silver25
Hallo ihr Lieben, ich habe meiner Chefin gesagt das ich schwanger bin. und jetzt soll ich zum Betriebsarzt, der meine Grundimmunsierung checken soll. Da ich mit Kindern arbeite. Aber das hat meine Frauenärztin schon gemacht. Was hat das für ein Sinn???Hat mein Frauenarzt Schweigepflicht gegenüber dem Betriebsarzt? Mein FA kann mir doch bestätigen wie es aussieht, da muss ich doch nicht extra untersucht werden. Ich habe viel vertrauen zu meinem FA Arzt und dann zu einem fremden Arzt ich habe da null Boch drauf. Vorallem erfährt dann der Betriebsarzt, dass wir mit der Schwangerschaft nachhelfen mussten...Das finde ich sehr privat und geht die nix an....was will den der Betriebsarzt wissen und kann man das verweigern.Finde dies sinnlos....
Betrifft die Überprüfung der Grundimmunisierung nicht nur der Überprüfung des Impfstatus? Und vielleicht diese anfängliche Blutuntersuchung. Oder meinst du, dass der Betriebsarzt den Mutterpass überprüfen will? Ich würde mir da gar nicht so viele Gedanken machen. Wie sollte er denn erfahren, dass ihr bei der Schwangerschaft nachgeholfen hat?
Falls dieser Unterlagen sich von FA holen möchte. Aber da müsste ich das ok geben. Es geht um den Impfstatus und die Blutuntersuchung für die Immunität. Beides habe ich beim FA machen lassen und dieser hat mir ok gegeben, dass ich arbeiten kann. Finde die Untersuchung sinnlos. Glauben die meinem FA nicht????
Vielleicht reicht deiner Chefin die Aussage der Gyn nicht. Der Betriebsarzt wird sich da bestimmt nicht allzu große Mühe geben. Und gerade sowas wie "wir haben nachgeholfen" dürfte der natürlich auch nicht weitergeben. Der unterliegt ja auch der Schweigepflicht. Vielleicht ist es ja auch eine betriebsrechtliche Geschichte. Da steckt man vielleicht einfach nicht so drin. Wie gesagt, mach dir keine großen Gedanken. Ich würde mir erstmal anhören, was denn der Betriebsarzt so sagt. Vielleicht reicht dem ja das ok der Gyn.
Hallo, ich hab das auch grade durch. Also ich musste zwar nicht zum Betriebsarzt, weil ich schon nach dem Telefonat in Beschäftigungsverbot geschickt wurde, aber ich hab mir das alles durchgelesen. Ich arbeite als Tierärztin und unsere Praxis besteht aus meinem Chef und mir und einer Sprechstundenhilfe... da hatte ich dann die Aufgabe mal alles rauszufinden, nachdem ich ihm Bescheid gegeben habe. Es ist so, dass man als Chef das dem Gesundheitsamt melden muss! Das ist hier in Berlin das Lagetsi, da muss man nen Wisch ausfüllen, auf dem kreuzt man an, dass man eine Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz der Schwangeren gemacht hat und wie sich diese im Nachhinein auswirkt, also ob man einen anderen Abreitsplatz bekommen muss oder sogar Beschäftigungsverbot. Diese Gefährdungsbeurteilung kann der Chef alleine machen, ABER es wird überall geraten, dass der Betriebsarzt die mitmacht. UND der Chef ist danach haftbar für alles was dir im Job passiert.... Also kurz gesagt, es ist ein riesiges rechtliches Klim-Bim dahinter und nur nachvollziehbar, dass deine Chefin das lieber alles sehr offiziell will. Ich glaube, es gibt auch viele, die lieber "einfach" ins Beschäftigungsverbot schicken... als nachher für irgendwas haften zu müssen.
Sei doch froh, dass sich deine Chefin so kümmert. Gibt ganz andere Geschichten hier im Forum. Es gibt einige Kinderkrankheiten, die werden beim FÄ nicht automatisch getestet. Wie z. B. CMV, was im Kinderbereich eine Rolle spielen kann. Es geht um deinen Schutz, also lass deinen Betriebsarzt machen. Und wie gesagt, sei froh, dass sich deine Chefin an die Gesetze hält...
Habe während meiner 1. SS im Krankenhauslabor gearbeitet und musste damals auch zur Betriebsärztin zur Gefahreneinschätzung. Die hat mich weder angefasst noch untersucht sonder mir mur erklärt was ich jetzt nicht mehr darf und eine Blutentnahme gemacht. Die/Der darf dich gar nicht ohne deinen Willen untersuchen und die FA muss keinerlei Angaben machen gegenüber dem Betriebsarzt.
Also gehe ganz entspannt dorthin und lasse dir die Blutentnahme machen. Wie und wann dein Kind entstanden ist geht die/den Betriebsarzt nen feuchten Kehricht an