Monatsforum Mai Mamis 2017

Alte Arbeit-neue Arbeit

Alte Arbeit-neue Arbeit

Cilli-Maus

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Hallo ihr Lieben.... Vielleicht hat ja jemand einen Tipp für mich.... Also.... Meine Elternzeit geht bis nächstes Jahr. Wenn die Eingewöhnung von meiner Maus bei der Tagesmutter erledigt ist, muss ich wieder arbeiten. Bei meinem alten Arbeitgeber möchte ich allerdings nicht mehr arbeiten. Ich könnte quasi sofort eine neue Stelle haben. Laut Vertag habe ich aber eine 3monatige Kündigungsfrist. Kann ich irgendwie auch schneller da rauskommen? Mein aktueller Chef darf mir doch nicht kündigen, richtig? Kann man einen Aufhebungsvertrag machen? Oder noch was anderes??? LG Cilli-Maus


SweetBunny4321

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Antwort auf Beitrag von Cilli-Maus

Du kannst doch ganz normal unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit kündigen? (Achtung dann steht dir während der EZ Urlaub zu, sollte es dein AG versäumen diesen zu kürzen) Würde ich allerdings erst machen, wenn du den neuen Vertrag schon unterschrieben hast.


Cilli-Maus

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Antwort auf Beitrag von SweetBunny4321

Leider kann ich nicht bis Ende der Elternzeit zuhause bleiben.... Finanziell ist das einfach nicht drin! Ich muss ab September eigentlich wieder arbeiten. Habe ein gutes Jobangebot bekommen, allerdings warten die nicht, bis meine Kündigungsfrist vorbei ist.


Tinamaus_90

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Antwort auf Beitrag von Cilli-Maus

Tja, dann musst du mit deinem jetztigen Arbeitgeben sprechen. Wahrscheinlich steht bei dem ja im Vertrag, dass du andere Arbeit nur unter Absprache annehmen kannst... und ich denke es wäre eh nicht möglich in einem Job Elternezit zu haben und einen anderen zu arbeiten. Dann wäre die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag mit gemeinsamen Einverständins mit dem alten Arbeitgeber zu machen jetzt zu Ende August und Anfang September dann den neuen Job anzufangen. Etwas verzwickt ist es, wenn der neue Arbeitgeber dann doch einen Rückzieher machen sollte. Dann würdest du wegen eines Aufhebungsvertrags 3 Monate für Abreitslosengeld gesperrt sein. Den neuen Vertrag vorher zu unterschreiben bevor du mit dem alten Arbeitgeber redest ist nicht so ganz rechtens. Falls du jedoch keine Vollzeitstelle hattest bis jetzt, könntets du die Elternzeit vorzeitig beenden und parallel bei beiden arbeiten bis die Küdigungsfrist dann Ende Oktober abgelaufen ist. Das wären so meine Ideen.