Mitglied inaktiv
Weiß auch jemand wie sich das mit dem 2. Jahr EG verhält: prinzipiell sind ja Bezugszeitraum (max. 14 Monate ) und Auszahlungszeitraum (max. 24 Monate) 2 Paar Schuhe. Wenn man während des Bezugszeitraumes dazuverdient wird das ja angerechnet. Aber wie verhält sich das mit dem restlichen Auszahlungszeitraum? Will heißen: 1. Wenn ich 2 Jahre Elternzeit beantragt habe und mir das Elterngeld ganz normal, also auf 12/14 Monate auszahlen lasse und ich danach wieder ein bisschen jobben gehe, bekomme ich doch den Verdienst ohne Elterngeldabzüge, oder? 2. Wenn ich - so wie beschrieben - das EG allerdings auch auf 2 Jahre aufgeteilt habe, heißt das, dass ich die ganzen 2 Jahre nichts dazuverdienen darf, ohne dass es mir auf das EG angerechnet wird oder wird hier nur auch wieder der Bezugszeitraum als Grundlage genommen? Kennt sich jemand damit aus? Dr. Google und Co. sind da leider nicht sehr hilfreich und bei der EG-Stelle wollte ich mich erst einmal nicht gleich „verdächtig“ machen, wenn ihr versteht ;)
Ich denke es ist so wie du schreibst. Wenn das Elterngeld auf 24 Monate ausgezahlt wird und du nach einem Jahr wieder arbeiten gehst, dann wird dir das für den Monat, in dem du Einkommen hast aufs Elterngeld angerechnet. Wenn das Elterngeld in 12 Monatseinheiten ausgezahlt wird und du nach einem Jahr wieder arbeiten gehst, dann wird nichts abgezogen :) bin mir aber nur zu 95% sicher. Das Thema hat mich vor der Elternzeit beschäftigt. Frag doch mal beim expertenforum unter der Rubrik "Recht" nach. Da bekommst du bestimmt eine Antwort.
In dieser Rubrik ist eine Rechtsanwältin, die Spezialistin für alle Fragen zum Thema Elternzeit und Elterngeld ist
Danke für den Tipp! Gleich erledigt
Das Thema hatte ich gerade noch mit einer Freundin. Sie sagte mir das man im zweiten Jahr dazu verdienen darf ohne dass es angerechnet wird. Ich bin gespannt was die Experten sagen. Magst du hier dann Bescheid geben?
Im 2. Jahr darfst Du dazuverdienen. Es wird nicht gegengerecht.
Also, die Resonanz auf die Frage ist wohl einstimmig. Da die Fachanwältin nicht widersprochen hat, gehe ich davon aus, dass "Sternschnuppe" auch und Co. auch richtig liegen: Im zweiten Jahr darf dazuverdient werden.