Monatsforum März Mamis 2016

besser hier: Blogempfehlung zum (neuen) Elterngeld

besser hier: Blogempfehlung zum (neuen) Elterngeld

Miranova

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http://www.juramama.de/2015/01/das-neue-elterngeldplus-wem-es-nutzt.html bitte entschuldigt die Dopplung, aber es interessiert sicher mehrere...


Tining

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Antwort auf Beitrag von Miranova

Gut geschrieben ! Danke dafür !


Brina84

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Antwort auf Beitrag von Tining

Super Beitrag! Verständlich und nicht so trocken geschrieben!


Jess1582

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Antwort auf Beitrag von Miranova

So sollten mal die Anträge ge -/ beschrieben werden


Dinechen

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Antwort auf Beitrag von Jess1582

Möchte, also splitten möchte.... bin ich zu doof das zu kapieren?

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Tining

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Antwort auf Beitrag von Jess1582

Ich hätte jetzt gesagt 24 Lebensmonate bei Elterngeld plus Zählen die ersten 2 Monate auch zum Elterngeld ? Da ist man doch im Mutterschutz !?


FebruarMama2016

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Antwort auf Beitrag von Tining

Schleich mich mal aus dem Februarbus ein. ja die Monate wo man im Mutterschutz ist, ist regelrecht beschiss. Die Monate werden schon gezählt, du bekommst halt nur kein Elterngeld, weil es komplett angerechnet wird. Fand auch immer, dass hört sich an, dass man erst MuSchu hat und dann Elterngeld; aber wenn der Staat schon was verschenkt, hat es immer einen Haken. Genau bei 2 Jahren aufgesplittet mit Elterngeld plus, so mache ich das mit 1,5 Jahren auch. 6 Monate Elterngeld und 12 Monate splitte ich auch Elterngeld plus.


Dinechen

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Antwort auf Beitrag von FebruarMama2016

Also wenn ich im ab Januar 2018 wieder arbeiten gehe bzw das Kind in die Kita , mache ich Kreuze bei Elterngeldplus bis LM 20? Wenn er pünktlich Anfang März kommt.


Dinechen

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Antwort auf Beitrag von Dinechen

Oder bis LM 22? Ich verstehe das immer noch ni so richtig. Früher war das anders... einfacher... oder ich bin zu blöd geworden


FebruarMama2016

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Antwort auf Beitrag von Dinechen

Genau bis LM 22. 1+2 LM basiselterngeld - 22. LM Elterngeld plus


Dinechen

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Antwort auf Beitrag von FebruarMama2016

Danke dir... aber warum 1 u 2. LM Basiselterngeld? Ich werd wohl noch nen Zettelchen mit zum Antrag tun, dass es richtig verstanden wird.


jani-san

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Antwort auf Beitrag von Miranova

Also, das Elterngeld ist nunmal so geregelt, dass es sich an den "Lebens"monaten des Kindes orientiert. Und der erste Lebensmonat beginnt logischerweise am Tag der Geburt. Dass da noch 8 Wochen lang MuSchu-Geld gezahlt wird, ist eben eine Überschneidung, die dann aufs Elterngeld angerechnet wird... Eine "Überversorgung" ist nunmal nicht gewollt und wäre ja auch nicht fair. So weit geht der Sozialstaat nun nicht ;-) Man darf nicht vergessen, vor nicht allzu langer Zeit gab's gar keinen finanziellen Ausgleich im ersten Lebensjahr.


blanchecat

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Antwort auf Beitrag von Miranova

Ich bin zu blöd dafür.... Kann ich das Geld auch später als ab Geburt beziehen? Also vom 12. bis 20. Lebensmonat die 300 Euro Basiselterngeld und vom 21. bis 24. Lebensmonat das halbierte Geld was dann nach meinem Verständnis Elterngeld plus wäre?