Monatsforum November Mamis 2011

Arbeitslosengeld / Elterngeld???

Arbeitslosengeld / Elterngeld???

Mitglied inaktiv

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Huhu, ich melde mich auch mal wieder :) ich hab ne ganz wichtige frage.... ich war bisher vollzeit tätig gewesen, mein vertrag wurde durch meine schwangerschaft nicht verlängert und läuft diesen monat noch aus...ich dachte immer ich würde dann ganz normal nach dem mutterschutz elterngeld bekommen, doch wo ich mir gerad alles durchgelesen habe, musste ich feststellen das man nur elterngeld bekommt wenn man in einem arbeitsverhältnis steht??!!!! bekomme ich dann alg I? kann ich denen dann auch sagen, dass ich zb 1-2 jahr zu hause bei meinem kind bleiben möchte? ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen... DAAAAAANKEEEE


Dutzi

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??????Du darfst nicht gekündigt werden, wenn du schwanger bist!!!!!!!!!!!


Mitglied inaktiv

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bin ja auch nicht gekündigt worden...ich hatte einen befristeten vertrag der einfach nicht verlängert worden ist... :)


Sissy89

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Du sprichst mir aus der Seele. Mir geht es nämlich genau so wie dir. Mein Vertrag lief Ende Juli aus. Ich weiß auch noch nicht wie es dann weiter geht. Würde mich also auch interessieren. LG Sissy


MelliG

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Men Vertrag läuft im Februar aus und ich hab auch noch keine Ahnung wie das ablaufen soll. Wo kann man sich da erkundigen? Wie ist das, wenn mein Mann 2 Monate Erziehungsurlaub nimmt? Muss ich mich in diesem Zeitraum arbeitslos melden?


Dorie85

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Ich weiß auf jeden Fall das Elterngeld und Elternzeit unabhängig von einander beantragt werden...bei dem Elterngeld wird eigentlich das Gehalt der letzten 12 Monate zum berechenen genutzt...mmmh nun ist ja die Frage was du bekommst bis du in den Mutterschutz gehst? Am Besten du machst dir mal einen Termin in der Elterngeldstelle und erkundigst dich genau...wenn du an ganz nette kommst füllen die sogar mit dir gemeinsam den Antrag aus...Wenn du in keinem Arbeitsverhältnis bist ist es meines Erachtens auch egal wie lange du mit dem Kind zuhause bleibst...kommt ja halt drauf an wie lange du ohne Einkommen auskommst...bzw. wie lange du ALG II (oder welche Sozialleistung auch immer da in Frage kommt) beanspruchen möchtest...Alles ziemlich kompliziert ich weiß aber wenn du keinen Arbeitgeber hast musst du auch keine Elternzeit beantragen...nur dein Gutster bei seinem Arbeitgeber falls er auch zuhause bleiben will!!!


Mitglied inaktiv

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Es wird gerechnet: Arbeitsentgelt (also dein Lohn) der letzten 12 Monate vor Beginn der Schutzfrist (also bei dir dann ca.Okt. 2010 bis Sept. 2011). Da du Sep 2011 "nur" Arbeitslosengeld geziehst, wird das mit 0.- gerechnet, also 10 x dein Lohn, das ganze geteilt durch 12, und das ergebnis mal 67 Prozent. Wenn das unter 300.- euro sein sollte, dann bekommst du mindestens 300.-, wenn du keine anderen kinder unter 3 jahren hast... das stimmt jetzt dann zwar nicht zu 100 prozent, da es individuell auf den beginn der schutzfrist ankommen, kann aber max um 20-30 euro schwanken, wenn du so rechnest...