Monatsforum Mai Mamis 2016

Schwierige Frage in Sachen Partner, Ehe, Ansprüche. Achtung, etwas länger!

Schwierige Frage in Sachen Partner, Ehe, Ansprüche. Achtung, etwas länger!

luvi0812

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Kurze Erklärung der Situation bei mir: Noch bin ich verheiratet, die Scheidung ist eingereicht. Da jedoch mein Mann noch einige Dinge sinnloserweise vorher denkt klären zu wollen, die absolut unnötig sind, zieht sich wohl leider alles in die Länge und wir werden vor der Geburt nicht geschieden sein. Was bedeutet, das er der juristische Vater von der Tochter meines Freundes ist bis die Scheidung rechtskräftig ist. Heute waren wir alle 3 im Jugendamt und mein Freund hat die Vaterschaft bereits anerkannt, wir haben das gemeinsame Sorgerecht beurkunden lassen und mein Noch-Mann hat unterschrieben das mein Freund der Vater ist. Aber auch nochmal hier: Rechtskräftigkeit erst bei abgeschlossener Scheidung! Mein Freund hätte gerne Sonderurlaub wenn die Kleine da ist, ab Geburt. Normalerweise stehen einem da als Vater ja 1-2 Tage zu. Ebenso hätte er gerne die Partnerschaftsmonate genutzt. Weiß jemand wie sich das dann verhält? Denn da mein Noch-Mann ja eigentlich solange juristischer Vater unserer Kleinen ist, dürfte mein Freund ja keinen Anspruch darauf haben - erst wenn die Scheidung erledigt ist, oder? Habe morgen zwar mal wieder Termin bei meinem Anwalt und werde da genau das abklären... Aber vielleicht hat eine von euch ja schonmal was gehört oder selbst ähnliches erlebt, mitbekommen oder oder oder... Muss mich auch gerade schon wieder zusammennehmen mich nicht allzu sehr deshalb aufzuregen, denn irgendwie scheint es echt so als wolle mein Ex uns Steine bis zum geht nicht mehr in den Weg zu legen! Die Vaterschaft hat er heute wahrscheinlich meinen Freund nur anerkennen lassen, damit er aus der Unterhaltsverpflichtung raus ist - wo er ja nicht mal für den kleinen selbst aufkommen kann.


00IM00

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Antwort auf Beitrag von luvi0812

Hi Leider kann ich dir nicht viel helfen nur die Frage zum SU und elternzeit kann ich dir beantworten, da eine Freundin von mir in der gleichen Situation war. Also nach Anerkennung der Vaterschaft steht ihm der Su, sowie die Paarmonate zu. Ich denke aber, dass durch die Nichtanerkennung deines noch Ehemannes alles weg fällt, bin mir aber da aber nicht sicher. Schade das es nicht vor der Geburt geklappt, jetzt hast du den Stress auch noch . Hoffe das es so ist, wie ich denke LG


funkemariechen

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Antwort auf Beitrag von luvi0812

Hi, das hört sich ja stressig und doof an. Tut mir leid für dich. Frag morgen nochmal dein Anwalt, aber dass die Vaterschaft von deinem Freund von eurer rechtskräftigen Scheidung abhängt ist mE ne falsche Info. Wer hat das denn gesaht? Dafür gibts keine gesetzliche Grundlage.


Dini-Maus

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Antwort auf Beitrag von funkemariechen

Hi, Ich war bis jetzt stille mitleserin im Juni-Bus und ab und an bei euch, weil mein et zwischen den Monaten liegt und es auf Grund der Vorgeschichte deutlich früher wird! Willkommen im Club! Wir haben genau das gleiche Problem! Es ist leider wirklich so, dass vor der rechtskräftigen Scheidung das Kind offiziell auf die Noch- Ehemänner geschrieben wird! Wir haben inzwischen einen langen Kampf hinter uns und sind uns inzwischen mit der Scheidung einig. Allerdings auch nur, weil ich aktuell keine Klage wegen dem Unterhalt für meine 5 Kids eingereicht habe. In der Ehe habe ich immer den Lebensunterhalt verdient und natürlich muss man jetzt nur das nötigste verdienen, um nichts für die Kinder zu zahlen, aber was Solls. Würde ich jetzt klagen, würde sich alles noch mehr ziehen. Das muss ich dann danach angehen ;-) Ich lebe jetzt seit zwei Jahren wieder glücklich mit meinem neuen Partner zusammen und bin mit unserer Tochter aktuell in der 27.woche! Wir warten im Grunde nur noch auf den Versorgungsausgleich und dann den Termin! Kann aber auch ganz schön knapp werden vor der Geburt! Habt ihr den Gericht die Schwangerschaft mitgeteilt? Oft geht dann ein bisschen was voran! Ist deinem ex das Baby den " kein Dorn im Auge" und er lässt sich dann auf eventuelle Lösungen ein? Welche Punkte müsst ihr noch klären? Sprich bitte mal mit deiner Anwältin über die Thematik, mit den Rechten von deinem Ex an eurem Kind! Das klingt jetzt wirklich sau blöd, dass dachte ich mir auch, als mich meine Anwältin drauf angesprochen hat. Aber nach der Geburt hat dein nochmann rein gesetzlich auch einen Anspruch auf Umgang und auch das Sorgerecht! Wichtige Entscheidungen müsstet ihr zusammen treffen! Ich finde diese Vorstellung ja fürchterlich! Es gibt aber wohl eine Lösung, dass man über die Anwältin sofort nach der Geburt eine einstweilige Verfügung beantragt! Das Problem mit der Elternzeit haben wir auch. Ich werde keine- außer den Mutterschutz- nehmen, da wir von meinem Elterngeld nicht leben könnten. Mein neuer Mann würde gerne die Elternzeit nehmen. Hier kann ich dich ein bisschen beruhigen. Laut Elterngeldstelle kommt es dabei nicht auf die Vaterschaft an, sondern um die haushaltszugehörigkeit. Somit kann dein Freund die Elternzeit auch beantragen, ohne dass er im Moment der offizielle Vater ist. Da ich Personalreferentin bin kann ich dir auch sagen, wie ihr das mit dem Sonderurlaub Regeln könnt. Ich würde mit der Personalabteilung reden und diese Tage normalen Urlaub nehmen. Sobald es dann eine Geburtsurkunde gibt, indem dein Freund der Vater ist, sind sie dann verpflichtet den Urlaub wieder gut zu schreiben. Wer ist den bei euch kindergeldberechtigte bei euren gemeinsamen Kids? Darauf kommt es wohl an, wie das nach der Geburt abläuft! Welchen Nachnamen willst du eurem Baby den geben? Lg


luvi0812

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Antwort auf Beitrag von Dini-Maus

Hey Dini-Maus. Hört sich doof an, aber das beruhigt mich schon etwas, das es nicht nur mir so geht... War heute bei meinem Anwalt. Die Lage sollte wie folgt sein: Mein Freund wird in die Geburtsurkunde eingetragen, weshalb ich die Urkunde seiner anerkannten Vaterschaft vom Jugendamt inkl. der Urkunde für das gemeinsame Sorgerecht mit zur Entbindung ins Krankenhaus unbedingt mitnehmen muss. Auch eine Urkunde über die Vaterschaft, die mein Noch-Mann sozusagen "abgibt" existiert und werde ich mitnehmen. Ihm steht so wohl also auch der Sonderurlaub zu aufgrund der offiziell anerkannten Vaterschaft und also auch die Elternzeit. Werden hierfür aber morgen nochmals ins Jugendamt gehen, die Urkunden mitnehmen und auf Nummer Sicher gehen das das alles so funktioniert. Denn mein Freund möchte schon gerne 4 Wochen direkt ab Geburt nehmen und 4 Wochen nochmal später. Scheidung.... Gutes Thema. Eingereicht wurde sie vor etwas über 2 Wochen... Die Richterin ist bereits informiert zwecks der Dringlichkeit aufgrund der SS. Wenn alles gut läuft, wovon ich bei seiner unfähigen Anwältin die unnötigerweise alles versucht kompliziert zu machen und in die Länge zu ziehen, wären wir im April geschieden und somit noch vor der Geburt. Hoffe ich.... Die Hoffnung stirbt bekanntlich ja zuletzt. Versorgungsausgleich wäre totaler Quatsch weil wir nur 3 Jahre verheiratet waren und ich während dieser Zeit sehr wenig verdient habe (Ausbildung, Elternzeit, Midijob - mein Noch-Mann selbst hatte mich in unserem ehemals gemeinsamen Geschäft angestellt). Ich möchte von ihm nichts, er soll sich lediglich weiterhin um den Unterhalt kümmern - was funktioniert. Kindergeldberechtigt bin ich da auch die Kids bei mir leben. Angeblich würde er uns so nichts im Wege stehen was der Kleinen nicht zu Gute kommt - aber ich traue ihm nicht. Nachname wird meiner sein, da auch mein Noch-Mann bei der Hochzeit meinen angenommen hat. Ich drück dir die Daumen das bei dir alles vor der Geburt geklärt ist! Es sind so nervenaufreibende Gänge - mich stresst das unheimlich sehr....... bin froh wenn alles endlich vorbei ist.