Monatsforum Mai Mamis 2017

Elternzeit und -Geld Papa

Elternzeit und -Geld Papa

nena-8

Beitrag melden

Hallo ihr Lieben, ich hätte da mal eine Frage zu was bürokratischem... und zwar habe bisher nur ich 12 Monate Elterngeld beantragt und inzwischen auch bewilligt bekommen, mein Mann hat noch nichts beantragt. Er möchte jetzt dann noch zwei Monate Elternzeit nehmen und das muss er ja auf der Arbeit quasi nur schriftlich „mitteilen“, habe ich gelesen, da gibt es ja kein offizielles Formular/Antrag für, weil der Arbeitgeber eh nicht wirklich widersprechen kann. Dann haben wir wegen des „Gehalts“ in der Zeit überlegt und da muss er ja dann jetzt auch noch Elterngeld beantragen, oder? Ist es wohl schlimm, dass wir das nicht direkt gemeinsam in einem Antrag gemacht haben? Und wisst ihr, ob ich dann zwei Monate auf das Elterngeld verzichten muss, damit mein Mann seins bekommt (was auf jeden Fall mehr sein wird als bei mir)? Sind vielleicht etwas „dumme Fragen“, aber nach meiner Internet-Recherche war ich mir nicht ganz sicher, wie das jetzt richtig ablaufen muss... Ich bin sicher, hier gibt es ganz Versierte, die mir weiterhelfen können Liebe Grüße


Amoureux

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von nena-8

Du kannst 12 Monate nehmen und dein Mann zusätzlich 2 Monate. Einen Antrag muss auch er stellen und es ist mEn nicht schlimm, wenn man das erst später macht. Ihr könnt auch zusammen 2 Monate Zuhause bleiben, wenn ihr das wollt...


Charo258

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von nena-8

Da ich mein elterngeld auf 2 Jahre gesplittet habe haben wir sogar noch 4 Partnermonate über. Elterngeld mäßig gibt's keine Probleme, allerdings Weiss ich nicht genau ob er beim Arbeitgeber die Elternzeit bei Geburt schon beantragen hätte müssen. Wir werden Anfang nächstes Jahr mal beim AG nachfragen ob mein Mann die partnermonate noch im Sommer nehmen kann


ankale12

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von nena-8

Hallo, Ich habe auch Elterngeld für 12 Monate beantragt, den 13. und 14. Monat nimmt mein Mann. Er hat noch keinen Antrag gestellt, liegt noch auf dem Tisch. Man muss nicht gemeinsam beantragen. ich rief letzte Woche auch wegen Fragen an. Zum einen kann er jetzt jederzeit, auch kurz vorher, noch seinen Antrag einreichen. Er muss dann jedenfalls noch vom Arbeitgeber eine Elternzeitbescheinigung einreichen, also die Genehmmigung. Dass kann er aber auch nachreichen. Ich fragte z.B. auch, ob mein Mann nahtlos die Elternzeit nehmen muss oder erst 14 Tage später (nach mir, da ich noch Resturlaub habe) in EZ gehen kann. Das würde zwar gehen, aber er hätte finanziell Einbußen wenn es nicht nahtlos ist. Keine richtige Ahnung warum, fragen wir zur Abgabe. Wir geben den Antrag demnächst ab, damit wir schon mal wissen was wir in der Zeit für Geld haben/bekommen. Sie sagte auch, dass er die Summe für beide Monate nicht komplett bekommt, sondern normal 2 mal ausgezahlt wird. Das ist aber nicht überall so. Da kannst du dich mal erkundigen. Wie es in deinem Fall ist weiß ich nicht. Kommt bestimmt darauf an welche Monate dein Mann nehmen möchte. Vielleicht habt ihr die Möglichkeit beim Amt selbst nachzufragen. Wir haben glücklicherweise so eine Stelle im Ort oder ich rufe dann unter der Nummer an, die im Bescheid angegeben ist. Aber ist ja überall anders.


Jenyx

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von ankale12

Die finanziellen Einbußen gäbe es, da EZ zwar so genommen werden kann, wie man möchte, aber Elterngeld nur nach exakten Lebensmonaten geht. Wenn das Kind z.B. Am 3. des Monates geboren ist, gibt es nur Elterngeld für die Monate, die man vom 3.-2. des Folgemonats in EZ ist. Und Basis-Elterngeld wird nur bis zum 14. LM ausbezahlt.


ankale12

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Jenyx

... Ich danke dir. Sie hatte etwas kurz erwähnt, aber ich konnte wegen der Kleinen nicht mehr richtig zuhören und hatte es somit nicht richtig begriffen. Ich weiss..., unhöflich... Wir machen es nun nahtlos.


Charo258

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von ankale12

Hat dein Mann die Elternzeit beim AG schon beantragt? Glaube die muss man nämlich 7 Wochen nach Geburt spätestens beantragen. Elterngeld ist Wurst hat man uns auf der elterngeld Stelle gesagt das geht immer und auch kurzfristig. Aber Elternzeit hat diese doofen fristen