Stiorra
Huhu ihr Lieben! Habe heute den Elterngeldbescheid bekommen nach nichmal 5 Tagen Bearbeitungszeit!! Nun zur Sache, ich bekomm 449 undnpaarzerquetschte €. Derzeit leb ich von ALG2 mein Partner auch.Nu hab ich im Jahr vor Emmis Geburt so ziemlich halb/halb gehabt- etwas mehr als 6 Monate gearbeitet und etwas weniger als 6 Monate ohne Job. Darf ich davon jetzt was behalten oder wird das Jobcenter alles anrechnen? Weil, hat man davor gearbeitet darf man doch glaub ich 300 € behalten oder? Und bekommt man den Mindestsatz- die 300€ werden die angerechnet. Ich bin verwirrt. Und bevor mir die vom Amt jeder was anderes erzählen, dachte ich frag ich mal die Experten hier :) Danke schon mal für eure Antworten und Mühen!
Du darfst als ALGII Bezieher leider wirklich nichts davon *extra* behalten
Heißt............Dein momentaner Bedarf wird ja von der ArGe gedeckt ind die rechnen das Geld vom Elterngeld voll dagegen..............voll,nach Abzug einiger Dinge!!
Auto- mind. 30€
Versicherungen (zumindest einige,nicht alle) kannst Du abziehen lassen
Riester-Rentenbeiträge in voller Höhe,wenn Du nicht schon pro Lebensjahr 1200€ Rente *angespart* hast (aber wer hat das schon,wenn man grad noch ein Kind bekommt)
Alles Gute und viel Spaß mit Deiner Maus
LG
Laut Ratgeberbroschüre des Bundesministeriums gilt: Alle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozial-hilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeld-freibetrag. Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkom-men vor der Geburt, beträgt jedoch höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leis-tungen anrechnungsfrei und steht also zusätzlich zu diesen Leistungen zur Verfügung.
Also für blöde wie mich übersetzt heisst et: ich darf 300 euronen behalten, 149 undnpaartote rechnet das Amt mir an, natürlich samt Kindergeld . Würd ich mal denken. Oder hoffen. Weil gearbeitet hab ich ja zumindest teilweise. Och menno ich hasse den kram, bin ich froh wenn ich (hoffentlich) bald nimmer betteln muss :-(
hallo zusammen, ich hatte vor Entbindung ALG2. jetzt bekomme ich nichts mehr, da ich zuviel Erziehungsgeld und Kindergeld bekomme. Ich habe auch nur den Regelsatz von 600€/ Monat. Meine Hebamme sagte zu mir, wenn ich noch ALG2 haben möchte, solle ich 2 Jahre EG nehmen, also 300€/ Monat. Ich hatte aber schon vorher mit dem Amt gesprochen und sie sagte mir auch das ich keine Hoffnung haben soll, ich bekäme eh nichts mehr. Bekomme ja jetzt über 700€ KG und 600€ EG. Frag mal nach beim Amt, am besten auf der Hotline anrufen und mit nem anderem Namen melden und ganz blöde Fragen stellen (Was ist wenn??) Funktioniert immer ganz gut. LG Ulli
Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II, die gleichzeitig Elterngeld beziehen, wird das Elterngeld ab Januar 2011 bedarfmindernd als Einkommen auf die Leistungen des ALG II angerechnet, wenn das Elterngeld sich nicht zumindest teilweise aus vor der Geburt erzieltem Einkommen berechnet, also das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro (bzw. 150 Euro bei Wahl der Verlängerungsoption) komplett „aufstockend“ gezahlt wird.
Sofern das Elterngeld zumindest anteilig aus einem vor der Geburt erzielten Einkommen berechnet wird, bleibt es bis zu der errechneten Höhe (höchstens jedoch 300 Euro pro Monat) anrechnungsfrei. Bedarfsmindernd anzurechnen ist dann lediglich der ggf. aufstockende Anteil.
Wenn die Versicherungspauschale in Höhe von 30 Euro nicht bereits für anderweitiges Einkommen in Abzug gebracht worden ist, kann der anzurechnende Elterngeld-Betrag um diese Pauschale verringert werden.
Das erklärt es doch eigentlich ganz deutlich
Leider wird das EG als Einkommen angerechnet,auch wenn es immer noch massive Proteste ob dieser *Benachteiligung* gibt
LG
Ha, zumindest anteilig! Ihr seid alle soviel schlauer als ich! Ne ma im ernst, ich find antragstellerei lästig, deswegen schaltet da mein Hirn ab. Danke euch!!
Hi Du, ja, das ist alles ein heckmeck in D-Land.. aber ich habe hier gerade Ärger mit dem ganzen Riester-Zulagen-Scheiß und blicke da extrem nicht durch... habe mich jahrelang gegen Riester gewehrt und nun hat mich der Steuerberater da auf ne Sache gebracht und wir ärgern und seit Juni jetzt mit dem Kram rum. Da blicke ich zB überhaupt gar nimmer durch. Da ist das mit dem Elterngeld echt noch einfach dagegen. LG, die Sonni
Ich geb mich geschlagen, was du Grad mitmachst is sicher um einiges ekliger!! Wünsch dir viel kraft und viele nerven!
Verhältnis zum Erziehungsgeld, zum ALG II, Wohngeld, Unterhalt, Kinderzuschlag und zur Sozialhilfe
Das Elterngeld tritt an die Stelle des Erziehungsgeldes.
Beim Mutterschaftsgeld tritt keine Änderung ein. Beim ALG II, der Sozialhilfe, bei Unterhalt, Wohngeld und Kinderzuschlag wird das Elterngeld oberhalb des Mindestbetrages von 300 Euro als Einkommen berücksichtigt, bis 300 Euro (das ist der Mindestbetrag) ist es anrechnungsfrei.
http://www.sozialhilfe24.de/elterngeld/antrag.html
so schleich mich mal wieder davon um weiter zu brüten