Franzis KiWu
Als ich Schwanger wurde lief gerade auch mein Arbeitsvertrag aus.
Nun erhalte ich Alg 1
6 Wochen vor der Geburt und 8 danach gibts ja dann Mutterschaftsgeld, wohl in höhe des Alg1 ?
Meine frage:
Was bekomme ich denn nach der Geburt? Mir würde dann ja noch Alg1 zustehen aber dann gibt es doch Elterngeld? Wird Alg1 dann aufgehoben?
Wer kennt sich aus ?
Könnte sein das dein elterngeld angerechnet zu deinen leistungen wird
Also sicher bin ich mir auch nicht, aber Elterngegld errechnet sich ja aus deinem Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt. Also entweder wird ALG1 als Satz genommen oder du erhältst den Mindestsatz von 350.-€
Der mindessatz beträgt 300 euro zumindest in nrw
Einen Mindestsatz gibt es nur beim Elterngeld, aber nicht beim Mutterschaftsgeld. Das berechnet sich direkt aus dem Erwerbseinkommen bzw. - wie hier - dem Arbeitslosengeld.
BW ist Mindestsatz 350.-€ also laut dem was mir gesagt wurde.
Oder vielleicht wegem Geschwisterbonus.
Hallo, Anspruch auf Alg I hast du erst mal nicht mehr, da du ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Der Anspruch ruht dann und du hast wieder Anspruch darauf wenn du wieder arbeiten gehen kannst (also z. B. eine nachgewiesene Kinderbetreuung hast etc.). Aber wann der Anspruch ruht, ob also schon im Mutterschutz oder erst danach, weiß ich nicht! Wie sich das zum Elterngeld verhält weiß ich nicht, da man ja theoretisch auch neben dem Elterngeldbezug arbeiten gehen darf unter bestimmten Voraussetzungen. Wie gesagt, ich nehme an, das ist direkt an die Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt gekoppelt. Du erhältst Mutterschaftsgeld kalendertäglich in Höhe des letzten Alg I. Einen Zuschuss / eine Aufstockung bis in Höhe des letzten Netto-Einkommens, die man vom Arbeitgeber noch bekommt wenn man in einem laufenden Arbeitsverhältnis steht, bekommst du nicht (weil du ja keinen Arbeitgeber mehr hast und auch kein Netto-Einkommen). LG, Hannah
Also verstehe ich das richtig das ich nach dem Mutterschutz nur noch Elterngeld bekomme ? Naja und Kindergeld für jedes Sonst nichts ? Das wären ja theoretisch dann die 300+189+189
Mmh, was meinst du mit sonst nichts...? Wir bekommen doch alle danach nur Elterngeld und Kindergeld. Und eben während dem Mutterschutz das Mutterschutzgeld. Wenn euer Einkommen als Familie damit insgesamt nicht ausreicht gibt es natürlich noch die Sozialleistungen, also SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag. Das berechnet sich dann mit den Einkünften der ganzen Familie. LG, Hannah