Monatsforum November Mamis 2012

Elternzeit

Elternzeit

SonnenblumeNov2012

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Hallo Mädels, Elternzeit beginnt doch ab Geburt oder erst nach 8wochen mutterschutz? Ne, oder? Als wenn mein Kind am 17.11.2012 zur Welt kommt und ich 12 Monate Elternzeit nehme muss ich am 18.11.2013 wieder arbeiten, oder? Oder am 17.11? Oder wegen mutterschutz +8wochen also am 18.01.2014??? Ich habe es immer so verstanden das die 8wochen mutterschutz mit in Elternzeit gerechnet wird, also Elternzeit beginnt ab Geburt!!!???? Danke schonmal für eure hilfe und schönen Abend noch


Bo2011

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Antwort auf Beitrag von SonnenblumeNov2012

Hallo Die elternzeit beginnt 8 wochen nach geburt weil dann ja auch der Muschu vorbei ist. den antrag kannst du auch erst ab geburt stellen und die bearbeitung dauert 4-6 wochen. Lg Julia


Loeni_81

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Antwort auf Beitrag von SonnenblumeNov2012

Hallo, die Elternzeit beginnt bereits mit der Geburt. D.h., wenn Dein Kind am 17.11.2012 geboren wird, dann endet die Elternzeit am 17.11.2013 und Du musst ab dem 18. wieder arbeiten. Das bedeutet aber auch, dass die Elternzeit quasi nur 10 Monate dauert. So war es zumindest bei meiner Tochter, die 2010 geboren ist. Viele Grüße Loeni


El-li

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Antwort auf Beitrag von Loeni_81

Stimme Loeni zu, man wird quasi ganz legal um 8 Wochen besch......! Deswegen ist es wohl ratsam, noch etwas Resturlaub übrig zu halten, damit man am 1. Geburtstag vom Muckelchen nicht schon wieder arbeiten ist...


Sonni74LS

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Antwort auf Beitrag von Loeni_81

Nicht ganz richtig... wenn die EZ am 17.11.2012 beginnt - endet sie nach einem Jahr am 16.11.2013 und man müsste am 1. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten gehen. EZ beginnt auf jeden Fall mit der Geburt! Das passt. Die EZ läuft - wenn man nur ein Jahr nimmt - genau die ersten 12 Lebensmonate des Kindes und endet somit ein Tag vor dem 1. Geburtstag.


Sonni74LS

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Antwort auf Beitrag von El-li

....man wird ja in EZ nicht nur um 8 Wochen Mutterschutz/Elternzeit besch..! Sondern das Mutterschaftsgeld (wenn man welches bekommt) wird ja auch noch auf das Elterngeld angerechnet, so dass man sogar nur 10 Monate effektiv Elterngeld bekommt.


El-li

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Antwort auf Beitrag von Sonni74LS

Jupp, ist echt ne Sauerei. Und von den 65% (bei Nettoeinkommen ab 1200,00 €) sollte es doch auch nochmal weniger werden auf 63 % hatte ich mal gelesen. Mit den Anträgen bin ich bisher immer noch am verzweifeln... Alle in nen und ordentlich !!


Sonni74LS

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Antwort auf Beitrag von El-li

Nee neee... das waren vorher 67% und sind jetzt 65%... das wird doch nicht nochmal weniger, oder haben die das schon wieder geändert???


Sonni74LS

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Antwort auf Beitrag von SonnenblumeNov2012

Hallo Mädels, Elternzeit steht Euch bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes zu. Sprich, bis zum Tag vor dem dritten Geburtstag des Krümels. Das ist Euer Rechtsanspruch gemäß BEEG. Die Elternzeit beginnt mit der Geburt. Mutterschutzzeiten werden auf die Elternzeit angerechnet. Man hat also gleichzeitig Mutterschutz und Elternzeit. Da man die Elternzeit 7 Wochen vorher beim AG anmelden muss, schreibt man also in der ersten Woche nach der Geburt sein schriftliches Elternzeitbegehen an den Arbeitgeber. Am besten per Einschreiben/Rückschein, wegen der Nachweisbarkeit. Achtung. Ihr müsst das nicht beantragen sondern einfach in Anspruch nehmen und schriftlich mitteilen. Es ist euer Recht - kein Antrag auf Wohlwollen. Noch wichtig. Bitte auf jeden Fall die erste Elternzeit für die ersten zwei Jahre festlegen. Wer nur ein Jahr EZ nimmt, verzichtet damit automatisch auf die weiteren möglichen 24 Monate!!!!!!! Nicht vergessen. Am besten also Elternzeit von der Geburt plus 2 Jahre nehmen... dann darf frau nämlich auch noch ohne Zustimmung des Arbeitgebers in das dritte Jahr verlängern. Nehmt ihr nur ein Jahr und wollt dann nachher doch verlängern, braucht ihr die Zustimmung des Arbeitgebers und der kann das dann verweigern. Schwierig, wenn man keinen Kitaplatz oder Tagesmutter dann hat. Nach dem ersten Jahr zu Hause könnte man ja auch z.B. wieder auf Teilzeit arbeiten gehen, wenn man nicht zwei Jahre zu Hause bleiben möchte. Bis zu 30 Stunden in der Woche sind in Elternzeit erlaubt. Achtung, wer schon vor dem ersten Geburtstag des Kindes dazu verdienen will muss den Verdienst bei der Elterngeldstelle angeben. Damit wird dann das Elterngeld natürlich gekürzt. Bitte nie vergessen: Elternzeit und Elterngeld sind zwei Paar Schuhe. Falls einer Fragen hat: Hier mal der Link zu der wirklich wichtigen Broschüre des Familienministeriums: Bitte Ratgeber downloaden und lesen!!!!! Damit Ihr in keine böse Falle lauft. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=89272.html Liebe Grüsse, Sonni


SonnenblumeNov2012

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Antwort auf Beitrag von SonnenblumeNov2012

Ich hasse dieses Thema.... Aber das war mir schon klar, dass man um 2Monate Elterngeld / Elternzeit betrogen wird.... Wollte nur nochmal sicher gehen.


Cocomia

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Antwort auf Beitrag von SonnenblumeNov2012

Ja man wird tatsächlich um 2 Monate betrogen lol. Letztendlich kann man aber sagen das man eben 12 Monate daheim bleiben kann und Geld bezahlt bekommt, es sei denn man lässt es sich auf 2 Jahre ausbezahlen. Aber Elterngeld erst in Kraft tritt wenn der Mutterschutz, wie schon gesagt 2 Monate nach Geburt, ausläuft. Daher würde ich raten das Mutterschutzgeld komplett zu beziehen und erst wenn dieser nach 2 Monaten nach der Geburt ausgelaufen ist aufs Elterngeld zu wechseln. Da man beide Leistungen nicht gleichzeitig beziehen darf und das Mutterschaftsgeld viel höher wie das Elterngeld ist.


El-li

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Antwort auf Beitrag von Cocomia

und wie macht man das dann? Angeben, dass Elterngeld erst ab dem 2. Lebensmonat bezogen werden soll? Geht das denn?? Hab noch gar keinen Plan.


Sonni74LS

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Antwort auf Beitrag von Cocomia

Nein.... Elterngeld unbedingt ab dem 1. Lebensmonat beantragen... wer kein MuSchGeld erhält - erhält dann 12 Monate Elterngeld. Wer MuSchGeld erhält muss das im Antrag eh angeben, Nachweis von der Krankenkasse + Nachweis vom Arbeitgeber (das muss zusammen mit dem EG-Antrag abgegeben werden). Die Elterngeldstelle berechnet dann alles und hält die ersten zwei Monate eh das Geld sozusagen "zurück"... man bekommt dann (aufgrund des MuSchGeldbezugs) nur ne minimale Zahlung an Elterngeld. Das steht dann aber alles im Elterngeldbescheid genau drin. Wann was und wieviel ausgezahlt wird. Nicht das EG erst nach 2 Monaten beantragen!!! Das ist nicht nötig... wenn alle Unterlagen zusammen sind - sofort den EG-Antrag fertigmachen.... die Bearbeitung dauert dann eh meist noch Wochen. Das MuSchGeld bezieht man dann eh komplett.