Monatsforum März Mamis 2015

@kekspü

@kekspü

schnitzelchen89

Hiiiilfe! Ich hab die ganze Zeit das Gefühl, dass ich irgendwas vergesse. Ich hab folgendes vorbereitet: Kindergeldantrag, Antrag auf Elternzeit, Elterngeldantrag Brauchen wir noch irgendwas für die Krankenkasse, die Regierung oder sonst wen? Bezügemitteilungen kann ich erst nach Geburt beantragen, wenn ich das Kindergeld beantragt hab. Hoffe du kannst mir helfen, so von Beamtin zu Beamtin


karamell-keks

Antwort auf Beitrag von schnitzelchen89

Waaaah! Ich hab grad gemerkt, dass ich im letzten Jahr im öffentlichen Dienst beschäftigt war! Muss ich da irgendwas anders ausfüllen jetzt? Weil man das ja extra ankreuzen muss...


tinchen_248

Antwort auf Beitrag von karamell-keks

Na du beantragst Kindergeld nicht direkt bei der Familienkasse der Bundesagentur sondern über die Zusatzversorgungskasse. Der Antrag ist bei meiner ZVK der selbe. Muss eben nur woanders hingeschickt werden...


Kekspü

Antwort auf Beitrag von schnitzelchen89

Hallo Schnitzelchen. Ich hoffe, du erholst dich gut im MuSchu? Ich hab mir von der KK eine Negativbescheinigung zuschicken lassen, dass wir kein Mutterschaftsgeld bekommen. Das kostet nur einen Anruf ;-) D.h. Du musst dieses Formular nicht extra hinschicken. Wenn man seine Servicenummer im KH angibt, dann rechnen die das wohl auch gleich mit der Kasse ab, so dass wir dann nur die Beihilfe einreichen müssen. Zur Anmeldung des Kindes bei der KK reicht auch ein Anruf, dann schicken die einem alles zu und das Kind ist dann auch schon ohne unterschriebenen Vertrag versichert (gilt jetzt alles für Debeka). Wenn du dann bei der Bezügestelle anrufst zwecks der Zettel, dann bitte gleich um den Antrag zur Zuzahlung für die PKV. Ich glaub der Staat zahlt uns 30€ dazu. Was ich aber am WE erfahren hab: es lohnt sich, sofern man nicht die vollen 3 Jahre zu Hause bleiben will, dann Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Dann muss die Schule einem die gewünschte Stundenzahl geben. Wenn man einfach TZ wiederkommen will, muss die Stundenanzahl genehmigt werden und die Schule kann dann quasi sagen, dass man 3h mehr oder weniger nehmen muss. Ich werde daher erstmal 2 Jahre EZ angeben und nach 1,5 Jahren TZ in EZ wieder anfangen. Vorteil ist dann, dass ich jederzeit wieder in EZ gehen kann, falls es mir zu viel wird oder das Kind Probleme in er Kita hat oder so. Da kann der Arbeitgeber dann auch nix sagen/machen. Wann hast du ET? Bei mir läuft ja jetzt schon die Uhr


schnitzelchen89

Antwort auf Beitrag von schnitzelchen89

Danke! Dann hol ich mir noch das ding für die Krankenkasse. Und die Anmeldung für die GKV von meinem man können wir ja erst nach Geburt machen. Vielen dank für die schnelle Hilfe! Ich bin jetzt bei 36+6, ab morgen darf ich daheim entbinden :) eeeendliiiiich! Hab auch schon immer ganz ordentliche Senkwehen. Bei dir gehts ja jetzt auch auf die Zielgerade :) Ich freu mich schon!