Patsy82
Wollte mal wissen bei was für voraussetzungen ein FA ein Beschäftigungsverbot ausstellen kann? Erzähl später warum und weshalb, bin noch mit einer Freundin verabredet
wenn eine Gefährdung für Mutter und Kind besteht durch z.B.:
- giftige Dämpfe (Labor)
- sehr schwere Lasten gehoben werden müssen
- wenn die werdende Mutter ständig auf stark vibrierenden Maschinen mitfahren muß.....
...und wenn die werdende Mutter nicht auf einen anderen Arbeitsplatz innerhalb der Firma/ Abteilung umgesetzt werden kann. Z.B. statt Laborjob Schreibtischjob, oder so.
Guck einfach unter Mutterschutzgesetz.
LG, erdnuß
und verrate mit doch bitte nochmal das mit den Paten
§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter (1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. Das ist nicht nur, wenn Du mit gerfährlichen Dingen zu tun hast. Es ist Auslegungssache vom Arzt, die können Dich auch bei phsychischem Stress Arbeitsunfähig schreiben!
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