Monatsforum März Mamis 2018

Bekanntgabe beim Arbeitgeber

Bekanntgabe beim Arbeitgeber

Snoopy2611

Beitrag melden

Hallo zusammen, habe am 6.9. meinen nächsten Termin und lasse mir dann auch eine Bescheinigung für den AG ausstellen. Habt Ihr es auch so gehandhabt oder nur mündlich? Habe sogar schon von Fällen gehört, wo der AG eine Kopie aus dem Mutterpass gefordert hat. Finde ich echt grenzwertig. Wie sind Eure Erfahrungen/Meinungen/Tipps?


Zwergmase

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Snoopy2611

Wenn ich mich recht erinnere hat der AG kein Anrecht darauf den Mutterpass zu sehen. Eine Bescheinigung kann der AG verlangen, er ist dann aber meines Wissens nach auch zur Kostentragung verpflichtet.


Zwergmase

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Snoopy2611

Ach ja: ich hab mündlich bescheid gesagt, musste ich früher machen als mir lieb gewesen wäre da ich Blutungen hatte und ein paar Wochen krank geschrieben war. Bisher hat niemand um eine Bescheinigung gebeten, kommt aber bestimmt noch.^^


RINA0209

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Snoopy2611

Guten Morgen! Ich kopier da nur den ET und die Seite wo mein Name steht. Das hefte ich zusammen und schick es ab. Den geht es nichts an zu sehen wie viel Fehlgenurten ich hatte noch wie mein Blutdruck oder Gewicht ist.


Blüte

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Snoopy2611

Erstmal mündlich, dann wollte er (verständlicher Weise) einen Nachweis vom Arzt. Es reichte ihm die Seite aus dem Mutzerpass, wo der ET eingetragen ist. War da als die Sekretärin diese kopiert hat und extra betont hat, dass es nur eben ums Datum zur Feststellung der Mutzerschutzfristen geht und die den Rest (der sie nichts angeht) gar nicht anguckt, hat die Seite schnell kopiert und fertig ist.


Mina_123

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Snoopy2611

hey, dein FA stellt dir das aus da steht dann nur xy ist in der so und so vielten Woche Schwanger, voraussichtlicher Entbindungstermin ist dann und dann. in der Regel reicht auch mündlich. Verlangt der AG diesen Nachweis kostet der beim FA 5 € , die dir der AG aber wieder erstatten muss. Mutterpass etc. würde ich nicht kopieren, da es ihn echt nichts angeht. LG


-nela-

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Snoopy2611

Man muss keine Seiten aus dem MuPa kopieren oder zeigen! Der Gyn stellt eine Bescheinigung aus "... ist in der 12+0 Woche schwanger. voraussichtlicher ET ist der xxx" Kostet was, hat der AG aber zu erstatten, wenn er die Bescheinigung verlangt!