Quasselstribbe
Ich habe mich heut mal durch den Antrag gekämpft und noch die Ein oder Andere Frage dazu! Vielleicht kann jemand helfen!?
Mein Mann möchte diesmal auch Elternzeit nehmen und auch EG beantragen! Ist es sinnvoll ich nehme Lebensmonat 1 bis 12 und er trotzdem parallel den 4. und 10. Lebensmonat? Das wir in den beiden Monaten quasi beide EG beziehen?
Oder soll ich im 4. und 10. Monat dann pausieren und den 13. und 14. dranhängen? Oder ist das egal?
Muss mein Mann auch ALLE Lohnzettel der letzen 12 Monate einreichen und die Bescheinigung vom AG ausfüllen lassen?
Und zum Zweiten:
Welche Unterlagen müssen wann zum AG? Der MuSchuGeld Zettel ja jetzt gleich, richtig?
Und das Anschreiben wie lange ich Elternzeit nehme und den Nachweis (aus dem EG-Antrag) über die letzten 12 Monate Lohn + AG-Zuschuß zum MuSchuGeld erst nach der Geburt, oder? Worum muss ich mich noch kümmern? Oder bekomme ich automatisch noch irgendwelche Belege zugeschickt (vor der Geburt oder danach? AG oder KK?)
Wenn ich jetzt 1 Jahr Elternzeit nehme, kann ich dann je nach Lebenssituation beliebig oft verlängern bis die 3 Jahre voll sind? Beim Großen habe ich nur 1 Jahr EZ genommen, sind die restlichen 2 Jahre nun verwirkt oder kann ich die noch irgendwie nutzen? Sorry für so viele Fragen, aber ich bin total überfordert mit dem Papierkram!
Ich versuch es mal:) Dein Mann und du könnt gemeinsam EG bekommen. Sinnvoll, da das Einkommen für die Monate dann nicht so rapide weniger ist. Wie du deine EG Monate legst hängt ja davon ab, wie lange du daheim bleiben willst. Sonst wäre ja auch EG+ gut. Ja, dein Mann muss 12Monate nachweisen für EG. Elternzeit beim AG musst du 6Wochen vor möglichem Beginn beantragen. Also jetzt. Formlos und keine Nachweise nötig. Bei deinem jetztigen Kind kannst du immer verlängern oder nicht. Ist flexibel. Vom älteren Kind kannst du das dritte Jahr Elternzeit noch bis zum 6ten (?) Geburtstag nehmen. Das Zweite ist leider weg. Musst es wie die anderen Jahre eben auch beantragen. Zum AG muss nur Nachweis über ET. Hast du bestimmt schon. Nichts weiter. Ausser eben EZ Antrag. Von der KK kriegst du Nachweise über MuSchaftGeld, der muss dann auch zum Amt für EG. Hab ich was vergessen? Bestimmt. ;P Die anderen ergänzen bitte.:D
Gleich noch ne Frage hinterher!
Genügen die 12 Lohnzettel tatsächlich? Weil beim EG-Antrag ein Anhang dabei ist wo der AG die Bezüge und den Zuschuß zum MuSchuGeld eintragen soll! Brauch ich den dann gar nicht wegschicken? Wär mir das Liebste, unsere Firma ist nämlich ein riesen Schlamperverein! So Unterlagen sieht man bei uns gern nie wieder....
Und ist jeder AG verpflichtet den Zuschuß zu zahlen, oder kann es sein ich muss mich mit dem KK Satz begnügen?
Ööhhmmm, beim ersten Teil bin ich jetzt nen bissen überfragt.. Zur Not sowieso immer nur Kopie einschicken... Aber was den zweiten Teil betrifft: Ja, dein Arbeitgeber ist zur Zuzahlung verpflichtet. Die KK zahlt pro Tag nur 13 EUR und den Rest hat dein Arbeitgeber zuzusteuern bis du dein volles Netto erreichst. Praktisch sieht das so aus: 1. Attest vom FA einreichen und du erhälst von der KK für die ersten 6 Wochen gleich 520 €. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin monatlich und stock quasi bis zum netto auf.
och mensch... da macht man sich mal die Mühe und versucht zu helfen und dann ist mein ganzer toller LANGER Text weg.... ich versuche es Noch einmal :(
Liebe Quasselstrippe, bisher war ich immer nur eine stille Leserin des Forums. So habe ich bei meiner ersten Schwangerschaft vor 6 Jahren dem Forum auch nur meinen Geburtsbericht einmal zur Verfügung gestellt. Zu deiner Frage kann ich aber auch endlich mal etwas beisteuern :) Ich muss vorweg allerdings gleich sagen, dass sich zum Elterngeld 2011 zu heute viel verändert hat. Vom ElterngeldPlus habe ich daher auch wenig Ahnung. Zum "normalen" geht es allerdings und unser Antrag ist auch bereits fertig zusammengestellt. Elterngeld wird vom 1. Lebensmonat bis max. zum 14 Lebensmonat deines Kindes gezahlt. Davon kann ein Elternteil max. 12 Monate Gelder beziehen. Somit geht eure gedachte Rechnung leider nicht auf, da ihr ja vor habt parallel zu einander zu beziehen und somit auf eine Zeitspanne fürs Amt von 18 Auszahlungen kommt. Dies ist nicht möglich. Beim ElterngeldPlus geht dies glaube ich, allerdings muss man bei diesem Teilzeitarbeiten. Auch ist beim "mütterlichen" Part des Elterngeldes zu beachten, dass die zweite Auszahlung nach der Entbindung vom Mutterschaftsgeld voll auf das Elterngeld angerechnet wird. Die zweite Auszahlung der Krankenkasse betreffend des Mutterschaftsgeldes erhältst du, indem du dein Kind bei der Krankenkasse mit einer Geburtsurkunde anmeldest. Somit erhält dein Kind auch eine Krankenkassenkarte. Sofern Ihr beide nach wie vor vorhabt beide Elterngeld zu beziehen, so muss jeder von euch die letzten 12 Monate Einkommensnachweise erbringen und die Bescheinigung/Bestätigung des Arbeitgebers einreichen, dass ihr in Elternzeit seit. Beantragt werden muss das Elterngeld ab der Geburt bis max. 3. Lebensmonat des Kindes ohne Einkommensverluste zu erhalten. Die Höhe liegt bei 65-67 % des vorherigen Einkommens. Welche Unterlagen müssen zum Arbeitgeber? - zum einen das FA-Attest über den errechneten ET, welches ca. um die 33. Woche erteilt wird, damit dieser deinen Mutterschaftsgeldzuschuss vorbereiten kann - zum anderen nach der Entbindung ggf. eine Geburtsurkunde und deinen Elternzeitantrag bis max. 7 Wochen vor Antritt - sofern du für bestimmte Anträge Bescheinigungen vom AG benötigst (z.B. für den Elterngeldantrag), so auch diese Elternzeit.... Hierbei ist zu beachten, dass Elternzeit nichts mit Elterngeld zu tun hat. Elterngeld ist eine staatliche Leistung die bis zum 14. Lebensmonat oder auch beim Elterngeldplus bis zum 24. Lebensmonat des Kindes geleistet wird. Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch, um für sein Kind da zu sein. Er beträgt derzeit 3 Jahre und kann flexibel genommen werden. Wichtig dabei ist, dass der 1. Antrag den AG lediglich fristgerecht erreichen muss. Dieser aber von ihm nicht genehmigungspflichtig ist. Bei allen weiteren ist dies nämlich der Fall. So kannst du z.B. schön die ersten 12 Monate zu Hause bleiben und dann ggf. zur Schulzeit noch einmal zu Hause bleiben. Der zweite Antrag für die Schule ist vom Arbeitgeber aber zu genehmigen und es gibt keinerlei finanzielle Unterstützung mehr vom Staat. Nehmen kann man seine 3 Jahre glaub ich bis zum 8. ? Lebensjahr. Weitere Unterlagen, welche zu erledigen sind: - Kindergeldantrag an Kindergeldkasse - Elternzeitantrag an AG - Elterngeldantrag an Elterngeldstelle des Bezirksamtes - Geburtsanmeldung an Standesamt - Anmeldung an die Krankenkasse - Beantragung des Kinderfreibetrages an Finanzamt Und nicht zu vergessen: Bürgeramtsbesuch nach Entbindung, um das Kind in der gemeinsamen Wohnung anzumelden. So, ich hoffe, jetzt erscheint mein Beitrag auch mal. Dies ist nämlich mein 2. Versuch und ich hoffe, ich konnte helfen LG
Nur ganz kurz ergänzend: Man muss bei EG+ nicht arbeiten. Wenn man es macht bleibt ein Großteil des Verdienstes anrechnungsfrei. Man dürfte aber auch ohne arbeiten daheim bleiben.
Nur kurz zur Ergänzung: Man muss bei EG+ nicht arbeiten. Aber wenn man arbeitet bleibt bis zur Hälfte des vorherigen Gehaltes anrechnungsfrei.
Ganz lieben Dank schonmal für eure Mühe!
Soweit hab ich alles verstanden ... glaub ich!
Bis auf eine Sache, das mit den Papamonaten! Ich würde Lebensmonat 1 bis 3, Papa den 4., ich wieder 5 bis 9, Papa den 10. und danach wieder ich 10 bis 14 Elternzeit beantragen! Das sind doch insgesamt 14 Auszahlungen!?
EG+ kommt für uns nicht in Frage.... ich beantrage Basis-EG
Also bei meinem AG bekomme ich für die Mutterschutzzeit meine Gehaltsabrechnung weiter, nur dass dann eben MuSchaftsgeld drauf steht. Die Zeit zahlt ja zur normalen Arbeitszeit. Bei meinen letzten Anträgen reichten Kopien den Gehaltsabrechnungen und eben Kopien über MuSchaftsGeld, welche ich nachgereicht habe.
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