schnecke1981
Könnt Ihr mir helfen? Hab ich trotz BV noch für die Zeit bis zum Mutterschutz Urlaubsanspruch? Würde dann gegebenenfals morgen mal meinen Arbeitgeber anrufen wollen und dem sagen, das ich den und auch die Überstunden ausgezahlt haben möchte.
Also weiß nicht ob das überall so ist aber dein Urlaub und deine Überstunden bleiben erhalten...bei uns können die allerdings nicht ausgezahlt werden.Das wird alles aufgehoben für die Zeit nach der Elternzeit...was ich nicht ganz schlecht finde denn da ich dieses Jahr erst 5 Tage genommen habe bleiben dann für 2012 sage und schreibe 47 Tage übrig...und das für 6 Monate Restjahr... ![]()
ich hänge es hinten dran, überstunden und urlaub. da winterbaby und schlechter wg Krippenplatz sein wird
Aber Ü-Std. kann man doch nur bis März des Folgejahres nehmen, dann verfallen die doch?
Oder ist das in unserem Fall anders?
Boar... ist das kompliziert. ![]()
Nein nicht im BV, da gibts sonderregelungen. Habe gestern erst mit meiner chefin geredet und sie sagte auch das wir alles hintendran hängen.
genau so ist es...aber wenn du viele hast kannst du es ja vielleicht so machen das du dir die Überstunden auszahlen lässt und den Urlaub mitnimmst...wäre natürlich eine schöne Finanzspritze...
Vielleicht geht es ja bei deinem Arbeitgeber...frag einfach mal nach... ansonsten freu dich schon mal auf 2012 ![]()
bei steuerklasse 1 jedoch nicht empfehlenswert ![]()
2012 ? Ich nehm 2 Jahre Elternzeit, also 2013. Aber das ist dann wohl egal, oder? Hab noch so 60 Ü-Std., hab schon eine Menge abgebummelt, wo es mir schlecht ging. Natürlich, extra Kohle ist jetzt nicht schlecht.
ja aber 60h, ganz ehrlich, da kommt unterm strich nix bei rum. das lohnt sich finanziell nicht. hab auch 88h und noch volle 26 tage Urlaub, dieser verfällt nicht.
Hast wohl recht, da bleibt nicht viel über. Ich werde zwar nach der Elternzeit nicht wieder dort arbeiten, will unbedingt was anderes machen. Aber dann kann ich ja auch erstmal die Ü-Std. und denn Urlaub nehmen, bevor ich wo anders anfange.