May.mama
Gibt es Mu.schaftsgeld nur dann, wenn man gearbeitet hat (letzte 12 Mon. vor der Geburt oder so)? Wo muss man das denn beantragen, KK?
Nein es gibt einen Mindestbetrag von 300 Euro, die müsstest du auf jeden Fall bekommen. Ruf mal bei der Elterngeldstelle an und frage nach.
Ich meine Mutterschaftsgeld, nicht Elterngeld... ! (Dass es Elterngeld = 300€ gibt, weiß ich...). Oder gibt es auch Mu.sch.geld (wenn man nicht vor der Geburt gearbeitet hat)?
Hier steht...
Wenn Sie
ein Baby erwarten oder es bereits bekommen haben,
nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern familien- oder privat versichert sind, oder über die Bundesagentur für Arbeit bzw. das Sozialamt Berechtigungsscheine erhalten,
zu Beginn der sechswöchigen Schutzfrist vor der Entbindung ein (auch geringfügigen) Arbeitsverhältnis (Heimarbeitsverhältnis) hatten oder haben oder während der Schutzfristen von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis gewechselt sind
oder
Ihr Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung vom Arbeitgeber mit Zustimmung der zuständigen Behörde aufgelöst wurde,
spricht viel dafür, dass Sie bei uns, dem Team der Mutterschaftsgeldstelle, an der richtigen Adresse sind!
http://www.mutterschaftsgeld.de/
Also, steht mir davon nichts zu?!
Oh Sorry, da hab ich das verwechselt...
Wie das mit dem Mutterschaftsgeld ist weiß ich ehrlich gesagt nicht...
Mir steht auch nichts zu, da ich "nur" Studentin und bei meinem Mann familienversichert bin. Ich habe keinen Anspruch, da ich nicht gearbeitet und somit auch kein Geld verdient habe. Mir entsteht insofern ja auch kein finanzieller Nachteil mit Beginn des Mutterschutzes. Elterngeld gibt es dann aber trotzdem (300€ Mindestsatz). Das allerdings erst nach der Entbindung. Von daher... wenn Du nicht gearbeitet hast und sozusagen "Hausfrau und Mutter" warst, gehst leider leer aus. LG Caro
Nicht schlimm, wenn ich kein M.sch.geld bekomme,
wollte nur sicher gehen, bevor ich "was verpasse" u. mir was entgeht... ;-)
Hauptsache man bekommt das Elterngeld...
Huhu, ja das ist echt blöd mit den Geldern...ich bin familienversichert bei meinem Mann,habe einen 400 € Job und mein AG zahlt einmalig sage und schreibe 32 € (für die gesamten Mutterschutzzeit) zu den 210€ ( auch einmalig),die ich von der Bundesversicherungsanstalt (nicht Krankenkasse) bekomme (hoffentlich,habe noch keinen Bescheid,wer weiß). Als Hausfrau oder Selbstständige gehst Du leer aus... LG, Britta
Wenn du selbst versichert bist bekommst du auch Mutterschaftsgeld von der KK. Egal ob du im Jahr vorher gearbeitet hast oder nicht. Der UNterschied ist lediglich, dass du NUR das Mutterschaftsgeld der KK bekommst (13Euro pro Tag für die Zeit des Mutterschutzes). Wenn du vorher gearbeitet hast stockt dein AG das Mutterschaftsgeld bis zu deinem alten Netto Monatslohn auf. LG tippi3
Wie bist du jetzt versichert? Was hast du vor der Schutzfrist gemacht? Das ist wichtig zu wissen... Aber slebst wenn du keinen Anspruch auf die 13 Euro pro Tag für 14 Wochen, also die Mutterschutzzeiten hast, bekommst du ne Einmalleistung in Höhe von 210 Euro...
Bin über meinen Mann versichert (pflichversichert), wenn mir das Geld zu steht, wer zahlt es mir dann, an wen muss ich mich wenden, KK?
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