Nic_28
Hallo Zusammen, wollte euch nur mal berichten, dass ich beinahe einen Herzinfarkt erlitten habe. Hatten uns eigentlich (zumindest im Netz nachgelesen) informiert, wie das ist, wenn wir ein 2tes Baby haben werden. Also vom Zeitraum kurz hintereinander. Und da stand auch klar, dass man die letzten 12 Monate vor der Geburt des ersten Kindes berechnet. (also in unserem Fall auf jedenfall) Jedenfalls haben mich dann mehrere Mütter aus der Krabbelgruppe total verunsichert und meinten ich würde nur den Mindestsatz bekommen. Meine Güte was ich auf einmal fertig. Naja ein Anruf bei der Eltergeldstelle hat mich dann wieder beruhigt und mein Herzschlag normalisiert. ;) Wollte euch mal etwas von meinem Schock teilhaben lassen. ;) Ansonsten wünsche ich euch allen eine tolle Woche. Hoffe es geht euch gut und ihr könnt langsam auch anfangen, die Schwangerschaft zu genießen. ;) Liebe Grüße, Nic
Beim Familienministerium gibt es eine tolle Broschüre über das Elterngeld und die Elternzeit. Da wird so ziemlich alles genau erklärt, für alle die es genauer wissen wollen. Kann man sich auch kostenlos zuschicken lassen. LG
Wenn das so ne kleine Broschüre ist,da steht das nicht drin...ist zwar vieles erklärt aber das fehlt..
Wie ist bei euch der Abstand? Habt ihr eine Weile kein Elterngeld mehr bekommen? Ich bin mir nämlich auch noch nicht sicher, wie das bei mir berechnet wird. Ich bin ja noch in Elternzeit (2Jahre) und arbeite seit Jan wieder Teilzeit. Bis November 2013 habe ich Elterngeld bekommen. Ich habe nun beides gelesen, dass die Monate vor der letzten Geburt (Jan 2013) gewertet werden oder eben die Monate vor dieser Geburt in Elternteilzeit, was natürlich eine ordentliche Einbuße wäre. Hat jemand durch Zufall einen Link, in dem sowas eindeutig geklärt ist?
Wenn die 12 Monate vor geburt von nr. 1 genommen werden dürfen eure Kinder aber maximal 12 Monate Altersunterschied haben oder? Meine Mäuse Werden ja 19 Monate auseinander sein und da werden lebensmonat 13-19 von Kind Nr. 1 genommen und die restlichen 5 Monate von vor der geburt von Nr.1. im Mutterschutz krieg ich ja wieder mein altes Gehalt und dazwischen ist halt mein Teilzeitlohn. Habe ausgerechnet dass mit geschwisterbonus mein Elterngeld fast gleich ist wie bei der ersten. Nur den mindestbetrag würde man bekommen wenn die Kinder 24 Monate und mehr auseinander sind und man zwischendrin nicht arbeiten war- so meine Info. Vielleicht weiß jemand noch genaueres? Lg Jasmin
Meine beiden sind 18 Monate auseinander.. Ich würde eig wieder 3 1/2 Monate arbeiten gehen u dann wieder Mutterschutz haben,bekomme aber ein Beschäftigungsverbot.. Ich denke mal diese Monate werden berechnet u den Rest dann vor der ersten ss...
@krümeline: irgendwie steh ich aufm schlauch. Rechne ich falsch: meine Tochter ist am 15.8. 1 Jahr geworden. Also Ende meines elterngeldes , ich gehe schon länger wieder arbeiten aber gerechnet wird also ab jetzt und dann bis 15.2 ( 6 Wochen vor et)dann geht's in Mutterschutz . Sind in meinen Augen 6 Monate arbeiten oder rechne ich falsch? Wie rechnest du, dass du auf 3,5 Monate kommst?
Hallo die Damen :) Also, ausführlich kann man das Ganze berechnen unter http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner/rechner.xhtml?cid=1, was ich jüngst getan habe, da ich auch Nummer zwei erwarte. Dort steht auch, dass für die Berechnung die 12 Monate vor der Geburt zählen, wobei folgende Monate ausgelassen (d.h. übersprungen werden): - Mutterschutz - Monate in denen man Elterngeld bekommt (hier muss man zwischen bekommen und auszahlen unterscheiden. Man bekommt es ja i.d.R. für max. 12 Monate, kann es sich aber glaube ich "gestreckt" auszahlen lassen). Siehe auch http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten.html?frage=162812 - Monate mit Wehr-/Zivildienst - Monate, in denen man schwangerschaftsbedingt weniger verdient hat. Damit vermute ich mal, dass bei einer klassischen Situation "2.Kind" alle Monate zählen außer: Mutterschutz des 2. Kindes, Mutterschutz des 1. Kindes, Monate mit Elterngeld für das erste Kind (i.d.R. Monate 3-12). Dabei ist egal, ob man das Geld sich tatsächlich über zwei Jahre hat auszahlen lassen - für die Berechnung auslassen darf man nur diese - überlicherweise - ersten 12 Monate nach der Geburt. Oder anders gesagt: Das Rechenmodell fordert im Prinzip, dass man nach einem Jahr wieder arbeiten geht, wenn man bei einem zweiten Kind wieder entsprechend hohes Elterngeld haben will. LG, Fruchtzwerg77
Danke für den Rechner! Soeben ausprobiert. Aber er hat bei mir z.b. Mist berechnet. Da ich vor geburt zwar gearbeitet habe aber in Teilzeit hat er einfach davon 67% berechnet. Aber nicht beachtet, dass es durch die elternzeit von Kind 1 Monate aus 2013 gibt die angerechnet werden müssen... Wäre ja zuschön gewesen
Mein kleiner ist am 2.10 geboren, ab da müsste ich ja normalerweise wieder arbeiten. Mitte/ende Januar geh ich in Mutterschutz das sind die 3 1/2 Monate. So verstehe ich das, das diese Monate berechnet werden + die dann vor der ersten Elternzeit... Ob das allerdings stimmt steht woanders geschrieben ;-)