hippe34
sooo ne Frage hab.
wir sind unverheiratet beide stinknormale Arbeitnehmer
Ich möchte zunächst 2 Jahre Elternzeit nehmen und mir das Elterngeld auf 1 Jahr auszahlen lassen (bzw. 10 Monate) (intern werden wir die hälfte davon zur Seite schaffen für das 2. Jahr, auf Tagesgeldkonto wo man ein bissl noch was für bekommt) Partner nimmt 1 Monat jetzt und 1 Monat im nächsten Jahr EZ
Frage ist: Da ich ja nicht verheiratet bin mache ich auch eine eigene Einkommensstuererklärung. Hier kann es mir doch nicht zum Nachteil werden wenn ich das Elterngeld für ein Jahr auszahlen lasse ?!? Oder stehe ich da auf dem Schlauch. Denke wenn verheiratet dann zusammenveranlagt = dann mehr Einkommen=Steuerlicher Nachteil
Ahhhh ich liebe sowas.
Wer hat Ahnung und kann mir was dazu sagen? DANKE DANKE DANKE
Also kenne mich da jetzt nicht so aus aber du musst auch an die Krankenversicherung denken. Solange du Eltern Geld bekommst bist du Krankenversichert und im2. Jahr müsstest dich dann bei deinem freund oder privat versichern glaub ich was ja auch nicht billig ist.. also ich nimm das ElternGeld auf 2 Jahre eben wegen der Krankenversicherung..
Das habe ich gerade gefunden: Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenkasse, die außer Elterngeld keine beitragspflichtigen Einnahmen beziehen, sind für die Dauer der Elternzeit beitragsfrei versichert. Würde heißen wenn ich 3 Jahre nehmen würde wäre ich trotzdem vesichert. Im 3. Jahr bekommt man ja auch kein Geld. So verstehe ich das jedenfalls.
Hab mit KK telefoniert. solange man in einem Arbeitserhältnis ist, ist man während der gesamten Elternzeit versichert. Hat also nichts mit dem Bezug von Elterngeld auf 1 oder 2 Jahre zu tun. Würde das Arbeitsverhältnis auslaufen so würde auch der Vers.schutz augehoben. Steht jetzt nur noch die Steuerliche Frage im Raum...
Hm Ok darum weil mein Vertrag in der Elternzeit ausläuft. Drum nimm ich 2 Jahre werde zwar ab dem 1 Geburtstag denk ich wieder arbeiten aber sicher ist sicher. Aber wegen der steuerlichen sache keine Ahnung...
man muss doch mindestens zwei monate am stück elternzeit nehmen, oder? ansonsten ist man glaube ich, nicht anspruchsberechtigt für elterngeld...
Du meinst für den Partner?? Nein er kann z.B. direkt ab Geburt 1 monat nehmen und den 2. Monat muss er dann bis zum 14. Lebensmonat des Kindes nehmen. Wenn er dies nicht tut muss er für den einen Monat den er genommen hat das Elterngeld zurückzahlen. Das habe ich nachgefragt und ist auch so korrekt.