SonnenblumeNov2012
Hey Sonni,
erstmal gute Besserung. Ich quäle mich auch schon seit Tagen mit einer Erkältung rum . War gestern bei der Hebamme und sie hat mit Schüßler Salze Nr. 3 D6 empfohlen. Das bringt das Immunsystem wieder in Schwung. Habe mir gleich welche aus der Apotheke geholt, 80Stk 4€.
Ich habe noch eine Frage zu dem Elterngeldantrag, dann bin ich soweit wie es geht damit fertig
.
Und zwar unter Punkt 13 Zeitraum NACH der Geburt des Kindes.
Ich habe hier keine angekreuzt (ich gehe ja nicht arbeiten, während ich Elterngeld bekomme). Meine Frage ist nun, muss ich auch den letzten Punkt ankreuzen? Ich nehme Elternzeit von ... bis ...??
Ja, oder? Trage ich dann das richtige Datum rein oder reicht Lebensmonate?? Ich dachte eigentlich, man müßte nur jeweils 1 Feld ankreuzen....
Vielen Dank schonmal und gute Besserung.
Als Anlage gebe ich meine letzten 12Gehaltsabrechnungen ab. Die wollen ja auch noch eine Bescheinigung über die Höhe und Dauers des Arbeitgeberzuschuss, wie sieht die aus? Bzw. Bekomme ich für Oktober + November + Dezmber eine Gehaltsabrechnung da steht dann drauf Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld oder muss das was richtig schriftliches vom Arbeitgeber sein?
Danke für die Besserungswünsche... ruhe gerade auf dem Sofa aus. ----------------- Wenn Du im Bezugszeitraum des Elterngeldes (die ersten 12 Lebensmonate) keine Erwerbstätigkeit ausführst, dann kreuzt du „keine“ an... genau richtig. Muss man in deinem Elterngeldantrag angeben, wie lange man in Elternzeit geht? Sehr komisch, das hab ich hier gar nicht bei mir auf dem Antrag drauf (lebe in NRW). In welchem Bundesland lebst du? Dann gucke ich mir den Antrag nochmal im Internet genauer an. Oder meinst Du vielleicht den Bezugszeitraum des Elterngeldes? Da musst du dann angeben 1-12 Lebensmonat des Kindes. Wenn Du die 12 Monate vor Geburt gearbeitet hast, gibst Du die Gehaltsabrechnungen rückwärts ab Mutterschutz beim Antrag an (12 Monate zurück). Im Mutterschutz (14 Wochen) erhältst Du auch von deinem Arbeitgeber die dazugehörigen Gehaltsabrechnungen für die jeweiligen Monate, na klar. Da steht dann auch explizit drin, dass du einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhältst (kein Gehalt). Aber ich meine, der AG muss auch eine separate Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld fertigmachen und dir zusenden. Der wird ja beim Elterngeldantrag von der Elterngeldstelle auch verlangt. Ich weiß nicht, ob die sich dort mit den Gehaltsabrechnungen aus der Mutterschutzzeit zufrieden geben werden. Ich meine, ich hätte damals eine Bestätigung vom AG über die Dauer meiner Mutterschutzfrist + Betrag in EUR für den Zuschuss erhalten – bin mir aber nicht mehr 100% sicher. Ist ja schon wieder 2 Jahre her.
Da steht richtig Elternzeit... Okay, dann muss ich nach der Geburt da mal anrufen bei meinem AG und denen sagen, dass ich diese Bescheinigung brauche. Habe dir ne PN geschickt.
Also ich finde, das liest sich so, als wenn die da das genaue Datum von Beginn bis Ende der Elternzeit haben wollen. Wahrscheinlich, weil bei Eurem Antrag noch Mama und Papa gleichzeitig alles eintragen können und die dann wissen wollen, wie lange jeweils Mama und Papa in EZ gehen. Im NRW-Antrag steht das so nicht mehr drin, da muss jeder Elternteil einen eigenen Antrag abgeben. :-) Bürokratenwahnsinn.
Okay, dankeschön :) Ich glaub ich trag da einfach die LM ein, das Feld dafür ist ja recht kurz. Dann können die sich das selber errechnen :D. Z.b. beim Elterngeld für meinen Mann trage ich ja auch nur 8 und 13 LM und dementsprechend nimmt er ja Elternzeit. Das ist echt Bürokratenwahnsinn, was die alles wissen wollen -.-