cathiileiin
Hallo ihr lieben Ich muss jetzt nochmal fragen weil ich echt keine Ahnung habe! Wie is das mit der Elternzeit...also wie und wann muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren? Gibt es dafür ein Vordruck im Internet oder soll ich da selbst etwas schreiben? Und die Länge kann ich mir die selbst aussuchen also solange sie nicht mehr als drei Jahre betrifft ? Oder muss ich das vorher mit jemanden bestreichen oder irgendwo angeben ?
7 Wochen vor Beginn der Elternzeit, heißt spätestens eine Woche nach der Geburt, da der Mutterschutz ja 8 Wochen geht. Muss schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Vordrucke gibt's im Netz, aber im Endeffekt muss nur drinnen stehen ab wann du gehst und wann du wieder kommst. :) Zwei Jahre am Stück und das letzte Jahr kann man glaub ich bis zum 8. Lebensjahr aufteilen, wenn man will.
"Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig verbindlich erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Wird die Elternzeit unmittelbar nach der Mutterschutzfrist in Anspruch genommen, ist das Elternzeitverlangen spätestens sieben Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist zu stellen, also in der ersten Woche nach der Geburt (§ 16 BEEG). Der Antrag erfordert die Schriftform nach § 126 BGB, eine Antragstellung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.[9]" Wenn du nur ein Jahr beantragst kannst du ebenfalls mit Frist 7 Wochen vor Ablauf des Jahres um einmalig ein weiteres Jahr auf max zwei Jahre Elternzeit verlängern. Das geht ebenfalls wenn du direkt zwei Jahre beantragst, also Verlängerung um ein Jahr auf max drei Jahre Elternzeit. Ein Formloser Brief reicht aus. Je nach Verhältnis zum Chef und zur eigenen Sicherheit evtl per Einschreiben verschicken damit man was in der Hand hat...
Oh das ist schonmal gut zu wissen danke !! Wisst ihr auch wie das ist wenn der Partner auch zwei Monate nimmt ? Geht das auch das beide daheim sind zu dem Zeitpunkt ? Also das mein Mann z.b die ersten zwei Monate daheim bleibt mit mir ?? Und wie wäre das da dann mit dem Geld ? Beide hätten dann nur 65 % vom Gehalt??? Ich würde gerne 16 Monate nehmen aber ich hab das auch noch nicht so ganz verstanden wie das ist wenn der Partner auch zwei Monate nimmt..wird es dann nicht verlängert um 12 Monate ? Mich macht das noch alles verrückt :) !
Aaaalso... Du willst die ersten beiden Monate gleichzeitig mit deinem Mann daheim sein, dann geht er wieder arbeiten und du bleibst weiter zuhause, bis das Kind 16 Monate ist? Das geht, haben mein Mann und ich auch so gemacht (nur war ich eben zwei Jahre daheim). Ich hab jetzt deinen ET nicht im Kopf, darum nehm ich jetzt als Beispiel einfach den 22.05. Du bist ab Geburt acht Wochen im Mutterschutz, solange erhältst du auch mutterschaftsgeld, das durfte ungefähr deinem normalen Nettogehalt entsprechen. Deine Elternzeit beginnt auch erst nach dem Mutterschutz, deshalb hast du Zeit bis eine Woche nach Entbindung um deine Elternzeit zu beantragen. Bei deinem Partner ist das anders. Seine Elternzeit beginnt direkt nach der Geburt und muss auch sieben Wochen vorher beantragt werden. Also wenn dein voraussichtlicher ET der 22.05. ist, dann muss er seine Elternzeit bis spätestens 3.04. beantragt haben. Dabei ist es dann erstmal egal ob das Baby zum errechneten Termin kommt, dass weiß man ja zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Seine Elternzeit beginnt dann mit der tatsächlichen Geburt. Und noch so am Rande, der Kündigungsschutz des Vaters beginnt acht Wochen vor der Elternzeit, also beantragt man diese am besten ziemlich genau dann. Bei ET 22.05. also zwischen dem 28.03. und dem 3.04. Jetzt zum Geld. Euch stehen gemeinsam 14 Monate Elterngeld zu (das sind jew. ca. 65% vom Nettogehalt). Wobei ein Elternteil höchstens 12 Monate bekommt. Für dich sind automatisch 2 Monate beansprucht, das sind die acht Wochen nach Geburt. Das Geld siehst du zwar nicht, weil du zu der Zeit ja Mutterschaftsgeld erhältst, aber so ist das eben geregelt (es gibt Konstellationen, da macht es Sinn auf die Zahlung von Mutterschaftsgeld zu verzichten und von Anfang an das Elterngeld zu nehmen, aber wenn du vorher gearbeitet hast, dann ist das in der Regel Quatsch). Nach dem Mutterschutz beginnt bei dir dann die Elterngeldzahlung bis zum 1. Geburtstag deines Kindes. Damit sind zwölf Monate verbraucht. Die letzten vier Monate deiner Elternzeit müsst ihr dann halt anders überbrücken, da erhältst du dann nämlich kein Geld mehr. Bei uns hätte ein Gehalt nicht gereicht, also bin ich während der Elternzeit wider Teilzeit arbeiten gegangen. Dein Mann bekommt dann in seiner Elternzeit auch Elterngeld und damit sind dann die 14 Monate verbraucht. Ihr habt also in Monat 1+2 dein Mutterschaftsgeld plus ca. 65% vom Gehalt deines Mannes, in den Monaten 3 bis 12 ca 65% deines Gehalts plus das deines Partners und dann in den Monaten 13 bis 16 das Gehalt deines Partners. So, hoffe das hilft. Was man auch beachten muss ist dass der ElternGELDantrag auch erst nach Geburt gestellt werden kann (bis spätestens drei Monate nach Geburt, denn so lange wird rückwirkend gezahlt) und je nachdem wo man wohnt, kann das einige Wochen dauern bis da mal das erste Geld fließt.
Oh danke für die tolle Erklärung !!!
Endlich habe ich das alles auch mal verstanden
Das ist alles garnicht so einfach irgendwie !!!