Monatsforum Mai Mamis 2013

zum heulen

zum heulen

nala84

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Hallo ihr lieben, darf ich mich mal bei euch ausheulen ? Heute habe ich meinem Chef gesagt, das ich schwanger bin. Gleichzeitig hat sich eine Kollegin langfristig krank gemeldet. Daraufhin hat er eine urlaubssperre bis April 2012 verhängt. Als ich dann sagte, das ich zum einen ja dieses Jahr noch 11 Tage habe, und wenn ich die mit "rübernehme " ich ab Anfang März weg bin, beschimpfte mich eine Kollegin als Kollegenschwein, und Kommentar Boss: Ich sehe noch nicht, das sie dann in Mutterschutz gehen, geschweige denn Urlaub nehmen. Darf er das ??? Eigentlich wollte ich sogar meine Überstunden runterschrauben !10 stunden am Tag schlauchen, und ich bin eh immer so müde ( wir sind schon immer grenzwertig knapp besetzt gewesen, da muss nur einer ausfallen und nix geht mehr. Neueinstellen will er: vielleicht im kommenden Jahr irgendwann) Eigenlich wollte ich nach der elternzeit schon wieder hier arbeiten, aber wenn ich da nun gegen an gehe... kann ich das wohl vergessen. Aber ich werde doch nciht das wohl meines Babys der Arbeit UNTERordnen ! Ich könnt echt heulen gerade... und mein Mann ist nicht erreichbar zum trösten.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von nala84

Oh Mann, die nehmen sich echt manchmal was raus. Ich drück dich jetzt erstmal!!!!! So ein A.... Natürlich darf er das nicht mit dem Mutterschutz! Lies mal das Mutterschutzgesetz. Du darfst gar keine Überstunden mehr machen. 10 Std. pro Tag ist echt zuviel! Höchstens mal eine am Tag! Und deine Kollegin ist jawohl nicht die Beste. Dass ihr so nen Stress habt liegt ja scheinbar an der Ausbeuterei durch den Chef der niemanden mehr einstellt. wie kann sie es wagen sowas zu sagen. Allerdings kann er dir den Urlaub tatsächlich verweigern. Der urlaubsanspruch den du vor dem Mutterschutz erwirbst, kann er dir auch erst danach gewähren. Schau mal im Forum von der rechtsanwältin beim RUB. Hab ich gestern auch gemacht. Also nochmal: Ich drück dich und lass dich nicht fertigmachen


DanniH.

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Antwort auf Beitrag von nala84

nein, dürfen tut er das nicht, also sagen, dass du nicht in den mutterschutz darfst. du musst lediglich in der personalabteilung den schrieb abgeben, den du 7 wochen vor ET bekommst und was da drauf steht ist gültig. dann bist du weg, ob er will oder nicht. leider kann er sagen, dass du deinen urlaub nicht mehr vorher nehmen darfst aus mangel von mitarbeitern, MUSS dir das aber dann ausbezahlen mit dem letzten gehalt/lohn. genauso wie die bis dahin angefallenen überstunden. da hat er garkeine wahl! das weiß ich, weil ich ja bei meiner alten arbeit im personal gesessen habe und genau so einfall da war. und übrigens muss er dich auch wieder einstellen nach deiner elterneit. nur leider nicht mehr auf deine alte stelle. das gleiche gehalt musst du mittlerweile bekommen wie vor der elternzeit. so hieß es jedenfalls letztes jahr noch. und wenn dir das zu viel wird mit der arbeit, dann denk an dich und dein krümel und versuch mit deiner fa zu sprechen wegen einem BV oder öfteres krank schreiben.


Pattiii

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Antwort auf Beitrag von nala84

Da würd ich mir schon aus Protest ein Beschäftigungsverbot holen!! Einfach mal den Arzt fragen. Hab ich auch gemacht wegen den umständen auf Arbeit. Ab 7. Woche war ich zuhause. Liebe Grüße


smile-ever

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Antwort auf Beitrag von Pattiii

Nur leider bekommt man wegen sowas nicht gleich ein Beschäftigungsverbot. Ich hatte ähnliche Probleme und meine Frauenärztin verweigerte es mir. Erst der Gang zum Gewerbeaufsichtsamt bewirkte was. Letztendlich hab ich es aber von meinem AG bekommen. So einfach wie es klingt, ist es leider nicht immer. Es werden ja immer weniger BV's ausgestellt, weil es viele Frauen gibt, die auch ohne Gründe eins wollen. Aber versuchen würd ich es auf jeden Fall. Ich hab nach Ablehnung des BV's durch meine FÄ auch die Praxis gewechselt.


smile-ever

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Antwort auf Beitrag von nala84

Wende Dich an das Gewerbeaufsichtsamt. Wenn er Dir den Urlaub streicht und Dich Überstunden schieben lässt, handelt er nicht nach dem Mutterschutzgesetz. Das Kollegen Dich als Kollegenschwein bezeichnen geht schon in Richtung Mobbing. Die Mitarbeiter vom Gewerbeaufsichtsamt haben ein offenes Ohr für solche Sachen und sagen Dir, wie Du dich verhalten kannst. Wenn der Chef sich nicht an Regeln hält, greifen sie auch ein. Und wieso kannst Du das Arbeiten nach der Elternzeit vergessen? Bist Du in einem Kleinbetrieb? Wenn Dein Chef mehr als 10 Mitarbeiter hast, greift das Kündigungsschutzgesetz, dann bist Du nicht so einfach kündbar und er muss Dich nach der Elternzeit sowieso erstmal wieder einstellen. So ne Sauerei, da wird man bestraft und beschimpft, weil man eine Familie gründet :(


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von nala84

ui, das klingt ja schlimm! ich würde aber erst einmal ruhe bewahren und warten, bis dein chef die sache ein wenig verdauen konnte. immerhin war heute ein unglücklicher zeitpunkt (kollegin lange krank, du schwanger...). wenn er seine meinung nicht ändert, musst du abwägen. wenn es ein kleiner betrieb ist und du schnell gekündigt werden kannst, würde ich eher kompromisse machen als sonst. wobei dein wohl als schwangere natürlich über allem steht. deine gesundheit oder die deines babies darfst du natürlich nicht gefährden. aber den urlaub etwas später nehmen... darüber würde ich dann schon nachdenken. die frage dann wäre aber natürlich auch noch, wie dein chef auf mütter kleiner kinder reagiert. da fällt man ja auch schonmal aus, weil kind krank etc. lg caro


zora221

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Antwort auf Beitrag von nala84

Hallo, also ich würde mir dann entweder einen gelben Schein holen oder ein BV. Finde ich unmöglich, wie der reagiert hat. Blöder Idiot! LG