Miranova
http://www.juramama.de/2015/01/das-neue-elterngeldplus-wem-es-nutzt.html bitte entschuldigt die Dopplung, aber es interessiert sicher mehrere...
Gut geschrieben ! Danke dafür !
Super Beitrag! Verständlich und nicht so trocken geschrieben!
So sollten mal die Anträge ge -/ beschrieben werden
Möchte, also splitten möchte.... bin ich zu doof das zu kapieren?

Ich hätte jetzt gesagt 24 Lebensmonate bei Elterngeld plus Zählen die ersten 2 Monate auch zum Elterngeld ? Da ist man doch im Mutterschutz !?
Schleich mich mal aus dem Februarbus ein. ja die Monate wo man im Mutterschutz ist, ist regelrecht beschiss. Die Monate werden schon gezählt, du bekommst halt nur kein Elterngeld, weil es komplett angerechnet wird. Fand auch immer, dass hört sich an, dass man erst MuSchu hat und dann Elterngeld; aber wenn der Staat schon was verschenkt, hat es immer einen Haken. Genau bei 2 Jahren aufgesplittet mit Elterngeld plus, so mache ich das mit 1,5 Jahren auch. 6 Monate Elterngeld und 12 Monate splitte ich auch Elterngeld plus.
Also wenn ich im ab Januar 2018 wieder arbeiten gehe bzw das Kind in die Kita , mache ich Kreuze bei Elterngeldplus bis LM 20? Wenn er pünktlich Anfang März kommt.
Oder bis LM 22? Ich verstehe das immer noch ni so richtig. Früher war das anders... einfacher... oder ich bin zu blöd geworden
Genau bis LM 22. 1+2 LM basiselterngeld - 22. LM Elterngeld plus
Danke dir... aber warum 1 u 2. LM Basiselterngeld? Ich werd wohl noch nen Zettelchen mit zum Antrag tun, dass es richtig verstanden wird.
Also, das Elterngeld ist nunmal so geregelt, dass es sich an den "Lebens"monaten des Kindes orientiert. Und der erste Lebensmonat beginnt logischerweise am Tag der Geburt. Dass da noch 8 Wochen lang MuSchu-Geld gezahlt wird, ist eben eine Überschneidung, die dann aufs Elterngeld angerechnet wird... Eine "Überversorgung" ist nunmal nicht gewollt und wäre ja auch nicht fair. So weit geht der Sozialstaat nun nicht ;-) Man darf nicht vergessen, vor nicht allzu langer Zeit gab's gar keinen finanziellen Ausgleich im ersten Lebensjahr.
Ich bin zu blöd dafür.... Kann ich das Geld auch später als ab Geburt beziehen? Also vom 12. bis 20. Lebensmonat die 300 Euro Basiselterngeld und vom 21. bis 24. Lebensmonat das halbierte Geld was dann nach meinem Verständnis Elterngeld plus wäre?