Wuuuschel
HJuhu ihr Lieben, eigentlich kenn ich mich ganz gut mit Gesetzen aus. Aber vielleicht kann mir ja jetzt mal jemand diesbezüglich helfen. Ich würde gerne 12 Monate Elterngeld beantragen, aber 14 Monate Elternzeit nehmen. Wo steht dazu etwas konkretes, ob das möglich ist???? LG ein ratloser Wuschel
ich glaube ich kann dir helfen. Ich habe mich beim Amt schlau gemacht weil ich gern für 18 Monate in Elterzeit gehen würde. Die nette Dame hat mir erklärt, dass ich das Elterngeld nur auf 12 oder 24 Monate aufteilen kann. Wenn ich dann für 18 Monate gehe habe ich eben 6 Monate lang kein Geld. Muss dann von den ersten 12 Monaten immer was zurück legen. Oder man teilt es auf 24 Monate auf und geht eher wieder arbeiten. Das darfst du auch machen weil dir ja der volle Betrag zusteht. Also nach 12 Monaten darfst du wieder arbeiten gehen. Oder eben bei dir dann anch 14 Monaten
hi, ja das ist kein probleim, du kannst 36 monate elternzeit machen, eben die restl. zeit ohne geld. geld gibt es für 12 monate + 2 monate für alleinerziehende bzw. wenn der papa elternzeit nimmt. lg
schau mal hier: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16318.html
Es gibt auch keine 12 Monate Elterngeld, sondern nur 10. Die 2 Monate die man Mutterschutzgeld bekommt zählen da nämlich auch mit rein. Es gibt also quasi nach der Geburt 2 Monate lang noch "volles" Geld und danach die restlichen 10 Monate 67% vom Staat. Macht summa summarum 12 Monate Elternzeit. Könnte mich da immer wieder drüber aufregen wie der Staat das als 12 Monate Elterngeld auslegen will.....
Danke Mädels, das hört sich gut an. Würde nämlich gern noch über Weihnachten zu Hause bleiben, weil ich sonst zwischen den Tagen arbeiten müsste. GLG Wuschel
Also Du kannst auf jeden Fall länger Elternzeit nehmen als Du das Elterngeld bekommst. Ich würde mich aber genau informieren, wie Du das Elterngeld aufteilst, wenn Du nämlich wieder arbeiten gehst und über 400 € verdienst, dann wird Dein Gehalt auf das Elterngeld angerechnet, heißt, die verschenkst Geld. Also evtl. vorsorglich 3 Jahre Elternzeit nehmen, dann hast Du unter Umständen in dieser Zeit auch Anspruch auf eine Teilzeitstelle und Elterngeld für 1 Jahr nehmen und was zurücklegen. Ganz schön schwierig das Thema ... Sonja