Monatsforum Mai Mamis 2011

elterngeld - antrag - frist - elternzeit

elterngeld - antrag - frist - elternzeit

Tuffie23

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hi! wann habt ihr eurem Ag bescheid gesagt / schriftlich mitgeteilt, dass und wie lange ihr elternzeit nehmen möchtet? wie macht ihr das? in einem formlosen schriftlichen antrag? ich hab im netz was von 7 wochen vorher gelesen.... also vor ende des mutterschutzes? aber das wäre ja noch VOR der geburt??? bin gerade diffus.....


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tuffie23

Ich habe nach jeder Geburt bei meinem Ag Elternzeit angegeben. Schriftlich. Ein formloses Schreiben reicht. Ich habe immer kurz vor der Geburt informiert dass und wie lange ich nach der Geburt Elternzeit nehme und habe dann nach der geburt nochmal ein Schreiben mit den genauen Daten geschickt. LG tippi3


Tuffie23

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gibt es da denn eine frist? meine kleine ist jetzt 2 wochen alt... ich bin wohl zu spät dran?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tuffie23

Schau mal hier. Da findest du alles was du wissen musst. http://de.wikipedia.org/wiki/Elternzeit LG tippi3


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tuffie23

Also ich habs fünf Tage nach Geburt (war WE dazwischen) nur geschrieben: Hiermit möchte ich meine Elternzeit für zwei Jahre ab Geburt meines Sohnes, Geb. am 18.05..2011, anmelden. Eine Kopie der Geburtsurkunde liegt bei. Mit freundlichen Grüßen Meinem Arbeitgeber hat das gereicht. Denke wenn du jetzt den Antrag gleich abgibst wird das schon...


Tuffie23

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beantragt man elternzeit ab der geburt? oder ab dem ende des mutterschutzes? hab ich als ab der geburt 8 wochen mutterschutz und dann 12 monate elternzeit? oder ab der geburt 12 monate?


Lorie

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Antwort auf Beitrag von Tuffie23

Richtig, du musst sieben Wochen bevor die Elternzeit beginnt, sie auch beantragen. D.H. spätestens eine Woche nach der Geburt. Find ich persönlich auch ziemlich knapp. Ein formloses Schreiben genügt: Ich beantrage Elternzeit für mein Kind .... ..... geb. ....... vom ..... bis..... Der erste Tag ist der Geburtstag von deinem Kind. Du hast so also eigentlich 8 Wochen weniger Elternzeit. Das ist so geregelt, damit Selbstständige nicht benachteiligt werden. Am besten lässt du dir die Elternzeit schriftlich bestätigen, dann hast du wenigstens was in der Hand.