Monatsforum Mai Mamis 2011

Wieviel Urlaub steht mir zu?

Wieviel Urlaub steht mir zu?

Lorie

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Hab da mal ne Frage, vllt. weiß es von euch jemand. Mein ET ist der 08.05. Mutterschutz beginnt am 27.03. Bei normal 30 Tagen Urlaub im Jahr, wieviel Urlaub steht mir dann dieses Jahr zu?


vinchen

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Antwort auf Beitrag von Lorie

Normalerweise 2-3 Tage je Monat, je nach dem wie lang der Monat ist! In deinem Fall also ca.10-12 Tage. Lg


Little_J.

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Antwort auf Beitrag von Lorie

Wenn du keine Elternzeit nimmst,dann 30 Tage


Lorie

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Antwort auf Beitrag von Lorie

Doch ich werde Elternezeit nehmen. Habe gelesen, dass man auch Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes hat. Bei mir wäre das dann: 03.07. Ende der 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt. Ich hätte einen anspruch auf die 7 Monate. 30/12 x7 = 17,5 Tage und da aufgerundet wird 18 Tage


Wolfsherz

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Antwort auf Beitrag von Lorie

Genau 18 Tage stehen Dir dann zu. Der Monat wird immer voll aufgerundet und die Urlaubstage dann auch.


Lorie

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Antwort auf Beitrag von Wolfsherz

Wie ist das, wenn der wirkliche ET schon Ende April wäre? Meine 8 Wochen Mutterschutz würden dann ja schon im Juni enden. Berechnet sich das nach errechnetem oder wirklichem ET?


Lorie

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Antwort auf Beitrag von Lorie

Hab das heir noch gefunden. "1997 ist das Mutterschutzgesetz um wichtige mutterschutzrechtliche Änderungen ergänzt worden. So wurde die Mutterschutzfrist für Mütter nach medizinischen Frühgeburten verlängert; sie beträgt nun - wie bei Mehrlingsgeburten - zwölf Wochen nach der Entbindung. Außerdem wird die Frist nach der Entbindung um die Zahl der Tage verlängert, die vor der Geburt von den gesetzlich vorgesehenen sechs Wochen nicht in Anspruch genommen wurden." Also ist es egal!


Lorie

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Antwort auf Beitrag von Lorie

Meine das hier: "Seit Juni 2002 haben auch Mütter, deren Kind vor dem berechneten Geburtstermin zur Welt kommt, als Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf die Mutterschutzfrist von insgesamt mindestens 14 Wochen. Die Frist nach der Entbindung wird um die Zahl der Tage verlängert, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen wurden. Damit erfolgt in diesen Fällen eine Gleichstellung mit den medizinischen Frühgeburten. Zugleich wurde eine Rechtsunsicherheit beim Jahresurlaub für schwangere Frauen und junge Mütter behoben: Mutterschutzfristen und andere mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote zählen bei der Berechnung des Erholungsurlaubs als Beschäftigungszeiten."