Sonni74LS
Hallo Mädels, mal eine kurze Frage an die jungen Mütter. Habt Ihr schon mal Eure Elternzeit vom ersten Kind für die Geburt des zweiten Kindes unterbrochen zur Mutterschutzfrist? Oder habt Ihr die erste Elternzeit weiterlaufen lassen bis zum Ende und habt dann die neue Elternzeit "angehängt"? Bin mir nicht sicher, wie ich das jetzt genau machen soll. Denn dann fehlt ja auch schön das Mutterschaftsgeld vom AG. Hat eine von Euch da schon Erfahrungen auf diesem Gebiet? LG, Sonja PS: Ab heute endlich 15.SSW... juchei!
Ich versltehe Deine Frage nicht ganz. Mutt erschaftsgeld bekommst Du nur dann, wenn Du vor der Geburt gearbeitet hast. Bei durchgehender Elternzeit nicht. Moeglich waere vielleicht, eine gewisse Zeit vor dem2. Geburt wieder zu arbeiten, das wird aber verstaendlicherweise kein Arbeitgeber mitmachen. Vor allem foerdert so ein Verhalten (paar Wochen vor Mutterschutz wieder arbeiten zu gehen nur damit man Mutterschaftsgeld bekommt) den erfolgreichen Wiedereintritt nach der Elternzeit nicht gerade .
Ist nicht ganz richtig so... hier mal der Hinweis aus der neuen Broschüre des Familienministeriums in Berlin als Zitat:
"Mütter, die sich bereits in Elternzeit befinden und erneut schwanger sind, können die Elternzeit wegen der Mutterschutzfristen (6 Wochen vor und mindestens 8 Wochen nach der Geburt) nach dem Mutterschutzgesetz vorzeitig beenden, auch ohne dass der Arbeitgeber zustimmt."
Also bekommt man dann auch das Mutterschaftsgeld aus dem vorherigen Vollzeitjob vor dem ersten Kind. Das weiß nur keine Mutter so genau und es traut sich auch kaum jemand die erste EZ dafür zu unterbrechen, da alle denken, sie müssten unbedingt arbeiten vorher.
Und ich habe bisher vor der Geburt des 2. Kindes gearbeitet - nur das man mir jetzt nach Mitteilung der Schwangerschaft den Job "entzogen" hat!!! Was ja einer Kündigung quasi gleich kommt. Das Verhalten meines AG fördert da auch meine Motivation nicht wirklich!
Mein erster Beitrag war in der Tat nicht ganz richtig, die Sache is wohl aber nicht ganz so einfach: In der Tat gibt es eine Entscheidung der EuGH, die eine Zustimmung des AG bei Unterbrechung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft als nicht europarechtskonform ansieht: http://www.rpo-rechtsanwaelte.de/urteile/?p=97 Allerdings erlaubt die aktuelle Rechtslage eine Verkürzung der Elternzeit wegen erneuten Schwangerschaft gerade nicht (sie § 16 Abs. 3 BEEG). Diese Regelung dürfte aufgrund der oben zitierte Entscheidung europarechtswidrig sein. Fraglich ist aber, inwieweit private AG von der Entscheidung betroffen sind (öffentlich-rechtliche AG sind "direkt" an die Entscheidung gebunden und können § 16 Abs. 3 BEEG nicht anwenden). Fraglich ist also, ob die Verkürzung und somit Anspruch auf Mutterschaftsgeld bei privaten AG möglich ist: Kontra: http://www.taylorwessing.com/de/newsletter/arbeitsrecht/archive/newsletter-employment-2012/zuschuss-zum-mutterschaftsgeld-waehrend-elternzeit-bei-erneuter-schwangerschaft.html Pro (Seite 4): http://www.brandi.net/uploads/media/16._Jahrgang_Nr._1.pdf Fraglich: http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/familie-erwerbstaetigkeit/elternzeit.html Das Verhältnis zum AG kannst nur Du beruteilen. Ich würde diese Option, selbst wenn es tatsächlich möglich sein sollte, mit Sicherheit nicht in Anspruch nehmen, weil mir an mein AG deutlich mehr als das bisschen Mutterschaftsgeld liegt und ich dort nach Geburt wieder arbeiten möchte.
Hallo Fuchsina, super Beitrag... herzlichen Dank für diese geniale Recherche und ich denke, es ist auch gut, dass man einfach mal über diese Optionen spricht und das bekannt macht. Will heissen, bei Beamtinnen ist das okay... aber bei "normalen" Arbeitnehmerinnen verboten... haha, das ist Deutschlands Bürokratie... zu gut... ich lach mich hier gerade schlapp. Also, ich muss ganz ehrlich sagen... ich muss mir die Sache mal ganz genau überlegen, wie ich das letztendlich angehen werde... hab ja schliesslich noch ein paar Monate bis zur Mutterschutzfrist. Ganz lieben Dank noch einmal für deinen Beitrag... das ist echt hilfreich. Sonja
Liebe Sonja, gerne doch. Ja, die Rechtslage scheint derzeit inder Tas etwas sonderbar zu sein. Ueberleg es Dir und wenn Du Dich dafuer entscheidest, dann waren im letzten Link ja gute Tipps wie man es angehen kann, wenn der AG sich queerstellt. Gruesse, Reka