Mitglied inaktiv
Hallo an alle, ich habe mich schon länger nicht mehr gemeldet. Tja und nun sind wir schon auf der Zielgeraden :-) Die Zeit verging ja bis jetzt wirklich sehr schnell! Ich habe eine Frage an euch wegen der Elternzeit. Habe gerade meinen Antrag für den AG fertig gemacht und habe geschrieben ... möchte ich vorerst ein Jahr Elternzeit ab Ende der Mutterschutzfrist beantragen. Mutterschutz beginnt am 27.03.2010. Nun ist mir aufgefallen, die Elternzeit wird aber doch ab Geb.Termin berechnet. Bei mir wäre das (laut Berechnung) der 08.05.2010. Dann endet ein Jahr Elternzeit doch am 07.05.2011, oder? Danke für eure Hilfe! Grüße Bine
Ja die Elternzeit läuft ab Geburt, wer also exakt 1 Jahr nimmt muss quasi am 1. Geburtstag seines Kindes wieder arbeiten. Das kann man natürlich auch länger machen, hat ja 3 Jahre Anspruch, allerdings ist dass mitunter etwas problematisch mit der Krankenversicherung. Wenn man in Elternzeit ist = Elterngeldbezug (also 12 oder 24 Monate nach Mutterschutz!) ist man ja krankenversichert, danach ja nicht mehr. Das sollte man dann klären auch wenns nur um ein paar Tage Verschiebung geht, weil grade dann wenn was passiert sieht man alt aus.
das ist nicht ganz richtig. man ist generell, zumindest wenn gesetzlich versichert, in der elternzeit krankenversichert. wenn du nicht arbeitest, sogar beitragsfrei. weiterhin ist wichtig zu wissen:elternzeit wird ab entbindungstermin offiziell beantragt. im übrigen 7 wochen vor antritt. konkret: wer nach dem mutterschutz (6 wochen nach geburt) gleich in elternzeit gehen will, muß diese in der ersten woche nach geburt beantragen. man verpflichtet sich mit dem antrag gleich für 2 jahre, das dritte jahr kann "verlängert" oder später genommen werden. wer also ein jahr beantragt kann ggf vom AG darauf festgenagelt werden, am 1. geburtstag des kindes wieder einzusteigen (oder den arbeitsplatz zu verlieren), er muß sich auf eine verlängerung ins 2. jahr nicht einlassen!!!
ja scho bärbelchen, das ist alles korrekt aber wenn jemand Elternzeit beantragt bis z. 7.5.2010 und am 8.5 aber nicht arbeiten geht weil er mit dem AG ne stille übereinkunft hat erst am 10.5. arbeiten zu gehen dann ist die Person an diesen 3 Tagen nicht KV. Außer man beantragt rechtzeitig eine Verlängerung um Tage x und die wird genehmigt, dann befindet man sich ja wieder offiziell in der Elternzeit und ist somit wieder KV.
Das ist echt alles ganz schön kompliziert. Fand ich irgendwie vor 4 bzw. 5 Jahren alles gar nicht so extrem.... *g*. Ich habe in meinen Elterngeldantrag an den AG die Elternzeit ab Geburt beziffert und den voraussichtlichen ET eben auch als voraussichtlich angegeben! Da bin ich jedenfalls auf der sicheren Seite!
Ich würde den Antrag nur vorbereiten und dann nach der Geburt noch die korrekten Daten eintragen. So hatte ich es gemacht. Du bist für die komplette Elternzeit beitragsfrei, sofern du nicht Teilzeit gehst, krankenversichert. Auch wenn du kein Elterngeld mehr bekommst, längstens aber 3 Jahre ab Geburt. Der erste Arbeitstag ist immer der Tag nach ende der angegebenen Elternzeit. Der Geburtstermin bei meinem Sohn war der 26.6, ich hatte nur 4 Monate, inkl MuSchu, beantragt und musste am 26.10 wieder arbeiten gehen. Habe aber da es ein Freitag war, vorher einen Tag vorgearbeitet. Oder du hälst dir dafür einen Urlaubstag fest, den darf man nämlich an die Elternzeit dranhängen. LG Karina
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