gnomali
Also ich steh grad ein bißchen auf dem Schlauch...bzw. find eich kein richtiges Fallbeispiel...Und ich richte shcon mal die Unterlagen zusammen,wiel ich aud erfahrung weiß,daß man nach de rGeburt sowieso ekine Durchblick mehr hat
Also,ich hab Mitte August 2011 mein 1. Kind bekommen,dann 2 Jahre Elternzeit genommen,die ich dann letztes Jahr noch verlängert habe,also bis mitte August 2014 (also diesen Jahres).Amüsanterweise bin ich genau nach dem Antrag wieder schwanger geworden,das Baby kommt vorraussichtlich mitte Mai 2014.
So,jetzt habe ich ja bis August 2014 Elternzeit für Kind 1.,dann müßte ich ja theoretisch erst für kind 2 Elternzeit ab dem Ablauf von Kind 1. beantragen (natürlich 7 Wochen Vorher).
Und wie verhält sich dann das mit dem Elterngeld?Beantrage ich das nun ab Geburt,darf ich das?oder muß ich dann erst ab August beantragen?????!!!Ich bin mir wirklich unsicher.Oder "verfällt dann irgendwas,bzw. verfällt dann die Elternzeit kind 1 wenn ich volles Elterngeld Kind 2 haben will????
Ich bin verwirrt,vielleicht hat jemand von euch den vollen Durchblick.
Danke schon mal!!!
Hallo, Also ich hatte Elternzeit bis Dezember 2015. Ich habe meine Elternzeit pünktlich zu dem Beginn des neuen Mutterschutzes gekündigt bzw den neuen Mutterschutz beantragt.
Hallo. Also ich hab mir die gleichen Gedanken gemacht. mein 1. Kind kam im März 2012 und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt - diese endet am 9.7.14 - mein 2. Kind wird im April 2014 oder Mai 2014 geboren. Die Elternzeit vom 2. Kind fängt dann im Anschluss am 10.7.14 an. Die Elternzeit vom zweiten Kind wird drangehängt. Elternzeit vereinbarst du mit deinem Arbeitgeber - Elterngeld erhälst du von der Elterngeldstelle - denen ist egal wann und wie du Elternzeit hast. Wichtig ist nur ob du arbeitest oder zu Hause das Kind betreust. Daran richtet sich ja das Elterngeld (im 1. Jahr). Ich hoffe es klang jetzt nicht all zu kompleziert. D.h. Elterngeld erhälst du nach deinen 8 Wochen Mutterschutz (nach der Geburt) und kannst es direkt nach der Geburt auch normal beantragen. Und deine Elternzeit beginnt fürs 2.Kind nach der Elternzeit des 1. Kindes.
hatte hier mit der Elterngeldstelle sogar telefoniert und es gibt auch eine Informationsseite von denen wo genau das so beschrieben ist! Man muss seine Elternzeit nicht unterbrechen vom 1. Kind für den Mutterschutz des 2. Kindes - das hat sich geändert.
Volles EG für's zweite Kind wirst Du niemals bekommen. Beim EG zählen immer die 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Monate in denen Mutterschutzgeld oder EG bezogen wurde (NICHT ausgezahlt!) werden gegen Monate von weiter vorne ersetzt. Monate in denen Lohnersatzleistungen (z.B. ALG oder Krankengeld) bezogen wurden zählen mit, aber mit 0,-€ pro Monat. Willst Du nun das gleiche EG bei Kind 2 bekommen wie bei Kind 1 muss das zweite Kind entweder ca. am 1. Geburtstag des ersten Kindes kommen oder man muss nach dem 1. Geburtstag wieder arbeiten oder im BV sein. Da dies alles bei Dir nicht zutrifft wirst Du an EG nur den Mindestsatz bekommen plus 75€ bis das erste Kind 3 Jahre alt wird. Einzig Mutterschutzgeld und Zuschuss zum Mutterschutzgeld vom Arbeitgeber kannst Du in voller Höhe bekommen wenn Du Deine EZ von Kind 1 zum Tag vor dem neuen Mutterschutz beendest um in neuen Mutterschutz zu gehen. Der AG kann dem nicht widersprechen und bekommt die Gelder auch über die Umlage U2 zurück. LG Sabine
Ich hab bspw. in der Elternzeit gearbeitet die letzten 12 Monate - also bei mir wird das Elterngeld von diesem Gehalt berechnet. Hätte ich nicht gearbeitet würde ich nur den Mindestsatz bekommen + 75 Euro. Wenn ich nicht gearbeitet hätte - würde ich auch nur das Mutterschutzgeld von der KRankenkasse erhalten, aber durch die Arbeit erhalte ich bspw. den Zuschuss des AG dazu (auch wenn ich mich noch in Elternzeit des 1. Kindes befinde) bin aber im Mutterschutz ab Mitte März schon. Eine komplezierte Geschichte ;) ich weiss
Hey! Ja danke! Mir ging es ansich darum,ob sozusagen die restlichen Monate von Kind 1 "verfallen" oder ob ich die hinter kind 2 oder kind 2 hinter kind 1 hängen soll kann und muß.... das mit dem Mutteschaftsgeld hab ich bisher gar nicht bedacht,den rest mit dem pauschalbetrag plus geschwisterbonus wußte ich. ich werde mal bei der beratungsstelle anrufen,bevor ich alles verdussel. Mein AG meiten nämlich,daß scheinbar die restmonate verfallen. Besser rechtzeitig informieren.lach,gut daß ich mir da nicht erst im Mai gedanken mache.Mein mann meitne,wozu füllst du jetzt shcon alles aus?Ich meitne,weil ich sicher noch was finde was ich beachten muß.und da wir in einem Land mit fristen leben.lach,hab ich keine, lust noch im Kreissal daran zu denken. Und schon haben wirs.grins.