krischi486
Hallo Sonni, Du kennst dich immer so gut mit den rechtlichen Dingen und Anträgen aus, deshalb würde ich dich gerne etwas bezüglich dem Antrag auf Elternzeit fragen. Ich will bei meinem AG einen Antrag auf Elternzeit für 1 Jahr stellen. Mein vorraussichtl. ET ist der 06.11. Muss ich da meinen Antrag direkt auf den 06.11. stellen oder geht die Elternzeit mit ablauf des MuSchu los? Oder weist du wo ich evtl ein einfach auszufüllendes Muster her bekomme? Danke schon mal für deine Mühe! Lg Kristin
Liebe Krischi, Du kannst vorab dem AG schon mündlich mitteilen, wie lange du in EZ zu gehen gedenkst (dann kann er besser planen). Aber bitte bitte überlege dir das mit nur einem Jahr EZ nochmal genau... Du verzichtest damit automatisch auf weitere 24 Monate Elternzeit für dein Kind.... und die EZ steht dir laut Gesetz bis zum 3. Lebensjahr zu. Aber dann müsste der AG der Verlängerung zustimmen und das könnte er verweigern, wenn du Pech hast. Nimmst Du von Anfang an zwei Jahre EZ, darfst Du sogar das 3te Jahr EZ anhängen ohne Zustimmung des AG. Nimmst Du von Anfang an nur ein Jahr EZ, kann sich der AG drauf verlassen, dass Du auf jeden Fall nach einem Jahr wieder kommst. Was ist, wenn Du keinen Kita- oder Krippenplatz, Tagesmutter oder Betreuung findest? Laut BEEG gilt: Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Also, erst mit dem SCHRIFTLICHEN Elternzeitbegehren wird das ganze offiziell. Du könntest das wie folgt schreiben: ********************************************** Sehr geehrter Herr..., ich teile Ihnen hiermit mit, dass ich gemäß §§15 und 16 BEEG zusammenhängend für die Zeit vom xx.11.2012 bis xx.11.2014 Elternzeit für mein Kind xxxx, geboren am xx.11.2012 nehme. Ich bestätige hiermit, dass mein Kind mit mir in einem Haushalt lebt und von mir selbst betreut und erzogen wird. Ich habe vor nach dem ersten Jahr Elternzeit in Teilzeit während meiner Elternzeit an meinen Arbeitsplatz zurückzukehren und stehe Ihnen für ein detailliertes Gespräch sehr gern zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß ******************************************************************** Das Anschreiben machst Du in der Woche nach der Geburt fertig und sendest es per Einschreiben/Rückschein (wegen der Nachweisbarkeit) an deinen AG. Du trägst natürlich oben bei den xx dann den eigentlichen Geburtstermin ein. Also wie gesagt, überlege mal, ob nicht auch Teilzeitarbeit bis zu 30 Std./Woche während der Elternzeit für Dich interessant wäre.
Die Elternzeit startet immer ab der Geburt des Kindes... als Mama hast Du aber immer noch die 8 Wochen MuSchutz... also direkt in der ersten Woche nach Geburt das Schreiben für den AG fertig machen und absenden, somit ist der 7-Wochen-Frist des BEEG genüge getan und du gehst als Mama direkt nach MuSchutzFrist in die Elternzeit über.
huhuuuuuuuuuu..
hab mich eben aus dem oktoberbus mal reingeschlichen..
danke für die formulierung von dem elternzeit-text.. muss meinen brief nämlich auch noch schreiben und wusste nicht so ganz, wie ich das alles formuliere.. jetzt weiss ich es.. dankeeeeeeeeeeeeeeeeee..
wie ist denn das, wenn ich jetzt ein jahr ganz zu hause bleibe, beim zweiten jahr erstmal teilzeit in erwägung ziehe(so wie du das formuliert hast) mir dann aber einfällt, dass ich doch gleich wieder ganztags zurück gehen will.. kann sich da der AG quer stellen?
liebe grüße
Mone
Während der Elternzeit darfst du rechtlich nicht mehr als 30std die Woche arbeiten.
Liebe Mone, das kommt ganz auf deinen AG an. Er wird ja wahrscheinlich eine Elternzeitvertretung für Dich einstellen und deswegen soll man ja laut BEEG auch erklären, für welche Zeiten man innerhalb von zwei Jahren EZ nehmen will, damit der AG eine gewisse Planungssicherheit hat. Sobald Du Vollzeit arbeitest, ist die Elternzeit übrigens dahin. Da muss man sich auch drüber im Klaren sein. Wenn der AG Dich unbedingt wieder haben will, wird er wahrscheinlich nichts dagegen haben, wenn du viel eher wieder in Vollzeit einsteigst, aber darauf verlassen würde ich mich nicht. Vielleicht solltest Du das noch in deinem Schreiben dann umformulieren oder das Gespräch mit deinem AG suchen, was er davon halten würde, wenn Du Dich spontan umentscheiden würdest. Ist ja alles verhandlungssache.
ich habe das alles schon besprochen und er war einverstanden mit der option, entweder erstmal teilzeit oder gleich wieder vollzeit. muss das jetzt nur noch irgendwie schriftlich in worte fassen.. :) danke schön..
Hallo, also ich hab emit unserer Geschäftsführung gesprochen, erst mal ein Jahr unter vorbehalt. Ich hab edas Glück, dass mein AG meint, ich soll ein Jahr machen und dann immer rechtzeitg Verlängern. Aber so was hängt leider immer vom Arbeitgeber ab. Bei mir ist nämlich das Problem, ic hwürde sehr gerne mindestens 2 Jahre zu Hause bleiben, aber ob mein Mann nächtes Jahr noch Arbeit hat, ist nicht sicher, da die Firma verkauft ist...... Gruß Marsu
Na, da hast Du aber einen netten Arbeitgeber, wenn der dich nach einem Jahr jeweils verlängern lässt.. ist doch toll. Das Glück hat nicht jeder. Dann denke immer an die 7-Wochen-Frist... vor Ablauf der EZ dann halt verlängern, wenn du noch nicht wieder arbeiten gehen kannst.
Ja, das muß ich. Ich hatte ihr gleich gesagt, wie die Situation ist und sie meinte, als Sozialeeinrichtung müßte man ja auch sozial sein. (Na das ist aber nicht immer so) Sie meinte, bevor sie meiner Vertretung aus sozialen Gründen kündigen muß, damit ich die Familie ernähren kann, machen wir immer ein Jahr länger. Das finde ich echt super. Hätte ich nciht gedacht. Bei mir ist eben auch blöd, entweder ich komme mit einer vollen Stelle oder gar nicht. Aber ich bin total froh, das es so geht. Ich hoffe sie bleibt dabei und gibt es mir bald auch schriftlich.
Das wollte ich auch gerade vorschlagen.... lass es dir auf jeden Fall schriftlich bestätigen.... Worte sind Schall und Rauch... wie es so schön heisst.
ich habe letzte Woche eine Mail geschrieben und diese Woche erfahren, daß sie noch Urlaub hat. Also werde ich hoffentlich nächste Woche mehr wissen. Meine direkte Cheffin lässt es mir auch offen, wie lange ich zu Hause bleibe. Sie sagt auch, erst mal ein Jahr und dann immer weiter. Hab ich ein Schwein.
Vielen dank für deine Antwort! Du hilfst uns allen hier wirklich sehr! :) woher weisst du das denn alles und kannst es auch noch so verständlich wiedergegeben? Find ich toll!!!
Gern geschehen, Krischi. Och, wenn man schon ein Kind hat und den ganzen Kram schon mal gemacht hat, wird es einfacher.... ... und ich informiere mich viel im Rechtsforum, Bundesministerium, Bundesgesetzblatt, etc. Ich hab da Spaß dran. Und wenn ich sehe, wieviele Beratungsstellen den Frauen gar nicht weiterhelfen können, weil die alle gefährliches Halbwissen haben, wird mir übel. Ich glaub, ich sollte den Beruf wechseln und Beraterin werden. :-)