Monatsforum Mai Mamis 2016

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss

EllysBaby2016

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Guten Morgen, ich muss schon wieder nerven Vielleicht kennt sich hier aber jemand damit aus. Seit gestern bin ich im Mutterschutz und hab auch für 6 Wochen schon das Mutterschaftsgeld erhalten. ET hab ich den 3.5. aber mein Arbeitsvertrag endet am 19.4. Bis zum 19.4. zahlt mein Arbeitgeber den Ausgleich zum normalen Lohn aber was ist danach? Ich kann ja schlecht von dem bisschen Mutterschaftsgeld leben bis ich entbinde. Ich hatte vor einiger Zeit schon mit dem zuständigen Arbeitsamt gesprochen und da wurde mir mitgeteilt das ich von dort keine Leistungen erhalte. Ist dies so korrekt?


aanikaa

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Antwort auf Beitrag von EllysBaby2016

Mahlzeit :) Wann wurde das denn beschlossen dass der am 19.04 endet? schon vor der Schwangerschaft?


EllysBaby2016

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Antwort auf Beitrag von aanikaa

Ja denn der Arbeitsvertrag ist befristet und wird nicht verlängert da meine Abteilung verkleinert wird.


Emipale

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Bist du denn schon beim Arbeitsamt Arbeitslos gemeldet? Muss man soweit ich weiß ja schon 3 Monate bevor der Vertrag ausläuft ... Aber ich glaube leider fast dass du keine Leistung vom Arbeitsamt bekommst solange du im Mutterschutz bist, weil du ja in der Zweit garnicht arbeiten dürftest, du also dem Markt nicht zur Verfügung stehst... genau weiß ich es aber nicht Evtl. Hartz4 aber Arbeitslosengeld 1 wahrscheinlich wirklich nicht Aber mach mal einen Termnin bei einer Schwangerenberatungsstelle (Caritas, DonumVitäe, Pro Familia usw), die kennen sich da aus und können dir Auskunft geben was dir wo zusteht und wie und wo du Anträge stellen kannst!! Alles Gute für euch!!!


Emipale

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Antwort auf Beitrag von EllysBaby2016

Bist du denn schon beim Arbeitsamt Arbeitslos gemeldet? Muss man soweit ich weiß ja schon 3 Monate bevor der Vertrag ausläuft ... Aber ich glaube leider fast dass du keine Leistung vom Arbeitsamt bekommst solange du im Mutterschutz bist, weil du ja in der Zweit garnicht arbeiten dürftest, du also dem Markt nicht zur Verfügung stehst... genau weiß ich es aber nicht Evtl. Hartz4 aber Arbeitslosengeld 1 wahrscheinlich wirklich nicht Aber mach mal einen Termnin bei einer Schwangerenberatungsstelle (Caritas, DonumVitäe, Pro Familia usw), die kennen sich da aus und können dir Auskunft geben was dir wo zusteht und wie und wo du Anträge stellen kannst!! Alles Gute für euch!!!


aanikaa

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Antwort auf Beitrag von Emipale

da es mich auch interessiert hat hab ich mal ein bisschen rumgefragt. Jetzt scheiden sich bei mir nur zwei Meinungen - die einen sagen dass du ab dem Tag an dem der Vertrag ausläuft den Rest von der Krankenkasse mitgezahlt bekommst - die andren sagen man bekommt dann nur 67% bzw. soviel vom Gehalt als wenn du im Krankenstand wärst. Ich würde mal bei der Krankenkasse anrufen die müssten in solchen Fällen ja auch Bescheid wissen.


EllysBaby2016

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Antwort auf Beitrag von aanikaa

Mit dem Arbeitsamt hab ich mich schon im Januar in Verbindung gesetzt und da wurde mir gesagt das sie nicht zuständig sind. Werd morgen mal bei meiner Krankenkasse anrufen und nachfragen.


Ingata

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Antwort auf Beitrag von EllysBaby2016

Huhu, hatte vor zwei Jahren ein ähnliches "Problem". Am 16. November lief mein Vertrag aus und Mutterschutzfrist begann am 1. November. Das Arbeitsamt ist in diesem Fall nicht für dich zuständig, da du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehst. Arbeitslosengeld kannst du erst beantragen, wenn du wieder Arbeiten gehen willst. Wenn sich bislang nichts geändert hat, bekommst du von der Krankenkasse die Differenz - eine Art Krankengeld - zwischen Mutterschaftsgeld und Lohn gezahlt. Erkundige dich mal bei deiner Krankenkasse. LG


LouisApril05

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Antwort auf Beitrag von Ingata

Doch man bekommt dann nur das bisschen Mutterschutzgeld, so ging es nir aucg vor 2,5 jahren


EllysBaby2016

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Antwort auf Beitrag von Ingata

Na mit dem bisschen Mutterschaftsgeld (13x30=390€) kann ich nicht mal Miete zahlen und ist ja weit unter dem was man zum leben braucht. Ich werd nächste Woche nochmal bei meiner Krankenkasse anrufen und nachfragen, heute hab ich da leider niemanden erreicht.


Bibimaus84

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Antwort auf Beitrag von EllysBaby2016

Du brauchst was schriftlich vom Arbeitsamt, dass du kein ALG1 bekommst...mit dem schreiben beantragst du ALG2 (Hartz4)