Monatsforum März Mamis 2023

Ich steh auf dem Schlauch - Urlaubsanspruch

Ich steh auf dem Schlauch - Urlaubsanspruch

Kitty84!

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Hallo und guten Morgen, irgendwie hab ich das nicht erwartet und bin deswegen unsicher: Ist es richtig, dass man sich auch im Zeitraum des Mutterschutzes Urlaubsanspruch "erwirtschaftet"? Also, simples Beispiel für eine einfache Berechnung: 2 Urlaubstage pro Monat Anspruch, ET 01.03.! Mutterschutz also bis 26.04. = 8 Urlaubstage! Korrekt? Liebe Grüße und schon einmal einen guten Start ins neue Jahr für alle!


Mannislinchen

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Antwort auf Beitrag von Kitty84!

Jupp das ist richtig. Dein Urlaubsanspruch bleibt auch bestehen, bis du wieder in die Arbeit kommst. Ich zb hab dieses Jahr noch meine vollen Urlaubstage, plus die zwei Tage für Januar in 2023. diese behalte ich bis ich nach der Elternzeit wieder anfange zu arbeiten und kann sie dann nehmen. Kann man sich natürlich auch auszahlen lassen aber da bleibt ja meist nix von übrig.


Mannislinchen

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Antwort auf Beitrag von Mannislinchen

*plus die je zwei Tage aus Januar bis Ende Muschu. Sorry ich bin noch nicht ganz wach heute So hat unsere personalerin mir das erklärt. Blöd finde ich, dass die knapp 8 Wochen muschu ans elterngeld angerechnet werden. Man hat also eigentlich nur 10 Monate Basis eg. Das ist richtig blöd.


Kitty84!

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Antwort auf Beitrag von Mannislinchen

Ah, super! Danke! Kann man ja auch genauso nachlesen nur irgendwie hatte ich das so gar nicht auf dem Schirm...und bei guten Nachrichten bin ich zunächst immer skeptisch ! Ja, das mit dem Elterngeld war auch ne Überraschung- in die andere Richtung! Da muss ich mir auch noch ansehen, wann man das beantragt! Simon geht auch 2 Monate innerhalb der ersten 3 Jahre...die wollen wir gemeinsam nehmen! Wir wissen aber erst so ungefähr Mitte 2024, wann das sein wird (wir können das nicht während der Italien-Zeit machen, weil wir alleine schon EUR 2.500 Miete im Monat für das Haus bezahlen und das finanziell also alleine diesbezüglich ne Katastrophe wäre)! Und darum frage ich mich, ob man mehrere Anträge stellen kann...anders geht es ja nicht! Aber ich glaube, da hilft einem der Steuerberater weiter, oder? Ich schreib den mal an!


Mannislinchen

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Antwort auf Beitrag von Kitty84!

Also unsere Steuerberaterin hat da gar keine Ahnung von. Wir haben wegen der selbstständigkeit meines Mannes jetzt auch beschlossen, den Elterngeld Krams von nem Dienstleister übernehmen zu lassen. Ich habe so absolut keine nerven, mich damit auseinander zu setzen. Und mein Mann sowieso nicht. Soweit ich aber weiß, kann man keine zwei Anträge stellen. Man hat den einen und das wars. Aber da mag ich mich auch irren. Ich find auch schwierig dass man ja gar nicht genau weiß wie viel man bekommt im Vorfeld. Ich hab bei mir von 600 bis 1200€ schon alles gehört und bei meinem Mann von 300 bis auch 60% seines monatlichen reingewinns. Deutschland das Bürokratenland... Aber 2500€ Miete? Lebt ihr in nem schloß? Das ist ja Wahnsinnig viel


Annika444

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Antwort auf Beitrag von Kitty84!

Hallo, du kannst zwei Monate für deinen Mann wählen und diese ich glaube bis zu 8 Wochen vorher nochmal ändern! Das ging bei uns Problemlos! Auf der Internetseite wo der Elterngeld Antrag zu finden ist, gibts eine sogenannte Änderungsmitteilung da trägst du dann euer Aktenzeichen (das bekommst du wenn der Antrag durch ist) ein und unten ist Platz etwas zu schreiben. Hiermit ändere ich, (Nachname, Vorname) meine Elterngeldmonate vom xx. Bis xx Lebensmonat auf den Zeitraum xx. Bis xx. Lebensmonat, was folgendem Datum entspricht xx.xx.23-xx.xx.23! Vielen Dank Das musst du aber spätestens 8 Wochen vor Beginn gemacht haben, weil du ja 7 Wochen vorher es schriftlich beim Arbeitgeber beantragen musst! Alles Gute


Kitty84!

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Antwort auf Beitrag von Annika444

Lieben Dank, Annika! Alles Gute auch für dich


cmrx

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Antwort auf Beitrag von Kitty84!

Hallo Kitty, an sich wurde deine Frage bereits geklärt. Nur als kleine Anmerkung. In der Regel erhält man den Urlaubsanspruch pro vollen Monat. Kann also sein, dass es in deinem Fall so „nur“ sechs Tage sind. Da der April ja nicht vollständig abdeckt ist durch den MuSchu