Monatsforum November Mamis 2011

Elternzeit

Elternzeit

AnnesFlip

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Ich denke gerade über meinen Elternzeit- Antrag nach. Ich möchte wahrscheinlich nach einem Jahr in den zurückkehren und dann zunächst in Teilzeit arbeiten. Nun habe ich gehört, dass man auch während der Elternzeit bis zu 30 Stunden arbeiten darf. Was ist nun die bessere Variante: 1. 2 Jahre beantragen (sicherheitshalber) und nach Rücksprache mit dem AG auf ein Jahr verkürzen und dann Teilzeit arbeiten oder 2. die 2 Jahre Elternzeit ausschöpfen, aber nach einem Jahr trotzdem halbtags wieder arbeiten (also während die Elternzeit noch läuft). Ich habe einen tollen Chef und er macht bestimmt beides mit. Bisher scheint mir die Lösung 1 attraktiver, weil ich dann das zweite Jahr Elternzeit später nochmal nehmen könnte, oder sehe ich das falsch? Wie macht ihr das?


Dutzi

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Antwort auf Beitrag von AnnesFlip

Also mein AG meinte, besser nur für 1 Jahr stellen - verlängern geht immer. Wenn ich für 2 Jahre stelle, ist das früher zurückkommen eher schwerer...


Queen1907

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Antwort auf Beitrag von AnnesFlip

du bist so oder so 3 Jahre in Elternzeit/Mutterschutz, diese Zeit steht dir gesetzlich zu d.h. du kannst in der zeit nach belieben deine Stunden machen gehen also das du sagst das du nur 30h gehen willst anstatt vollzeit und dein AG darf nichts gegen sagen. so wurde es mir beim amt erklärt. Ich werde nach einem jahr auf 20h arbeiten gehen anstatt wie vorher auf 30h. wenn es finanziell klappt mache ich das auch im 3. Jahr. wenn nicht gehe ich wieder auf 30h hoch. du mußt deinen AG zwar informieren, damit die planen können jedoch muss er ein schreiben wie z.b. Ich sehe vor 1 Jahr zu Hause zu bleiben und ab dem .... den Dienst wieder aufzunehmen, Ich behalte mir jedoch kurzfristige Änderungen im Rahmen den Mutterschutzes vor. (bla bla so in etwa werd ich das schreiben.) akzeptieren


AnnesFlip

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Antwort auf Beitrag von AnnesFlip

Ja, genauso hab ich es auch vor. Ich arbeite jetzt 40 Stunden und will dann nach einem Jahr Elternzeit mit 20 Stunden wieder starten, dann nach 2 Jahren mit 30 Stunden und dann wieder Vollzeit. Aber was gebe ich dann in dem Schreiben an. Einfach so: "Ich plane nach einem Jahr wieder in Teilzeit (20 h) zurückzukommen."? Muss man nicht ganz klar angeben wie lange man wegbleibt? Meine Kollegin hat es so gemacht, dass sie nur ein Jahr eingereicht hat und jetzt in Teilzeit arbeiten (aber keine Elternzeit parallel). Sie hätte daher theoretisch die Möglichkeit, ihre noch verbliebenen zwei Jahre noch zu nehmen (theoretisch bis zum 8. Lebensjahr des Kindes).


Queen1907

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ja aber sie bekommt ja dann kein geld mehr weil sie ja bereits die 12 monate genommen hat. Rein theoretisch kannst du auch 12 monate elterngeld nehmen und danach hartz 4 beantragen, geht bei uns aber nicht da mein freund zu viel verdient. und es kann da niemand was sagen weil dir die zeit gesetzlich zusteht. du kannst ja vielleicht reinschreiben das du nach 1 jahr vor hast so und so zu arbeiten und im 3. dann so und so. würde aber immer -unter Vorbehalt- schreiben. müßen tust du garnicht, nur die AG sehen es eben gern.


AnnesFlip

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Antwort auf Beitrag von Queen1907

Hartz4 würde ich auch nicht bekommen, dafür verdient mein Mann zuviel. Rein finanziell könnte ich auch 2 oder 3 Jahre zu Hause bleiben, das ist nicht das Problem. Aber ich will gerne wieder arbeiten, am liebsten nach einem Jahr, aber es kann ja immer was mit dem Kind sein. Ich überlege mir dann für das Schreiben mal ne gute Formulierung (unter Vorbehalt ist super), Danke schonmal für den Tipp!


Queen1907

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Antwort auf Beitrag von AnnesFlip

wie gesagt dein AG kann dir nix wenn du doch weiter zu hause bleibst, da dir die zeit gesetzlich zusteht. schön wenn ich helfen konnte


SW10061980

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Antwort auf Beitrag von AnnesFlip

Hallo Hallo!!! Ich hatte hier auf der Arbeit ein Elternberatungsgespräch. Bietet unsere Firma an. Also Du muß die ersten zwei Jahre deiner Elterzeit von Anfang an festlegen, das dritte Jahr kannst du dir auch aufheben bis dein Kind 8 Jahre alt ist. Du kannst während deiner Elternzeit auch Teilzeit arbeiten gehen... Ich beantrage folgendes. 3 Jahre Eltenzeit am Stück und nach einem Jahr komm ich zuerst 15 Std. und dann 20 Std. wieder arbeiten und hätte dann für nach der Elternzeit (wenn ich möchte) wieder das Anrecht auf eine Vollzeitstelle. So wurde es mir erklärt. LG BINE


AnnesFlip

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Antwort auf Beitrag von SW10061980

Aaaaah, super Danke! Ich werde mal in unserer Personalabteilung nachfragen, ob es so ein Beratungsgespräch gibt. Dein Modell finde ich auch sehr reizvoll. Und ich freu mich schon so riesig auf die Zeit mit meinem Terrorzwerg!