Monatsforum März Mamis 2016

Anträge und Formulare zweite Elternzeit

Anträge und Formulare zweite Elternzeit

blanchecat

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Hallo Mädels Ich hab mir gerade gedacht ich suche mir schonmal alle Anträge und Formulare raus die rund um die Geburt irgendwann irgendwie ausgefüllt und abgeschickt werden müssen, und fange schon mal an mit dem Schreibkram. Soweit so gut... Das Ding für die Krankenkasse für das Mutterschaftsgeld bekomme ich ja erst sieben Wochen vor ET von meinem FA. Dann hab ich mir den Elterngeldantrag ausgedruckt. Ich bin total ratlos. Es ist nämlich so, dass ich noch in Elternzeit bin. Mein erstes Kind ist am 14.02.14 geboren und ich habe zwei Jahre genommen. Also müsste ich ab 15.02.16 eigentlich wieder arbeiten, oder? Mein neuer ET ist der 28.03.16 und meine neue Mutterschutzfrist beginnt passenderweise am 15.02.2016 - genau dem Tag an dem ich wieder hätte arbeiten müssen. Was trage ich denn jetzt bei der Erklärung zum Einkommen ein? Es greifen doch hier jetzt die Verschiebetatbestände, oder? Weil ich ja das Jahr vor der Geburt kein Einkommen hatte... Und was muss ich dann angeben? B = Antragsteller ohne Einkommen und dann bei H eintragen dass ich in Elternzeit bin? Und wird dann von denen mein Einkommen vor der Geburt des ersten Kindes angerechnet ? Was brauche ich denn wann noch alles? Bin dieses Mal so planlos, fand das beim Ersten irgendwie einfacher... Liebe Grüße Cat


blanchecat

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Antwort auf Beitrag von blanchecat

http://www.steuertipps.de/kinder-familie-ehe/kinder-familie/elterngeld-wer-sich-mit-dem-zweiten-kind-nicht-sputet-hat-das-nachsehen Hm , hab da wohl die Arschkarte und bekomme nur den Mindestsatz von 300 Euro...


Kacenice

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Antwort auf Beitrag von blanchecat

@Blanchecat,bist Du auch selbstständig?Habe auch nur 300 € bekommen und jetzt wird auch so sein


Tining

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Oh... Das ja echt ne Herausforderung ! Kasse direkt anrufen !!!!


Miranova

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Hab ich auch die Tage gemacht... - Schon mal ELTERNGELDANTRAG soweit ausgefüllt, wie ging. - Unterlage zur Einreichung ELTERNZEIT für den Arbeitgeber ausgedruckt und soweit wie ging ausgefüllt - KRANKENKASSE: Familienversicherung über mich kann ich wohl online beantragen - KINDERGELDunterlagen ausgedruckt und soweit ausgefüllt Ich will jetzt langsam noch nen Geburtsplan aufstellen für mich, dass ich nichts vergesse zu fragen - Donnerstag ist Geburtsanmeldung in der Klinik und eine Liste mit den Telefonnummern der Ärzte für die Termingabe für die U3 (KINDERARZT) und den Orthopäden(?) für den Hüftscan. Und, sobald es ernst wird...entweder KS-Termin steht oder eben es auf die Geburt zugehen wird...schon einen Termin machen beim Standesamt zum Abholen der Geburtsurkunden, weil ich zumindest hier sonst 1,5 Monate darauf warten muss...und von den Geburtsurkunden hängen ja sämtliche Anträge ab... Hab ich was vergessen?!


blanchecat

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Antwort auf Beitrag von blanchecat

Nein ich bin nicht selbständig. Mein Problem ist, dass ich vor dem ersten Kind voll arbeien war. Dann kam mein Soh und ich hab zwei Jahre Elternzeit genommen und das Elterngeld eben auch auf diese Zeit gesplittet. Da ich direkt nach der ersten Elternzeit in den neuen Mutterschutz übergehe, habe ich zwischen den beiden Elternzeiten nicht gearbeitet. Das heißt ganz konkret für mich, ich hatte die 12 Monate vor Geburt des zweiten Kindes kein Erwerbseinkommen. Was für mich bedeutet ich bekomme nur diese 300 Euro Sockelbeitrag plus 75 Euro Geschwisterbonus, bis mein Großer drei Jahre lat wird (im Februar 2017). Da ja wunderbarerweise das Betreuungsgeld gekippt wurde, ist es für mich aus finanzieller Sicht nicht möglich erneut zwei Jahre zu Hause zu bleiben. Ich werde nach einem Jahr also wieder arbeiten gehen müssen. Hab Gestern den ganzen Tag geheult...


Kacenice

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Antwort auf Beitrag von blanchecat

Es tut mir leid für Dich,manchmal verstehe Welt nicht mehr und die Gesetze sowieso.Ich bin leider selbständig und bekomme auch nur 300 €,es reicht nicht mal für die Kkh und darf arbeiten bis zum umfallen Finde auch irgendwie unrecht.Bei erste Tochter gings mir zwei Monate nach dem KS richtig schlecht und bekam irgendwelche Strafe von Rathaus,dass Ich habe einen Formular nicht rechtzeitig ausgefüllt.Ich habe da angerufen und mir wurde gesagt,dass es keinen interessiert,dass Ich MUSS. Da liegen die aber falsch,Ich MUSS nur irgendwann sterben (so sagen wir es in meine Land) Ich bin gespannt was kommt diesmal,LG


Hoffnungsschimmer86

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Antwort auf Beitrag von blanchecat

Ich stecke genau in der gleichen Situation, aber wusste es schon von Anfang an, dass es nun leider so laufen wird. Mein Sohn wird auch im März 2017 drei Jahre alt und das Betreuungsgeld fällt ab August diesen Jahres dann weg. Bekomme auch nur den Sockelbeitrag, weil ich ebenfalls dann zwei Jahre in Elternzeit bin. Das vorherige Geld bekommt man ja nur nochmal, wenn man direkt nach einem Jahr wieder ein Kind bekommt, obwohl man ja quasi auch nicht mehr bekommen hat über die zwei Jahre und man hat in der Zeit auch noch das Kind selbst betreut, wofür keinerlei Kosten anfielen. Ich verstehe auch nicht, warum das nicht ähnlich gehandhabt wird. :-/ Ich hab nun schon für meinen Sohn und für das Ungeborene eine Betreuung gesucht. Es geht nicht anders. Ich muss auch wieder zurück in den Job, wenn Nummer Zwei dann ein Jahr alt ist. Da ich die Tagesmutter nun schon gefunden hab für Nummer Zwei, haben wir dann immerhin ein Jahr Zeit, dass sie diese sehr gut kennenlernen kann.