Monatsforum Mai Mamis 2012

Zuzahlung?

Zuzahlung?

lilalo

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hallo ihr leiben! hier scheinen zwar nicht mehr viele zu lesen/ zu schreiben, aber vielleicht habe ich ja glück und die wenigen wissen viel meine tocher wurde ende mai entbunden. da es eine nicht gelpante externe geburt war , wurde ich mit Baby mittels rettungswagen ins nächste krankenhaus gebracht. nun schickt mir die krankenkasse eine aufforderung zur zuzahlung der rettungswagenkosten. es sind zwar nurt 10 euro, aber ich dachte immer zuzahlungen bei entbindung gibt es nicht. zumal die krankenkasse die kosten des kreissaals / entbindung nicht bezahlen muß... bin kein pfennigfuchser, aber finde es schon komisch. falls hier auch jemand mit rettungswagen in kh gebracht wurde, wie war das bei euch bzgl. zuzahlung? lg lilao


Diana2008

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Antwort auf Beitrag von lilalo

Oh je, da kann ich die noch weiterhelfen. LG Diana


2.Schlumpf

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Antwort auf Beitrag von lilalo

Da hab ich leider auch keine Erfahrung. Klingt so, als ob du die Notfallgebühr zahlen musst. Komisch. Ich würd bei der Kk anrufen und mal nachfragen. Ungeplant extern entbunden klingt ja sehr abenteuerlich. Ist denn sonst alles gut gegangen?


Wuermchen20

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Antwort auf Beitrag von lilalo

Hallo! Ich wurde von einem Rettungswagen in die Klinik gebracht und musste nichts bezahlen. Ruf doch mal bei der KK an und frag nach.


NicoletteA.

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Antwort auf Beitrag von lilalo

Ich musste auch 10€ bezahlen.. ich finds auch richtig unpassend ich mein, meine Fruchtblase war geplatzt.. & bei dir wars' ja auch nicht nur n' "husten". unmoeglich, aber leider wahr


Perromaus

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Antwort auf Beitrag von lilalo

Hallo lilalo, die Zuzahlung hat in diesem Fall nichts mit der Entbindung zu tun sondern nur mit der Rettungswagenfahrt. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für diese Fahrt, jedoch nur den Teil, der die 10 Euro übertritt. Wenn du das genauer nachlesen möchtest, Rechtsgrundlage dafür sind die §§ 61 und 62 des SGB V. Ist ein bisschen umständlich formuliert und den genauen Sinn hab ich auch nie verstanden. Nachfragen kannst du auf jeden Fall bei deiner Krankenkasse, die haben eine Auskunfts- und Beratungspflicht und sind auch meistens sehr freundlich.