Hallo2019
Hallo, Ich habe folgende Frage. Ich habe 2 Jobs. Hauptberuflich arbeite ich im Büro. Den Job werde ich denke ich auch noch länger ausführen können. Mein Nebenjob ist allerdings als Kellnerin und ich muss teilweise 9 bis 10 Stunden am Stück stehen und auch Getränkekisten hin und her tragen. Wie seht ihr das, weiter machen oder aufhören? Kann man auch nur ein Beschäftigungverbot im Nebenjob beantragen und kriegt man dann da eine Lohnfortzahlung oder fällt das Geld dann komplett weg. Kann ich ein Beschäftigungsverbot über den Frauenarzt bekommen oder muss ich da zum Hausarzt? Ich hoffe hier haben manche ähnliche Erfahrungen.
Hi, ich bin mir nicht sicher wie es mit 2 Jobs geht, aber ich habe den Eindruck, dass dein Nebenjob für Schwangere nicht geeignet ist und dass du sofort aufhören solltest...aber auch aus dem Grund würde ich eigentlich denken, dein Beschäftigungsverbot sollte in diesem Fall vom Arbeitgeber kommen. Ich hoffe, dass Andere hier sich besser auskennen und weiterhelfen können ! Ansonsten würde ich in deinem Fall beim Arzt nachfragen (ich glaube FÄ und Hausarzt können sowas erstellen, aber ich denke, dass Hausärzte weniger daran gewöhnt sind).
Das Problem ist wenn ich im Nebenjob sage das ich schwanger bin von heute auf morgen nicht mehr ek gesetzt werde und mir dann natürlich auch das Geld fehlt. Und dann auch in der Berechnung für das Elterngeld. Deswegen habe ich bei meinem Nebenjob davon jetzt noch nichts gesagt das ich schwanger bin.
Hey, ich hab damals auch als Nebenjob als Kellnerin gearbeitet, als ich schwanger geworden bin habe ich direkt gekündigt, weil es da für mich zu stressig war. War schade ums Geld aber naja ich fand es für mich das beste .
Im Nebenjob gibt es ja sicherlich auch ein Betriebsarzt, der dir dann das BV ausstellen kann. Ob du allerdings eine Lohnfortzahlung erhältst ist dann abgängig ob du auf 450euro beschäftigt bist, oder als Arbeitnehmer in Teilzeit.
Also ich bin sowohl im nebenjob, alsm auch im Hauptjob im Beschäftigungsverbot. Jeweils von den Arbeitgebern und ich bekomme auch meine 450 Euro weiter... Hoffe, das hilft dir weiter
Hallo, leider weiß ich auch nicht wie das bei 2 Job s ist. Ich habe Beschäftigungsverbot bekommen (von meiner Chefin) und bekomme ganz normal mein volles Gehalt ausgezahlt. Meine Frauenärztin hat gesagt sie dürfte mir kein s ausstellen und ich müsste zum Betriebsart oder halt direkt vom Chef eins bekommen. Ich verstehe natürlich das du da in einer Zwickmühle steckst. Ich hoffe auch das einer dir da irgendwie weiterhelfen kann. LG
Du kannst für deinen nebenjob ein bv bekommen. Beantragen kannst du es nicht. Du musst halt zum betriebsarzt und damit weiß dann dein AG, dass du schwanger bist, darum wirst du aber auch nicht herum kommen. Dein AG kann natürlich auch schauen, ob er die mutterschutzgesetzkonform einsetzen kann. Benachteiligt darfst Du durch die Schwangerschaft nicht werden.
also ganz wichtig...ja nicht kündigen. Das Beschäftigungsverbot kann auch der Frauenarzt ausstellen. Manche Frauenärzte machen das zwar nicht gern, ist aber trotzdem möglich. Ob Zweit- oder Hauptjob ist egal, du erhältst während des Beschäftigungsverbotes weiterhin monatlich dein Geld. Falls du jedes Monat unterschiedlich verdient hast, erhältst du einen Durchschnittslohn aus den letzten Monaten Gruß
Ob Nebenjob oder nicht, für den Arbeitgeber gelten einfach bestimmte Regeln, die sich aus dem Mutterschutzgesetz ergeben. Du solltest aber unbedingt deiner Informationspflicht nachkommen. Im Normalfall spricht der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aus, Ärzte tun sich damit etwas schwer, weil es eine zeitlang ausgenutzt wurde und es mittlerweile sehr gut begründet sein muss. Ich denke, wenn du mit deinem AG geredet hast und dieser stellt sich quer bezüglich eines Beschäftigungsverbots, dann kannst du das der Berufsgenossenschaft (das würde ich machen) oder dem Arzt sagen.