Maikäferchen2017
Hallo Mädels, ich fülle gerade, soweit ich kann, bereits den Elterngeldantrag aus. Da wir einen KS-Termin 9 Tage (18.05.17) vor ET (27.05.17) haben, stellt sich mir nun die Frage, was ich auf Seite 5 beim 3. Lebensmonat anzukreuzen habe???? Die ersten zwei LM sind ja Basis-Elterngeld (MuSchu: 18.05.17 - 12.07.17), danach wollte ich eigentlich 20 Monate als ElterngeldPlus nehmen. Nun kommt die Maus aber ja eher. Somit werden die 9 Tage hinten an die 8 Woche MuSchu drangehängt (also bis 21.07.17) und man geht damit ja in den 3. LM. Muss ich da trotzdem Elterngeld Plus ankreuzen und wird das dann anteilig auf die Tage aufgeteilt gezahlt oder ist der Monat automatisch Basis-Elterngeld und mir bleiben dann nur noch 18 Monate Elterngeld Plus??? Ich hoffe, ihr versteht mein Wirrwarr;-) Mit diesen einem Monat bin ich irgendwie überfordert...
Ich versteh deine frage aber antworten hab ich leider keine für dich :( am besten bei Dr Elterngeldstelle anrufen, die können das auf jeden Fall auch telefonisch beantworten.
Ich bin mir da gar nicht so sicher, ob die acht Tage überhaupt hinten dran gehängt werden. Ich glaube nämlich nicht. Du hast doch bis acht Wochen nach ET gesetzliche Frist. Nur bei Übertragung oder Frühchen ändert sich da was. Wäre meine Meinung. Aber besser nochmal irgendwo nachfragen. Ansonsten vielleicht auch bei der Krankenkasse, bis wann du wirklich Mutterschaftsgeld bekommst. Liebe Grüße
Doch, da bin ich mir sicher: die Tage, die man vor der Geburt von den 6 Wochen MuSchu nicht nehmen konnte, werden hinten rangehängt. Weiß halt nur nicht, wie ich das im Elerngeldantrag anzugeben habe...
Hi hi :-) da du Mutterschaftsgeld bekommst, wird dir in dieser Zeit kein Elterngeld bezahlt. Dein Baby wird 9 Tage früher kommen und du bekommst von der Krankenkasse die 9 Tage hinten dran gehängt (hatte ich beim 2. Kind auch so). Da wird jeder gleich behandelt und soll für 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher das MuSchu Geld erhalten. Der Mutterschutz geht ja noch ein paar Tage in den 3. LM mit rein...normalerweise bekommst du dafür aber auch das Elterngeld Plus, weil es ja vom Geburtsdatum abhängig ist. Dir wird da denke ich nichts abgezogen. 100% sicher bin ich aber nicht. Wenn ich das richtig verstehe, nimmst du insgesamt 22 Lebensmonate in Anspruch?
Ja korrekt: die 2 Monate Basiselterngeld während der MuSchu-Zeit + 20 Monate Elterngeld Plus. Mein Mann nimmt außerdem auch noch zwei Basiselterngeldmonate.
Mit dem Elterngeld Plus kenn ich mich leider nicht aus. Habe bisher nur Basis Elterngeld bezogen. Ich würde es aber einfach mal so angeben wie du es geschriebrn hast. Bei Unstimmigkeiten melden die sich dann oder falls noch etwas fehlt. Die Leute von unserer zuständigen Stelle sind total freundlich. Als noch was gefehlt hat, konnte ich das einfach bequem per Email senden und nicht extra per Post. Es gibt auch Beratungsstellen für Schwangere in jeder Stadt/Gemeinde. Die helfen auch beim Ausfüllen der Anträge und es kostet nichts. Bei uns ist das im Gesundheitsamt mit drin. Hoffe ich konnte dir ein bisschen weiter helfen :-)
Wenn der Mutterschutz bis in den dritten Lebensmonat hineinreicht, wird er auch automatisch als Basiseltergeldmonat von der Mutter verbraucht. Elterngeld Plus ginge dann für diesen Monat nicht.