wolkemaus81
Hallo ihr Lieben, bin gerade so an infos zu suchen und zwar geht es darum: Habe seit Anfang der SS ein Beschäftigungsverbot und habe noch meinen vollen Urlaub von diesem Jahr. Verfällt der Urlaub wenn ich ihn dieses Jahr nicht nehme? Bzw wielange kann ich ihn noch nehmen? Habe mir überlegt vielleicht meinen Urlaub gleich nach der Geburt (nach der Mutterschutzzeit) zu nehmen und dann erst in Elternzeit zu gehen, damit er nicht verfällt. Was meint Ihr? Kann einer helfen? Vielen Dank im vorraus!!!
Also ich weiß nur, dass du die Urlaubstage von diesem Jahr noch bis zum 31. März 2012 nehmen kannst. Wie dein Chef da allerdings reagiert, dass du erst BV, dann Mutterschaftsurlaub und dann noch den Resturlaub nehmen willst, bevor du in Elternzeit gehst, weiß ich nicht... Mein Chef fände das nicht so toll, ich sehe das aber auch mit anderen Augen als du. Dennoch steht dir der Resturlaub zu. Setz dich einfach mit deinem Chef zusammen und regelt das :-) Alles Gute!
Hi liebe Patin,
die Diskussion gab es an einer anderen Stelle glaub ich auch schon mal - den Resturlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit zu nehmen ist nicht so gut, weil Du sonst eventuell Elterngeld verlierst! Das kriegst Du nur in den ersten 12 bzw. 14 Lebensmonaten Deines Krümmels, und diese Zeit wird dann nicht hinten verlängert wenn Du zwischendrin noch Urlaub genommen hast. Und wäre ja schade auf einen Teil zu verzichten, wenn der Staat uns schon so was tolles anbietet...
Dein Urlaubsanspruch darf aber während der Elternzeit nicht verfallen (egal wie lange Du Elternzeit nimmst) und dann wäre es viel besser wenn Du den Urlaub dann z.B. direkt im Anschluss der Elternzeit nimmst. Dann bist Du genauso lange weg von der Arbeit, hast aber keinen Anspruch auf Elterngeld verloren. So werd ich es auch machen!
Drücker,
Steffi
Vielen Dank für Eure Ratschläge! Werde es dann doch so wie Du machen liebe Patin! (War ja eigentlich eh so geplant) Liebe Grüße!!!!! PS: Wie gehts Dir und deinem Krümel? Schreib mal!