Annizo
Ich bin ja wieder schwanger in der 8. Woche. Jetzt wollte ich mich mal informieren wie genau das mit der Elternzeit und dem Elterngeld weitergeht. Finde aber ehrlich gesagt nicht wirklich was gescheites im Internet. Meine Tochter ist am 23.3.15 geboren und ich habe Elternzeit bis zum 31.3.16 beantragt. Jetzt habe ich etwas gelesen das ich die Elternzeit frühzeitig beenden kann, blicke da aber ehrlich gesagt nicht so durch. Bekomme ich das gleiche Geld wie beim ersten Kind? Kann mir jemand von euch helfen oder eine Adresse geben wo ich sowas ausführlich klären kann? Danke schonmal für eure Hilfe
Am besten du rufst bei deiner elterngeld stelle an..Die können dir das genau erklären wie das läuft. Bei mir war es so,das die Elternzeit bis 1.10. ging u ich im Juni wieder schwanger wurde..hab bis zum Ende die Elternzeit gehabt u bin dann sofort wieder ins Beschäftigungsverbot gekommen, da Nachtarbeit.. Mir wurden für das neue elterngeld nur Nov und Dez angerechnet u die Monate vor der ersten ss. (Okt wegen elternzeit nicht u Jan wegen muschu). War aber noch das alte elterngeld, ob das jetzt auch so ist,weiß ich nicht.
Hi du, Also du kannst die Elternzeit zum Mutterschutz hin kündigen und bekommst dann die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der Geburt deinen Nettolohn. Wie dann dein Elterngeld berechnet wird weiß ich aber nicht. Lg und alles Gute
Kriegst das gleiche elterngeld wie jetzt wenn du direkt wieder in elternzeit gehst
Also du musst die elternzeit zum beginn des mutterschutzes beim arbeitgeber kündigen. Das heißt ab beginn des Mutterschutzes lebt der alte arbeitsvertrag wieder auf,du bekommst also 6 wochen vor und 8 wochen nachher dein mutterschutzgeld. Plus das geld von der kk, musst du auch beantragen. Ich mein 13 euro am tag oder so...... Danach kriegst du wieder elterngeld, da deine elternzeit noch kein jahr rum ist das volle elterngeld.....plus geschwissterbonus. musste das auch alles machen, bei mir wurden nur 3 monate angerechnet von der alten elternzeit.....da die noch gefehlt haben....aber bei dir dann voll.