Monatsforum Mai Mamis 2016

Elternzeit - Elterngeld

Elternzeit - Elterngeld

Bibimaus84

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Ich brauch mal Erfahrungen und Tipps zum Thema Elternzeit.. irgendwie schein ich da auf'n Schlauch zu stehen.. Damals war es mit dem Erziehungsgeld so, dass man Beispielsweise 300€/Monat bekommen hat wenn man 1 Jahr zu Hause geblieben ist und 250€/Monat wenn man 2 Jahre zu Hause geblieben ist. Wie ist das jetzt? Ich habe es so verstanden, dass ich im 1.Jahr glaube 70% vom Bruttolohn (korrigiert mich falls ich falsch liege) bekomm...was ist wenn ich z.b. 1,5 oder 2 Jahre zu Hause bleiben möchte oder aber ich ein Jahr nehme und mein Mann ein Jahr? Gibt's dann im 2.Jahr garnix?? Ich würde mich echt freuen wenn ihr mich aufklären könnt...irgendwann wird uns das Thema einholen, dann wird mein AG fragen wie unser Plan ist..


2.Schlumpf

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Antwort auf Beitrag von Bibimaus84

Hallo, also wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen wollen, können sie bis zu insgesamt 14 Monate Elterngeld beziehen,die 14 Monate können aufgeteilt werden, wie man mag. Ein Elternteil max. 12 Monate. Bsp: Man kann 7+7 Monate machen oder 12+2 Monate. Das sind 67% vom Netto. Du kannst meines Erachtens das Geld auch 2 Jahre beziehen und bekommst monatlich nur die Hälfte ausgezahlt. Seit diesem Jahr gibt es das Elterngeld Plus. Da bekommt man 6 Monate voll und dann nochmal 12 Monate halb ausbezahlt. Und du darfst zusätzlich was verdienen ohne Verluste. Elternzeit kannst du länger nehmen bis zu 3 oder 7 Jahre (?). In der Zeit darfst du ganz daheim bleiben oder verkürzt bis zu 30h/Woche arbeiten oder sogar an einem anderen Arbeitsplatz. Ich hoffe, das hilft dir erstmal als Orientierung.


LilliB

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Antwort auf Beitrag von Bibimaus84

Du bekommst 69% deines Bruttogehalts als Elterngeld. Wenn du über einem best. Verdienst liegst, nur 65%. Und auch nur, wenn du die letzten 12 Monate gearbeitet hast. Wenn du und der Papa euch die Elternzeit teilt, z.B. du 2 Jahre, Papa 2 Monate, habt ihr Anspruch auf 14 Monate Elterngeld. Wenn du es alleine machst, hast du Anspruch auf 12 Monate. Die 2 Monate Mutterschutz nach der Geburt werden auf diese Monate angerechnet, obwohl man ja kein Elterngeld bekommt, weil man in der Zeit normalen Lohn bekommt. Du kannst dir dein Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen lassen, dann wird es halbiert... Wenn du das nicht machst, gibts im 2. Jahr nichts mehr. Soweit meine Infos. Ich hoffe, es stimmt alles...


Sia36

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Antwort auf Beitrag von LilliB

Vom Netto, nicht vom Brutto!!! Und nicht 69%, sondern 67 bzw 65%, je nachdem. Auch wenn du nicht 12 Monate durchweg gearbeitet hast, es wird der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Kalendermonate vor Geburtstermin als Bezugsgröße genommen. Und wärend der Mutterschutzzeit bekommt man NICHT seinen normalen Lohn weiter gezahlt; vielmehr wird durch den Arbeitgeber das Elterngeld aufgestockt! Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie ... gibt's alles erläutert und erklärt, auch mit Beispielen.


SDK2014

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Antwort auf Beitrag von Bibimaus84

Hallo, auch ich kann noch ein klein wenig zur Verwirrung beitragen. 14 Monate Elterngeld bekommt man nur, wenn beide Elternteile Zeitgleich zu Hause bleiben. Bspw. 1.-2. LM bleiben Mutter UND Vater zu Hause. Dann bekommen in den Monaten Mutter, sowie Vater Elterngeld im Verhältnis zu Ihrem Durchschnittslohn der letzten 12 Monate. Ab Geburt hat man Anspruch auf 12 Monate Basis Elterngeld. Die ersten zwei Wochen wird Mutterschaftsgeld der Krankenkasse + Aufstockung des Betriebes zum vorherigen Lohn gezahlt. Dieses Einkommen übersteigt zumeist die Einkommensgrenzen des Elterngeldes, sodass sich für die ersten zwei Monate ein Anspruch von 0,- Euro errechnet. Man somit also nur noch 10 Monate gezahlt bekommt. Elterngeld Plus ist wie früher die Halbierung des Elterngeldes. Allerdings ist man hierbei etwas variabler, sodass man zb. sagen kann, dass man 1.-6. LM volles Elterngeld möchte und 7.-18. geteiltes Elterngeld. Man muss also nicht entscheiden zwischen 12 oder 24 Monate, sondern kann finanziell betrachtet sich die Zeit zwischen 12.-24. Monate einteilen. Dann gibt es noch die sogenannten Partnermonate beim Elterngeld. Diese sind 4 Monate. In diesen wird für beide Eltern Elterngeld gezahlt (zusätzlich zu den 14. Beiträgen), die Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass BEIDE Elternteile auf Teilzeit reduzieren und zwischen 20 und 30 Wochenstunden arbeiten und daraus Einkommen erzielen. Sollte einer aufgrund von Krankheit ins Krankengeld fallen ist das Elterngeld für beide futsch, da die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Kompliziert und umständlich, deswegen allgemein auch selten beantragt. Die Elternzeit ist unabhängig vom Elterngeld. Die Elternzeit beträgt 3 Jahre pro Kind. Von diesen 36 Monaten können bis zu 24 Monate auf die Zeit nach dem 3. Geburtstag übertragen werden. Diese Monate können dann bis zum 8. Geburtstag genommen werden. Dies muss allerdings rechtzeitig angekündigt werden. So jetzt ist der Text doch recht lang geworden. Den Text hat mein Mann verfasst, wenn es solch Dinge geht, ist er in seinem Element. Ich hoffe wir konnten etwas helfen. Elterngeld vor allem ist leider ein ziemlich kompliziertes Thema.


Bibimaus84

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Antwort auf Beitrag von SDK2014

Oh mein Gott...wie einfach es doch damals war Ich werde mir das alles noch 3 - 4 mal durchlesen und durchrechnen.. wenn ich ein Überblick hab, werd ich es meinem Mann versuchen zu übermitteln..das wird auch nochmal ein Akt.. Ich Danke euch erstmal vielmals!!


Kashmir80

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Antwort auf Beitrag von Bibimaus84

Ich empfehle dir, dich direkt auf der zuständigen Elterngeldstelle beraten zu lassen. Dann kannst du deine letzten Verdienstbescheinigungen mitnehmen und die machen dir dort eine Proberechnungen. Dann bist du informiert und kannst entscheiden.


Klapperstorch

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Antwort auf Beitrag von Bibimaus84

Ich Blick da auch noch nicht so genau durch Wir müssen uns das hier auch alles mal durchrechnen den hier ist es so da wird mein Mann Elterzeit nehmen da ich ja selbstständig bin.