Monatsforum Mai Mamis 2014

Vorgeburtliche Beurkundungen.

Vorgeburtliche Beurkundungen.

trauriger-engel

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Macht das noch eine von euch? Wir sind ja nicht Verheiratet. Und möchten werden vor der Geburt schon die Vaterschaft anerkennen lassen und das Sorgerecht teilen. Zum einen müssen wir das dann nicht auch noch nach der Geburt machen, da haben wir ja genug zu tun. ;) Und ich denk immer daran das das kleine ja früher kommen könnte und ich bin nicht ansprechbar. Den werdenden Papa freut das sehr das er dann schon vorher offiziell der Papa ist.


Vivien84

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Antwort auf Beitrag von trauriger-engel

Bei meinem Sohn war ich auch nicht verheiratet. Papa hat, als wir die Geburtsurkunde abgeholt haben, die Vaterschaftsanerkennung direkt unterschrieben und somit das halbe Sorgerecht erhalten. Ich weiß nicht ob das auch schon vorher geht. Ruf doch mal beim Standesamt an, die sollten dir das sagen können.


Mariechen1

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Antwort auf Beitrag von trauriger-engel

Bei unserem ersten waren wir auch noch nicht verheiratet,d a haben wir es auch vorher gemacht. Auch die Namengebung, zwecks Nachnamen haben wir vorher geregelt. Der Papa geht ja auch im Regelfall das Kind nach der Geburt anmelden und dann muss ja auch alles geregelt sein, sonst hat er keine Handhabe:-) LG


Mitglied inaktiv

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Sowohl die Vaterschaftsanerkennung als auch das geteilte Sorgerecht - was grundsätzlich erst einmal nichts miteinander zu tun (als die Vaterschaftsanerkennung gibt noch kein Sorgerecht) - können bereits vor der Geburt geregelt werden. Ich würde - wären wir nicht verheiratet - das Ganze auch bereits vor der Geburt machen. Einzige Ausnahme wäre wohl wenn ich es grundsätzlich nicht wollen würde ... LG Sabine


nutellababe28

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Antwort auf Beitrag von trauriger-engel

huhu, also ich bin kein fan davon, ohne ehe das sorgerecht zu teilen. ich hab da so meine erfahrngen... *kotz* ähm vateraschaftsanerkennung und sorgerecht sind 2 paar stiefel. da hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. ich persönlich würde nie wieder das sorgerecht teilen, ohne trauschein..... du weißt nie was kommt usw... selbst wenn dir was passiert, bekommt auch ohne sorgerecht dein partner das kleine. ausser es wäre notariell verankert, das er es nicht bekommen darf. also ich würde mit dem geteilten sorrgerecht wirklich abwarten.... lg


trauriger-engel

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Antwort auf Beitrag von nutellababe28

ich versteh deine Bedenken. Bei meinen beiden großen bin ich auch allein Sorgeberechtigt. Und wir haben uns lange darüber Unterhalten das für uns wieder abgewogen.


trauriger-engel

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Antwort auf Beitrag von trauriger-engel

Wir werden das definitiv machen lassen. Denn der Papa ist Berufsmäßig wahrscheinlich nur zuhause während wir im KH sind nach der Geburt. Danach ist er wieder auf Deutschlands Strassen Unterwegs. Ein Termin steht auch schon fest beim Jugendamt. Wo wir die Vaterschaft anerkennen lassen und das Sorgerecht auch gleich teilen werden, die Sorgerechtsklärung macht das Standesamt nicht.


Vivien84

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Antwort auf Beitrag von trauriger-engel

ohhh da war ich mir recht sicher. Ich wollte nichts falsches erzählen. Es ist schon ziemlich genau 6 Jahre her ... bestimmt bekomme ich da was durcheinander.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von trauriger-engel

Ja, da musst Du etwas durcheinander bringen . Also zumindest solange ich denken kann ist die Vaterschaftsanerkennung nicht automatisch mit geteiltem Sorgerecht verbunden. Und ja, ob man das Sorgerecht nun teilen will oder nicht, dass ist eine andere Frage. Aber wenn man in einer intakten Beziehung ohne Trauschein lebt, dann würde ich es eben immer schon vorher machen. Die Väter bekommen es inzwischen so oder so wenn sie wollen (und nichts gegen das Kindeswohl spricht) - warum also eine Beziehung damit belasten? LG Sabine


Vivien84

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Ich war relativ sicher das der nette Beamte das zu uns gesagt hat. Würde das denn jetzt im Umkehrschluss heißen das ich das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn habe wenn der Vater "nur" die Vaterschaftsanerkennung unterschieben hat ???


Fauchi

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Antwort auf Beitrag von Vivien84

ja .. wenn der Vater nur die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat, hat er nicht das Sorgerecht .. das sind zwei separate Dokumente und somit auch Unterschriften.


Vivien84

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Antwort auf Beitrag von Fauchi

zwei unterschiedliche Dokumente ist klar. Und das wird nicht zusammen im Standesamt erledigt ??? Ich glaub ich muss mal in meinen Unterlagen nachsehen. Bin etwas verwirrt ... war bis jetzt der festen Überzeugung das Papa auch 50% des Sorgerechts hat, aber direkt beantragt oder beim Jugendamt gewesen sind wir deswegen nicht.


Fauchi

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Antwort auf Beitrag von Vivien84

also wir haben das im Januar 2012 gemacht und zwar beides beim Jugendamt. Beim Standesamt waren wir deswegen gar nicht. Nur mein mann später wegen der Geburtsurkunde. Ich wurde damals beim JA auch genau belehrt was es für Konsequenzen mit sich ziehen kann und mein Mann ebenfalls z.B. Unterhaltszahlungen auch für mich bis das Kind 3 ist im falle einer Trennung etc.


Fauchi

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Antwort auf Beitrag von trauriger-engel

hi.. also ich würde es auch vor der Geburt machen, bei meiner großen haben wir es auch vorher gemacht (Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht) da wir da noch nicht verheiratet waren. Ich finde es total wichtig das es zuvor geklärt ist denn man weiß nie was passieren kann. Ich bin nach Melinas Geburt bzw an den Folgen der Notsectio fast gestorben und war lange im Krankenhaus (ohne die kleine) und nicht auszudenken was alles hätte passieren können ... Klar ist das die Ausnahme aber trotzdem finde ich das ein Vater auch ohne Trauschein die gleichen Rechte / Pflichten haben sollte wie auch die Mutter und dazu gehört für mich auch das Sorgerecht! LG


123nadine

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Antwort auf Beitrag von trauriger-engel

Wir haben beim 1. Kind vor der Geburt die Vaterschaftanerkennung und das Sorgerecht geregelt (sie hat auch Papas Nachnamen)


Marshmallow2014

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Antwort auf Beitrag von trauriger-engel

Habe zur Zeit ziemlich ähnliche, Gedanken und Erledigungen. Ich war erst gestern beim Jugendamt, welches zum Zeitpunkt der Geburt dafür zuständig wäre (da ich, vor der Geburt, wieder in eine andere Stadt ziehe). Also die gute Frau dort, hat mich nach meinen Personalien gefragt und brauchte Geburtsurkunde(Abstammungsurkunde) und Personalausweiß von mir. Und auch die Angaben zum Vater. Da wir ja nicht mehr zusammen sind muss er nun, wenn er es freiwillig macht(wie er gesagt hat), seine Geburtsurkunde und seinen Personalausweiß reinbringen. Diese Unterlagen werden in Kopie zu der Akte gelegt. Und erst, wenn diese Unterlagen vorliegen, wird die Vaterschaft beurkundet. Ich wurde gefragt, ob ich von vornherein geteiltes Sorgerecht wolle, wobei ich mit Nein geantwortet habe, da ich ihn ja kenne. Wenn er das halbe Sorgerecht haben will, muss er es beantragen und er und seine Situation wird dann geprüft, ob es für das Kind in Ordnung ist. Ist dies der Fall und er ist nicht mehr Drogenabhängig oder dauerhafter Alkoholtrinker, wird das Sorgerecht geteilt. Ob ich will oder nicht! Wobei es für mich nicht heißt, dass er sein Kind nicht sehen darf. Im Gegenteil, ich werde dem nicht im Wege stehen, solange es meinem Kind damit gut geht.