MaiMama
Sagt mal, die Elternzeit beantragt man doch erst nach der Geburt beim Arbeitgeber oder???
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Musst du da was beantragen? Ich sollte meinem chef nur einen 3 zeiler schreiben,wie lange ich zu hause bleiben möchte. Und er fragte,ob ich das für seine planunf bis zu beginn Mutterschutz abgeben kann...;-)
Ja genau, meinen Antrag habe ich schon da liegen und wenn der kleine da ist muss ich ihn fertig machen und abschicken.
Von was für einem antrag sprecht ihr bitte??
sorry,aber hab gerade bedenken,dass ich etwas vergessen habe...
Es geht doch hier darum,dem arbeitgeber mitzuteilen,wie lange man in elternZEIT geht....
Das andere ist der der ElternGELDantrag,an dem hinten dran als anlage nur eine Seite ist,die vom Arbeitgeber auszufüllen ist.
Stehe ich da gerade auf dem Schlauch?
Also meine fa hat da einen Antrag für elternzeit. Arbeite auch in einem großen ehemals städtischen Betrieb, da gibt's noch für alles Anträge und Formulare. Ich werde , mich nächste Woche mal an den papierkram machen.
Diese blöden Anträge nerven mich auch total. Irgendwie sind die Aussagen dazu widersprüchlich. Da stehen sieben Wochen vor Geburt oder vor Antritt der Elternzeit im Raum. Mein Mann musste für den 1. Monat Elternzeit, die auch schon beantragen ( Aussage Arbeitgeber 7 Wochen vor Geburt ). Jedoch ist bei der Frau die Frage, ob die Mutterschutzzeit nach der Geburt zur Elternzeit zählt oder nicht?! Demnach entweder 1 Woche nach Geburt oder doch 7 Wochen vor Geburt. Hab den Antrag verschickt und wenn es nicht passt, werden die sich schon melden. Viel Glück ;)
Die elternzeit für dich beginnt mit dem tag der Geburt...d.h.die beiden monate mutterschutz sind dort mit drin...eigentlich Verarschung. :-/aber ist so....
Ne Mädels die elternzeit beginnt ab ende des Mutterschutz. Sollte das kind früher kommen also 37+ dann hängt msn das was man von den sechs Wochen davor hat hinten noch dran. Bei Frühchen gibt es für den Mutterschutz noch zusätzliche Wochen. Lg
Ja, das für mich es insgesamt 12 Monate Elternzeit ab Geburt sind , weiß ich schon ... aber ob die 2 Monate Mutterschutz bei der Beantragung der Elternzeit beim Arbeitgeber für die Beantragungsfrist dazu zählen oder nicht, ist mir irgendwie unklar.
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Sonst ruf doch in deiner stadt einfach mal bei der stelle an,die das bearbeiten bei uns sind sie sehr hilfsbereit und beantworten immer alle fragen...;-)
Die Elternzeit beginnt ab dem Mutterschutz. Also die acht Wochen zählen nicht dazu.
Wo wird gerade dabei sind... Öhm, das heißt, man bekäme dann die zwei Monate nach Geburt Geld von der KK und Elterngeld? Oder heißt das nur, dass die zwei Monate aus dem Mutterschutz in die ElternZEIT mit hineinzählen, aber ElternGELD erst nach den zwei Monaten Rest-Mutterschutz gezahlt werden (weil ja da noch die KK zahlt) - hieße ja dann, ich würde um zwei Monate Elterngeld "betrogen", richtig? Ich checks nich...
2. Ist richtig...6 wochen vor Geburt 100% geld mutterschutz,8 wochen nach Geburt 100% geld mutterschutz und,wenn du z.b. 12 monate elterngeld beantragt hast,d.h.12 monate NACH GEBURT zu hause und 10 monate 66% Geld. So habe ich es zumindest verstanden und im Rathaus erklärt bekommen.
Danke Dir!!!
Ich hätte da auch eine Frage. Und zwar zum Thema Beschäftigungsverbot-nicht in Anspruch genommener Resturlaub-Elternzeit! Da ich seit dem 09.12.13 in Beschäftigungsverbot bin, konnte ich mein Resturlaub aus 2013 und anteiligen Urlaub 2014 nicht in Anspruch nehmen. Diese Urlaubstage verfallen doch nicht oder? Würde diese Urlaubstage im Anschluss an die Elternzeit nehmen bzw. dranhängen,was ich wiederum auch schriftlich in dem Elternzeitantrag mitteilen müsste?! LG Pasham
Ich habe auch noch ein paar urlaubstage übrig. Wahrscheinlich nicht so viel,wie du...;-) Ich kann sie ans ende der elternzeit dran hängen. Frag einfach bei deinem arbeitgeber mal nach. Der urlaub von 2014 darg defenitiv nicht verfallen. Wie das mit dem resturlaub von 2013 weiß ich aber nicht...
Ich setzt mal ein foto von den Richtlinien ein
Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung. Mutterschutzgeld und Zuschuss dazu vom AG ebenso. Lohnersatzleistungen werden generell gegeneinander aufgerechnet und da das Mutterschutzgeld und der Zuschuss mehr sind als das EG gibt es zu der Zeit kein EG, die Zeit dafür wird aber abgezogen. Also ichnnehme zu der Zeit lieber 100% Lohnersatz statt nur ca. 65%. Elternzeit steht einrm rechtlich zu. Diese wird NICHT beantragt sondern nur angezeigt. Dies muss 7 Wochen vor Antritt passieren. Das Frau das erst nsch der Geburt machen kann - wenn sie will - liegt daran dass sie im Mutterschutz ein generelles Beschäftigungungsverbot hat. Nimmt man allerdings 1Jahr EZ zählt die Mutterschutzteit mit dazu. Man kann EZ aber auch taggenau nehmen. EG sollte man immer für Lebensmonate nehmen weil sonst - so dss Kind nicht zufällig am 1. eines Monats geboren ist - Monate verschenkt, da bei zwei angefangen Lebensmonaten zwar nur soviel Grld ausgezahlt wird wie bei einem kurzen mpletten, von den insgesamt 14 möglichen Monaten aber 2 abgezogen werden. LG Sabine