Monatsforum Mai Mamis 2012

Wie ist das?

Wie ist das?

klara.ole

Beitrag melden

Hallo, da wir vorhaben recht schnell wieder schwanger zu werden mache ich mir auch Gedanken zum Thema Elterngeld. Wie ist es, wenn ich z. B. nahtlos übergehe mit der Elternzeit von Emily zum nächsten Kind. Quasi ohne dazwischen Arbeiten zu gehen. An Hand welcher Grundlage wird das Elterngeld berechnet? Kennt sich jemand damit aus? Vielen Dank für eure Hilfe


Biene88

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von klara.ole

Ich nehm die, die schwerer ist, vom gefühlten Gewicht her. ;)


klara.ole

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Biene88

.......ich versteh die aussage nicht....


aniola

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von klara.ole

Hallo, soweit ich weiß, wird immer das Beschäftigungsjahr vor der Elternzeit genommen. Kommt aber glaubee ich drauf an, wie lange du für dein jetziges kind Elternzeit genommen hast... Aber denke, es wird immer das letzte Jahr als berechnung genommen, wo du gearbeitet hast... bin mir aber nicht 100% sicher. also falls ich falsch liege, berichtigt mich bitte ;-)


Kruemmelhund

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von klara.ole

Soweit ich mich erinnere musst du innerhalb von 2 Jahren wieder ein Kind bekommen um genausoviel Geld zu bekommen wie jetzt. Also nach ca nem Jahr spätestens schwanger werden. Hatten das damals auch so geplant, aber dann doch ein Jahr gewartet. Nun bekommen wir leider nur 300€ pro Kind. Hab ich aber irgendwo um Internet über google rausgefunden. da gibt es irgendwo auch nen Bsp dafür.


Kruemmelhund

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kruemmelhund

Hab ein Bsp gefunden, vielleicht hilft dir das?! Also Elternzeit habe ich vom 20.04.2010 - 20.04.2012 Elterngeld beziehe ich vom 20.04.2010 - 20.04.2011 Es zählen die 12 Monate vor der Geburt (zB bei Beamtinnen) bzw vor dem Mutterschutz (zB bei "normalen" Angestellten). Monate, für die man Elterngeld bezogen hat (ohne Splittung), und Monate, für die man Mutterschaftsgeld erhalten hat, fallen raus und werden vorn dran gesetzt. Käme das 2. Kind also am 15. September, dann würde der Mutterschutz Anfang August beginnen. Dann fallen Sep und Aug 11 raus. Es zählen die Monate: 1) Jul 11 1) Jun 11 2) Mai 11 Apr 11 bis Apr 10 fallen raus, wg Elterngeldbezug für Kind 1 Mrz 10 - fällt raus wg Mutterschaftsgeld 3) Feb 10 4) Jan 10 5) Dez 09 6) Nov 09 7) Okt 09 8) Sep 09 9) Aug 09 10) Jul 09 11) Jun 09 12) Mai 09 Der Verdienst aus den Monaten 1 bis 12 wird durch 12 geteilt. Davon gibts dann grob 65% (wenn der Verdienst über 1200 Euro lag). Hinzu kommen 10% Geschwisterbonus, min 75 Euro.


klara.ole

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Kruemmelhund

also wird das elterngeld was ich jetzt erhalte als berechnungsgrundlage genommen?


klara.ole

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von klara.ole

So was hatte ich auch gelesen aber ich finde dieses ganze Bürokratengequatsche rund ums Elterngeld einfach nur verwirrend und unverständlich... Deswegen hoffte ich auf jemanden, der das auch so gemacht hat oder sich damit auskennt :D


Biene88

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von klara.ole

sorry, hab grad gesehen, falscher beitrag... ups