Mitglied inaktiv
wie, wo und bis wann muss ich mich eig entschieden haben wie lange ich bei meinem kind zuhause bleiben möchte. arbeite auf steuerkarte als lieferungsfahrerin, wo ich aber auch nicht grad viel verdiene, sind also im moment knapp bei kasse, meine chefin meinte ich muss mich ab dem zeitpunkt, wenn ich mich körperlich nicht mehr in der lage fühle, krankschreiben lassen, ab dem tag würde sie noch 6 wochen weiter zahlen und dann würde die krankenkasse übernehmen. also wie in nem richtigen krankheitsfall. und wir müssten uns auf nen kündigungsdatum einigen. wenn ich die kündigung krieg, weiß ich nicht ob ich mich dann beim amt melden soll oder nicht. wie geht es weiter wenn ich dann den krümel geboren hab??? zurück in den job geht nicht, weil mein partner arbeiten geht und ich schon zuhause bleiben möchte. oma und opa wohnen 2 std von mir weg. könnt ihr mir sagen wo ich mich am besten informiere? oder was würdet ihr mir raten? danke schonmal für die antworten lg maimami87
Warum Kündigung? Möchte sie dich nicht nach der Elternzeit weiterbeschäftigen? Wenn doch, musst du, ich meine bis zu 6 Wochen vor der Geburt bei deiner Chefin deine Elternzeit einreichen. Nach der Geburt beantragst du das Elterngeld dann beim Jugendamt (zumindest läuft bei uns das Elterngeld übers Jugendamt). Solltet ihr wirklich eine Kündigung aufsetzen, so kannst du zur Arge gehen, ABER die ziehen dir dann das Elterngeld ab.
Lass dich nicht "freiwillig" kündigen, du hast davon nur Nachteile.
Nein kündigen musst du nicht. Hast während der Schwangerschaft und Elternzeit Kündigungsschutz. Wenn du nicht mehr arbeiten kannst, kannst du auch Beschäftigungsverbot bekommen. Dann muss der Arbeitgeber dir dein Gehalt normal weiter zahlen. Würde mich nicht krankschreiben lassen. Desto mehr fehlt dir nachher bei den anderen Leistungen. Während des Mutterschutzes, also 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt zahlen Arbeitgeber und Krankenkasse Mutterschaftsgeld. Danach bekommt man in der Regel ein Jahr lang 67 % vom Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate. Das beantragt man, wenn das Kind geboren wurde bei einer zuständigen Elterngeldstelle. Dem Arbeitgeber sollte man schon vorher sagen, wie lange man Elternzeit nehmen will, damit er weiß, wann du wieder kommst, falls du danach wieder dort arbeiten möchtest. Das ist das was ich weiß. Du kannst dich aber auch bei profamilia oder ähnlichen Beratungsstellen oder der Elterngeldstelle beraten lassen. Ich war bei profamilia und die haben mir alles genau erklärt. Man kann z.B. auch Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Frag da mal nach. Lg
Kinderzuschlag erhält man aber nur, wenn Wohngeld bewilligt wurde. Beides zusammen ist sogar mehr, als der Satz von der Arge.
Hi erst einmal komme von Januar Forum ersten nicht kündigen lassen du hast kundigungschutz. Wenn du ein berufsverbot von Arbeitgeber bekommst muss er bis zum Mutterschutz 100% deines Gehalts bezahlen wenn du aber krank geschrieben wirst vom Arzt dann bezahlt der AG 6 Wochen dein Lohn danach die Krankenkasse... So zum Elternzeit Elternzeit beantragt du erst wenn krümmel da ist (habe nämlich momentan das Problem selbst gehabt) Weil du musst ja wissen wann krümmel auf der Welt ist du hast nämlich noch wenn krümmel da ist 6 Wochen Mutterschutz in der Zeit musst du beim Arbeitgeber angeben wie lange du in Elternzeit gehen möchtest ps. In der Elternzeit darfst du auch halb tags arbeiten (30std. Die Woche) Hoffe könnte dir bisschen helfen :)