Monatsforum Mai Mamis 2011

Elterngeld

Elterngeld

Michi79

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Hallo Ihr lieben, habe mal eine Frage an euch, bezüglich des Elterngeldes. Muss beim Einkommen, der Unterhalt vom Vater, für meine erste Tochter mit rein ? Ich bin mir da grad nicht wirklich sicher. Wollte die ganzen Anträge, wie Elterngeld, Kindergeld und Wohngeld schon mal ausfüllen und dann halt nach der Geburt nur noch die Geburtsurkunden dazu tun. Bin über jede Antwort dankbar. Liebe Grüße von dir Michi


Timos-mum

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Antwort auf Beitrag von Michi79

Hallo, ich meine nein, weil der Unterhalt ist ja für deine Tochter und nicht für dich. Also ist das nicht dein Einkommen. Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Michi79

Einschleich, hatte das im Expertenforum "Recht" auch gefragt, aber sie sagte, das zählt nicht als Einkommen, sonst wären ganz schnell mit Kindergeld und Unterhalt einige hundert Euro futsch... LG Daniela


silvana25

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Antwort auf Beitrag von Michi79

bei uns wurde der unterhalt für meine ersten kinder immer mit angerechnet und somit hab ich nur weniger bekommen .....jeder am amt sagte des is halt so und is ja einkommen vom kind....


Timos-mum

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Antwort auf Beitrag von Michi79

Ich hab das bei google gefunden: Bei Unterhaltsansprüchen wird das Elterngeld ebenfalls nur berücksichtigt, soweit es über 300 Euro liegt. Das darüber liegende Elterngeld kann im Einzelfall auf Ihren Unterhaltsanspruch angerechnet bzw. als unterhaltsrelevantes Einkommen gelten. Schulden Eltern ihren minderjährigen Kindern Unterhalt, gilt das Elterngeld voll als unterhaltsrelevantes Einkommen. Der jeweils anrechnungsfreie Betrag von 300 Euro erhöht sich bei Mehrlingsgeburten pro Kind um 300 Euro. Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Timos-mum

Aber bei dieser google-Sache gehts doch eher darum, dass der Unterhalt evt gekürzt wird weil man Elterngeld bekommt, oder? Schwieriges Thema :-) Meine Frage im Recht-Forum war, ob ich für mein Kind aus 1. Ehe, für das ich vom Ex-Mann Unterhalt bekomme, ob dieser Unterhalt inkl. Kindergeld als MEIN Einkommen gilt. Dies wurde so verneint. Aber am Besten man ruft bei dieser für einen zuständigen Auskunftsstelle an denke ich. Werde ich dann machen wenn ich den Antrag vorbereite. LG Daniela


Timos-mum

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Ich les da aber auch nichts im Antrag. Ich glaub auch nicht dass der Unterhalt mit angerechnet wird. Aber die ändern ja eh andauernt ihre Gesetzte. Lieben Gruss


Michi79

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Antwort auf Beitrag von Timos-mum

Ich danke euch, für die Antworten. Habe gerade beim Jugendamt angerufen und nachgefragt. Die nette Dame konnte mir leider keine Auskunft geben, ob ich das nicht wüßte. Hallo, die arbeitet doch dort und nicht ich ! Aber egal, habe mir jetzt einen Termin geben lassen, und dann füllen wir den Antrag gemeinsam aus---na das was noch fehlt. Also manchmal frage ich mich wirklich. Ne Ne Ne Liebe Grüße an euch