Marta81
huhu Mädels,
ich weiß gerade nicht, wohin mit der Panik. kennt sich jemand aus? das Sorgerecht soll ja reformiert worden sein. stimmt es, dass man jetzt,auch unverheiratet und getrennt, ab Geburt das gemeinsame Sorgerecht hat??? ![]()
Ich glaube nur wenn er die Vaterschaft anerkennt....bin mir da aber absolut nicht sicher
einsames Sorgerecht? Nein. Die Mutter erhält das alleinige Sorgerecht, solange der Vater keinen Antrag auf ein gemeinsames stellt. Allerdings hat auch die Mutter das Recht, den Vater in die gemeinsame Sorge einzubinden. Trägt dieser dann "keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Pflichten entgegenstehen könnten" (Paragraph 1626 BGB) folgt das Gericht der "negativen Kindeswohlprüfung" und überträgt Vater und Mutter das gemeinsame Sorgerecht.
Gemeinsames Sorgerecht meinte ich nicht einsames
Das stimmt nicht. Bei unverheirateten Paaren muss, wenn gewünscht, das gemeinsame Sorgerecht beantragt und von beiden (!) Elternteilen unterschrieben werden. Das geht auch nur, wenn zuvor die Vaterschaft anerkannt wird. Allerdings ist es heutzutage so, dass der Vater auch ohne gemeinsames Sorgerecht gewisse Rechte hat. Also man kann nicht so einfach sagen "mein Kind, du darfst es nicht sehen". Das geht nur, wenn man zweifelsfrei beweisen kann, dass der Umgang des Vaters dem Kind schadet.
Beruhen eure Infos auf den Änderungen, die in 2014 rechtskräftig wurden?
Wir waren Anfang Dezember beim Amt und haben beides beurkunden lassen. Da gab es vorab nochmal einen Infozettel, damit wir beide wirklich wissen, worauf wir uns da "einlassen". Wenn es automatisch so wäre, dann hätten wir da ja nix beurkunden lassen müssen.
Aber generell kann natürlich auch der Papa das Sorgerecht beantragen. Es geht darum, dass die Mutter dem Vater nicht böswillig das Kind entzieht. Sollte die Mutter also dem Sorgerechtsantrag nicht zustimmen, wird das Jugendamt da wohl nachhaken. Ist es also so, dass der Vater bspw. Drogenabhängig ist und so das Kindswohl beeinträchtigt, bekommt er keine Rechte. Im Umkehrschluss haben also auch die Väter die Möglichkeit ihr Kind zu schützen, falls die Mutter in ihren Augen nicht in der Lage ist, für das Kind zu sorgen oder dem Vater das Kind "aus Prinzip" vorenthalten. Ich weiß ja nicht, warum du deswegen Panik hast, aber da kann dir nur jemand vom Jugendamt weiterhelfen!
Ja stimmt
Anfang Dezember waren die Änderungen auch schon durch.glaub ich. Oh man... ohne ordentlichen Partner ist das alles echt noch mehr Bürokratie
ich befürchte nur, dass er es mir schwer machen wird,wo es nur geht. Vaterschaft erst anerkennt, wenn das Kind schon lange da ist (oder es noch mit Test rauszögert), erst wieder einen Wohnsitz meldet, wenn er bock drauf hat, keinen job sucht, nichts zahlt usw. aber trotzdem Sorgerecht beantragen wird,weil er nämlich nur Rechte kennt und keine Pflichten ![]()
Gilt Gras rauchen auch als Abhängigkeit? dann haben wir das Problem bei ihm nämlich auch ![]()
Tja, dann wird er sich umgucken. Denn es heißt zwar SorgeRECHT aber damit geht er auch Pflichten ein. Zum Beispiel muss er dir 3 Jahre Unterhalt zahlen und ist auch dem Kind gegenüber bis zur Volljährigkeit unterhaltspflichtig. Das gemeinsame Sorgerecht setzt aber immer die anerkannte Vaterschaft voraus. Gib bei Google mal deine Stadt und Vaterschaftsanerkennung ein. Vielleicht hat dein Stadtamt/ Jugendamt ja diese Infozettel auch online, dann kannst du dich da informieren
Ist das eine legale Droge? Nein! Also wird das Jugendamt es bestimmt nicht gut finden. Aber nochmal: Frag direkt beim Amt nach!
Ja da guck ich mal.Dankeschön
Zum Rest kann ich nur sagen: wer nicht arbeiten geht, kann auch keinen Unterhalt zahlen ![]()
Was mir noch einfällt: je eher du dich jetzt mal beim Jugendamt meldest, desto besser! Stell dir vor er geht da nächste Woche hin und erzählt den "Lügenmärchen" über dich. Dann stehst du erstma mit dem Rücken zur Wand! Wenn du jetzt gehst, hast du die Trümpfe erstmal in der Hand.
Dann geh ich morgen gleich mal hin
Danke. Du hast Recht. Er ist nämlich ein Lügenbaron ![]()
War grad vor ein paar Wochen mit meinem Freund beim Jugendamt. Wir sind nicht verheiratet und wir wollten die Vaterschaft schon vor der Geburt anerkennen lassen. Wir haben dann gleich auch das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Wenn du das aber nicht willst, und er nciht bei euch lebt, dann hast du das alleinige Sorgerecht auch wenn er die Vaterschaft anerkennt.
Also kann ich nur hoffen, dass er es dabei belässt ![]()
Für dich ist erstmal wichtig: erkennt er die Vaterschaft schon vor der Geburt an? Falls er das tut, musst du dem zustimmen. Dann steht dir aber trotzdem erstmal die alleinige Sorge zu. Es sei denn, du erklärst die gemeinsame Sorge. Du siehst, es passiert erstmal nichts ohne deine Zustimmung - du musst also jedes Mal aktiv werden. Sollte er die Vaterschaft nicht anerkennen vor der Geburt, kannst du ihn dazu schriftlich auffordern oder durch das Jugendamt auffordern lassen. Das kann echt hilfreich sein, wenn das Amt dir Unterstützung gibt - nennt sich Beistandschaft und ist freiwillig. Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, kann er auch das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Dann wirst du dazu angehört und kannst Gründe, die du auch belegen musst, vorbringen, die aus Sicht des Kindeswohles dagegen sprechen, anführen. Ob du damit durchkommst, kann dir vielleicht ein Fachanwalt für Sorgerecht sagen. Neben dem Recht, alle Entscheidungen im Leben des Kindes zu treffen und überall mit unterschreiben zu müssen, besteht gemeinsame Sorge noch aus viel mehr - z.B. muss er zuzustimmen, wenn du umziehen möchtest. Er könnte das Kind jederzeit zu sich holen, damit es bei ihm lebt usw. Was viele verwechseln: Sorgerecht und Umgangsrecht sind zwei verschiedene Dinge. Umgangsrecht bedeutet, dass der Vater das Kind sehen darf und beinhaltet gleichzeitig die Pflicht, das Kind zu sehen. Das ist aber unabhängig vom Sorgerecht! Umgangsrecht hat der Vater immer! Auch hier müssen schwerwiegende Gründe in Hinsicht auf das Kindeswohl gegen den Umgang vorgebracht werden.
Also mein Partner und ich sind auch nicht verheiratet. Wir waren jetzt vor ein paar Wochen beim Landratsamt wo er die Vaterschaft anerkannt hat und wir für das gemeinsame Sorgerecht unterschrieben haben. Ich denke auch, dass wenn erstmal du das alleinige Sorgerecht hast...
....von Berufswegen: Grundsätzlich erhält bei unverheirateten Paaren nur die Mutter das Sorgerecht. Entweder die Mutter stimmt der gemeinsamen elterlichen Sorge zu, dann wird das entsprechend vermerkt, eingetragen und übertragen. Oder sie verweigert die Zustimmung (bzw. man macht gar nix), dann kann es der Vater einklagen und bekommt es auch. (Außer es stehen dem massive Gründe entgegen, er ist wegen kindesmißbrauchs vorbestraft, inhaftiert o. Ä.) Möglich sind hier auch Übertragung der gemeinsamen elterlichen sorge (mit der allein man nix anfangen kann) und Übertragung einzelner Teile wie aufenthaltsbestimmngsrecht, religiöse Bestimmung .... auf einen Elternteil. Wenn die Eltern getrennt sind. Demzugrunde liegt eine schon ein paar Jahre alte Entscheidung des EuGH. Das umfangsrecht ist und besteht unabhängig von der elterlichen Sorge. Reicht dir das oder brauchst du nich mehr Details?
Danke. Reicht. Überfordert mich gerade
Morgen noch mal lesen ![]()
Also, jemand hat hier grschrieben, wenn gemeinsame Sorge besteht, kann der Vater das Kind jederzeit holen, damit es bei ihm lebt. NIEMALS! Er muss sich an die verabredeten Zeiten halten(am besten vor Zeugen/Beratungsstelle festgelegt), sonst kannst du ihm Probleme mavhen. Schreib dir von Anfang an jeden Umgang auf von wann bis wann und ob es Probleme gab.(Hört sich bei dem Vater nämlich danach an) Auch das Wechselmodell, jeder bekommt das Kind eine Woche, geht nicht wenn du nicht zustimmst. Hab mich sehr genau bei einem Fachanwalt deswegen erkundigt. Er sagte zu mir: wenn der Vater das gemrinsame Sorgerecht einklagen will, dann soll er es eben bekommen. Faktisch ändert sich fast gar nichts. Das Kind wohnt bei der Mutter und so wird es bleiben, außer die Mutter wird drogenabhängig usw. Bei den zu treffenden Entscheidungen wird das Gericht eigentlich immer dem Recht geben, bei dem das Kind lebt, da die Person das auch durchsetzen muss...etwa zur Schule bringen usw. Der Vater hat so oder so Umgangsrecht, durch eine gemeinsame Sorge wird das nicht mehr. Ach ja, anfangs musst du deinen Säugling eh nicht alleine mitgeben. Mach die Vaterschaftsanerkennung am besten erst ein paar Wochen nach der Geburt wenn du wieder bei Kräften bist. So lange hat er eh keine Rechte. Hört sich gemein an, aber wenn er von selber nicht aktiv wird, würde ich mir den Stress nicht machen. Hoffe aber für dein Kind sehr, das er ein guter Vater wird und ihr euch vernünftig und gemeinsam über das Kind austauschen könnt. Das ist wirklich das Allerbeste für alle. Wenn du unsicher bist, dann geh zu einem Fachanwalt, es gibt kaim besser investiertes Geld um dich zu beruhigen.