Monatsforum November Mamis 2012

eine Frage zum Thema Elterngeld

eine Frage zum Thema Elterngeld

Stiorra

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Halli Hallo ihr Lieben. Ich grübel grad so vor mich hin was noch alles an Papierkram geregelt werden muss, da is das Thema Elterngeld ja auch ganz vorn mit dabei. So, also, meine Quizfrage zum Wochenende: Ich hab von Dezember bis April VZ in einem supertollen Job gearbeitet- leider ging die Firma pleite, und da mir genau 1 Monat sozialversicherungspflichtiger Arbeit für's ALG1 fehlte, bin ich zappzerapp ins Hartz 4 gerutscht. Nu zur Frage: wird das Elterngeld da nun auf Basis von Hartz4 berechnet- also der Mindestsatz 300 Euro? Oder spielen die paar Monate in Arbeit da auch mit rein? Beantragen muss ich den Kram ja, oder? (als ALG2 Empfänger im Prinzip auch Quark.... man geht einfach von einer zur anderen Behörde und bettelt da um sein Auskommen... Man, hoffe nur das Herr Stiorra und ich bald wieder in gefestigte Jobverhältnisse kommen... bitte bitte machen nervt!!)


Susechris

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Antwort auf Beitrag von Stiorra

du musst alles angeben was du in den letzten zwölf monaten verdient hast wenn du es berechnen lassen willst. ansonsten wenn du sagst nö ich nehm nur die 300 euro dann musst du glaube ich keine angaben groß machen. weil die bekommst du ja auf alle fälle.ansonsten ruf doch bei der stelle da an und frag nach.Ich steige so genau auch nicht durch den antrag durch.


Sonni74LS

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Hey Stiorra, also, du hast am 12.11.2012 ET. Mutterschutzfrist beginnt für Dich also am 1.10.2012. Das Einkommen der Monate Okt 2011 bis Sept 2012 (12 Monate) wird also als Grundlage für die EG Berechnung herangenommen. Okt 2012 fällt wegen Mutterschutz weg. Was hast Du denn vor Dezember 2011 gemacht??? Kannst mir das noch sagen? Sonni


Stiorra

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Antwort auf Beitrag von Sonni74LS

Mhh vor Dezember '11 hab ich als Kassiererin SV-pflichtig auf 40h/ Monat gearbeitet.. das war ein Gehalt von +/- 410 Euro brutto je nach Stunden eben. LG und danke für die fixen Antworten :)


Sonni74LS

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Antwort auf Beitrag von Stiorra

http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/ Also ich würde mal vorschlagen, du gibst nach den betreffenden Monaten (12 Monate zurück) mal die Angaben im Elterngeldrechner ein und lässt berechnen, was Dir zusteht. Ob die Bezüge des Arbeitslosengeld II da mit rein gehören kann ich gerade nicht sagen, da kenne ich mich zu wenig mit aus. Frage diesbezüglich mal direkt bei deiner Elterngeldstelle telefonisch an. Wenn Du in Elternzeit weiterhin Arbeitslosengeld II beziehst gilt folgendes: Wie wird das Elterngeld bei anderen Sozialleistungen berücksichtigt? Beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag wird das Elterngeld ab dem 1. Januar 2011 grundsätzlich voll als Einkommen angerechnet. Eltern, die vor der Geburt Erwerbseinkünfte hatten, erhalten jedoch einen Elterngeldfreibetrag. Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt und beträgt höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe ist das Elterngeld beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag anrechnungsfrei und steht den Familien also zusätzlich zu diesen Leistungen zur Verfügung.


Stiorra

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Antwort auf Beitrag von Sonni74LS

Danke danke danke für deine Mühe und den Link!! Ist zwar etwas fummelig da alle Abrechnungen durchzuforsten, aber ich habs geschafft!! Ach nee, ohne euch lieben Mitmamas wär ich schon manchmal bissgen aufgeschmissen ^^ :)


Sonni74LS

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Antwort auf Beitrag von Stiorra

Gerne doch... Kein Problem. Wenn sonst noch Fragen sind... schick mir ne PN.