Monatsforum November Mamis 2011

BV und Urlaubsanspruch?

BV und Urlaubsanspruch?

schnecke1981

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Könnt Ihr mir helfen? Hab ich trotz BV noch für die Zeit bis zum Mutterschutz Urlaubsanspruch? Würde dann gegebenenfals morgen mal meinen Arbeitgeber anrufen wollen und dem sagen, das ich den und auch die Überstunden ausgezahlt haben möchte.


Dorie85

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Antwort auf Beitrag von schnecke1981

Also weiß nicht ob das überall so ist aber dein Urlaub und deine Überstunden bleiben erhalten...bei uns können die allerdings nicht ausgezahlt werden.Das wird alles aufgehoben für die Zeit nach der Elternzeit...was ich nicht ganz schlecht finde denn da ich dieses Jahr erst 5 Tage genommen habe bleiben dann für 2012 sage und schreibe 47 Tage übrig...und das für 6 Monate Restjahr...


Queen1907

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Antwort auf Beitrag von schnecke1981

ich hänge es hinten dran, überstunden und urlaub. da winterbaby und schlechter wg Krippenplatz sein wird


schnecke1981

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Antwort auf Beitrag von schnecke1981

Aber Ü-Std. kann man doch nur bis März des Folgejahres nehmen, dann verfallen die doch? Oder ist das in unserem Fall anders? Boar... ist das kompliziert.


Queen1907

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Antwort auf Beitrag von schnecke1981

Nein nicht im BV, da gibts sonderregelungen. Habe gestern erst mit meiner chefin geredet und sie sagte auch das wir alles hintendran hängen.


Dorie85

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Antwort auf Beitrag von schnecke1981

genau so ist es...aber wenn du viele hast kannst du es ja vielleicht so machen das du dir die Überstunden auszahlen lässt und den Urlaub mitnimmst...wäre natürlich eine schöne Finanzspritze... Vielleicht geht es ja bei deinem Arbeitgeber...frag einfach mal nach... ansonsten freu dich schon mal auf 2012


Queen1907

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Antwort auf Beitrag von Dorie85

bei steuerklasse 1 jedoch nicht empfehlenswert


schnecke1981

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Antwort auf Beitrag von schnecke1981

2012 ? Ich nehm 2 Jahre Elternzeit, also 2013. Aber das ist dann wohl egal, oder? Hab noch so 60 Ü-Std., hab schon eine Menge abgebummelt, wo es mir schlecht ging. Natürlich, extra Kohle ist jetzt nicht schlecht.


Queen1907

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Antwort auf Beitrag von schnecke1981

ja aber 60h, ganz ehrlich, da kommt unterm strich nix bei rum. das lohnt sich finanziell nicht. hab auch 88h und noch volle 26 tage Urlaub, dieser verfällt nicht.


schnecke1981

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Antwort auf Beitrag von Queen1907

Hast wohl recht, da bleibt nicht viel über. Ich werde zwar nach der Elternzeit nicht wieder dort arbeiten, will unbedingt was anderes machen. Aber dann kann ich ja auch erstmal die Ü-Std. und denn Urlaub nehmen, bevor ich wo anders anfange.