Monatsforum November Mamis 2010

frage erziehungsgeld??

frage erziehungsgeld??

sandra.a.

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also irgendwie versteh ich das nicht.bekommt das jetzt jeder???mein mann arbeitet ganz normal und ich bin hausfrau.bekommen wir das oder nicht?oder nur,wenn beide arbeiten und einer zu hause bleibt und dann wird das ausgeglichen.mich verwirrt das gerade.kann das einer mal bitte aufklären. lg


irka09

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Antwort auf Beitrag von sandra.a.

ich habs auch nicht kapiert. würd mich auch über erklärunen freuen. ich hab da schon den durchblick verloren wie das auch mit den andern geldern ist die uns zustehen. irgendwie ist da von 1000 sachen die rede was ich nicht sortieren kann...


sandra.a.

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Antwort auf Beitrag von irka09

ich steig da auch nicht mehr durch also..wer den antrag stellen muss und ob wir überhaupt was bekommen.ich raff es nicht.peinlich...trotz google


irka09

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Antwort auf Beitrag von sandra.a.

du hast nur gegooglet? ich hab meine schwester befragt (sie studiert ja soziale arbeit und kennt sich mit sowas eigentlich aus) und selbst als sie es erklärt hat kam bei mir nix an. vielleicht bin ich auch nur zu doof dafür?


sandra.a.

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Antwort auf Beitrag von irka09

ha ha ha nein das ist das bürokraten deutsch und unsere schwangerschaft...grins wir finden schon jemanden,der es uns vortanzt


irka09

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Antwort auf Beitrag von sandra.a.

oh ja! ich hoffe doch das es jemanden gibt der es versteht!


Zicklein3

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Antwort auf Beitrag von irka09

Ich bin auch Hausfrau und da bekommt man den Grundsatz, also 300 Euro als Erziehungeld und je nach Land noch Landeserziehungsgeld hinterher, in Sachsen sind das 2 Jahre ab Geburt. Conny


Mandy4

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Antwort auf Beitrag von sandra.a.

Hier die gleiche Konstellation !! Ich bekomme den mindestsatz von 300€ für 1 Jahr !!!( hätte auch 2 Jahre nehmen können dann 150€ im Monat) ! Das Einkommen des Mannes Spiel keine Rolle mehr war ja damals beim erziehgeld anders!!! Da gab es Grenzen heute nicht mehr!! Lg


Wuuuschel

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Antwort auf Beitrag von sandra.a.

Verdienst Du denn garkein eigenes Geld?


irka09

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Antwort auf Beitrag von Wuuuschel

nö, bekomme momentan alg1, und ab nächsten monat alg2. und sadra bekommt auch alg2, richtig spatz?!


Wuuuschel

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Antwort auf Beitrag von irka09

Dann gibt es das Mindestelterngeld von 300 € zusätzlich zum ALGII.


Jozana

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Antwort auf Beitrag von irka09

Also ich steig da einigermaßen durch, verdiene ca das gleiche wie mein Mann, daher haben wir das angefangen zu durchdenken. Wie das allerdings bei alg2 ist, weiß ich nicht ganz genau. Aber ich bin der Meinung, du bekommst nach dem Mutterschutz 12 Monate lang ca 300Euro. Und wenn dein Mann 2 Monate zu Hause bleibt, bekommt er diese 2 Monate 67Prozent von seinem Gehalt. Aber ganz sicher bin ich mir bei alg leider nicht. Liebe Grüße Jozana


Jozana

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Antwort auf Beitrag von Jozana

Den Antrag bekommst du auf der Stadt, das ist fast ein kleines Buch mit ca. 20 Seiten, hab den erstmal ungelesen auf die Seite gelegt .... Das ist wirklich ein unglaubliches Formular!!! Und den stellen beide zusammen. Den kannst du dann entweder über die Stadt oder direkt an deine zuständige Stelle schicken.


Lilly-Sofie

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Antwort auf Beitrag von Jozana

http://www.datentransfer24.de/Arbeitslosengeld2-Elterngeld.html Demnach gibt es den Mindestbetrag von 300 Euro.


sandra.a.

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Antwort auf Beitrag von Wuuuschel

nix was angegeben wird... mein mann arbeitet ganz normal und ich bin halt zu hause..kein alg 1 oder 2


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sandra.a.

Hi, du bekommst den Mindestsatz von 300 €. Das steht dir zu, auch wenn du zu Hause bist. Lieben Gruß Micha


sandra.a.

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wer muss das denn beantragen?ich meine mein mann arbeitet und verdient nicht schlecht.ich habe "kein" einkommen....wieso sollten wir dann so viel bekommen?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sandra.a.

Weil die liebe Frau von der Leyen das so organisiert hat ;o) Die Elterngeldanträge gibt es bei den Gemeinden bzw. bei der Statdverwaltung. Dort musst du dann dein Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt angeben. Da du aber Hausfrau bist musst du das angeben und bekommst den Mindestsatz. Eine Freundin von mir hat genau 3 Jahre nach der Geburt ihrer ersten Tochter ihr zweites Kind bekommen und dadurch ja auch kein Einkommen gehabt. Sie war die 3 Jahre auch zu Hause und hat nicht gearbeitet. SIe fand das voll klasse auf einmal 300 € mehr zu bekommen und dann das Kindergeld noch dazu ;o) Lieben Gruß Micha


weibilein

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Also eigentlich bekommt der jenige,der die Elternzeit nimmt Elterngeld und zwar 67% seines Einkommens der letzten 12 monate im Durchschnitt.(Bekommste aber nur 10 Monate,da du ja 2 Monate MuSu Geld bekommst) So und wer kein Einkommen hat,bekommt dann den Mindestbetrag von 300 Euro /Monat,weniger geht nicht. Dies ist aber alles auf ein Jahr berechnet.Also ,wenn du zB 600Euro Elterngeld beziehen würdest und du gehst statt 1 Jahr dann 2 Jahre in Elternzeit,wird es gesplittet und du bekommst dann 300Euro pro Monat oder die Volle Summe,aber dann im 2 . Jahr nichts.


sandra.a.

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Antwort auf Beitrag von weibilein

ach danke....irgendwie finde ich es aber komisch weil: ich arbeite nicht und nach dem kind ja auch nicht...deswegen bin ich ja nicht in elternzeit in dem sinne.... mein mann verdient,geht ganz normal arbeiten und ich halt nicht... 300 euro sind da echt ne menge...mmhh ic stell mal den antrag...denke das muss ich auch machen...wie verwirrend-zmindest für mich. lg


Wuuuschel

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Antwort auf Beitrag von sandra.a.

Auch als Hausfrau ohne Einkommen bekommst du den Mindestsatz von 300 Euro. Ich hoffe für Dich das es bis November auch noch so bleibt in Anbetracht der bevorstehenden Gesetzesänderungen LG Bürokrat Wuschel


Sterni1975

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Antwort auf Beitrag von Wuuuschel

Bei mir ist das auch so ne komplizierte Kiste. Am 13.7.2010 läuft mein Vertrag aus und ab 14.7. bekomm ich ja ALG I. Das nur bis zum Muschu, oder? Und dann zahlt das Muschugeld die Krankenkasse??? Und das Elterngeld wird wahrscheinlich vom ALG I - Betrag berechnet und nicht von meinem letzten Einkommen, oder? Dann bin ich ganz schön angeschmiert.....Kennt sich jemand aus? ALG I fällt ja dann spät. ab Elterngeld auch weg. Dann bekomm ich nur Elterngeld und Kindergeld, richtig? Denn ALG I wird ja nur gezahlt, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Und das tu ich ja dann nicht....


Wuuuschel

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Antwort auf Beitrag von Sterni1975

Ja da hast Du Recht. ALGI wird nur gezahlt wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Also dann nur Elterngeld und Kindergeld, auch richtig. Das Elterngeld wird berechnet aus den letzten 12 Monaten Deines Einkommens. Also zählt die Zeit, in der Du was verdient hast, auch mit rein. Dein Mutterschutzgeld dürfte allerdings nur soviel sein wie Du ALG I davor bekommen hast. LG Wuschel


Sterni1975

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Antwort auf Beitrag von Wuuuschel

Huhu, ah, du kennst dich aus - danke :-) Ich würde mir das Eltergeld gern 2 Jahre auszahlen lassen - bekomm ich dann einfach die Hälfte von dem, was ich sonst monatl. für ein Jahr bekommen würde? Fragen über fragen ;-)


Wuuuschel

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Antwort auf Beitrag von Sterni1975

Ja richtig. Wenn Du es auf zwei Jahre aufteilst, dann hast du den hälftigen Monatsbetrag. LG Wuschel