Monatsforum März Mamis 2015

kann mir jemand helfen ? (Berufsverbot)

kann mir jemand helfen ? (Berufsverbot)

munito

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Bekomme ich das Geld von Krankenkasse oder Arbeitgeber ? weiß das jemand ? Hätte schon längst Lohn bekommen müssen deswegen bin ich mir grad unsocher .


Janine266

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Antwort auf Beitrag von munito

Also, ausgezahlt hat es mir in der 1. Schwangerschaft mein Arbeitgeber. Ob und inwieweit sich Krankenkasse und Arbeitgeber das Gehalt teilen, weiß ich nicht. Gruß, Janine


Mümmelmäuse

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Antwort auf Beitrag von munito

vom AG aber der holt sich das von der Krankenkasse zu 100% zurück. Ruf an und verlange deine Abrechnung von letztem Monat


tinchen_248

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Antwort auf Beitrag von munito

Ja also deinen Lohn bekommst du von deinem AG ausgezahlt! Ob er sich das zurückholen darf von der Krankenkasse ( ich glaube zumindest 80%) hängt von der anzahl der ausgebildeten Beschäftigten ab. Sind es weniger als 30, kann er es tun. Da gibt es sogar ein Gesetz - ich glaube ausgleich für Arbeitgeberaufwendungen... Den Rest muss der AG zuschießen.


BabyBelly

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Du bekommst dein Volles gehalt vom Arbeitgeber zu dem zeitpunkt wo er sonst auch gehalt zahlt. Bist du vollzeit gewesen? teilzeit? 450€? Bei aushilfe weiß ich nämlich nicht ob man was bekommt


Mümmelmäuse

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Antwort auf Beitrag von BabyBelly

GV (450) bekommt man nichts soweit ich weiß


gogi05

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Antwort auf Beitrag von munito

Ich hab auch ein BV und bekomme mein Gehalt weiterhin von meinem AG. Der bekommt es zu 100% von meiner Krankenkasse wieder.


Taki16

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Antwort auf Beitrag von munito

Bei einem BV bekommt man sein Geld weiter vom Arbeitgeber und er bekommt es zu 100% von der Krankenkasse wieder. Unabhängig davon wie viele Beschäfftigte dieser hat (die 30 Arbeitnehmer beziehen sich nur auf die Erstattung im Krankheitsfall). Und auch als Minijoberin hat man anspruch auf Lohnfortzahlung bei einem BV und im Krankheitsfall (was viele Arbeitgeber leider nicht einsehen wollen). Also ich würde die empfehlen einfach mal freundlich in der Personalabteilung nach zu fragen. LG


tinchen_248

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Antwort auf Beitrag von Taki16

Ok, wieder was dazu gelernt. Dann ist ja noch besser für den AG...


Aramia

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Antwort auf Beitrag von munito

Der Arbeitgeber muss erstmal in Vorleistung gehen. D.h. pünktlich deinen Lohn überweisen. Dann kann er bei der KK sein Geld zurückholen. Minijobberinnen bekommen ihren Lohn genauso fortgezahlt wie Teil-oder Vollzeitkräfte. Bei der Knappschaft könnt ihr euch die Broschüre für Minijobs kommen lassen, da steht alles drin, was das Gesetzt vorschreibt. Da kann dann auch der AG nix dran ändern. Zu euren Ungunsten darf er das Gesetz nämlich nicht biegen. LG