Monatsforum März Mamis 2015

@babyglück

@babyglück

munito

Nochmal zu deiner Frage wegen Sorgerecht.auch wenn du es alleinige hast ,hat er ein umgangsrecht das heisst er darf sein Kind zu vorgeschriebenen Zeiten sehen und das kann er auch einklagen.mein ex Mann und ich wir haben für den großen Sohn es gemeinsame.ich habe aber eine Vollmacht das ich so gut wie alles entscheiden kann .er darf sein Sohn jederzeit sehen bzw.holen kommt aber nur einmal im halben Jahr vor und mein Sohn dürfte auch jederzeit hin möchte aber nicht mehr ,allerdings ist er ja schon 12


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von munito

Müsste ich sie ihm alleine auch über Nacht geben während sie noch unter einem Jahr ist?


Catmu

Antwort auf diesen Beitrag

Das ist immer einzelfallabhängig. Wenn sie nachts gestillt wird z. B. nicht. Wenn er sie selten sieht und Umgänge nur sporadisch wahrnimmt, vermutlich auch eher nicht. Das kann man so nicht sagen. Wenn ihr jetzt eine Umgangsvereinbarung trefft, gilt die nicht die nächsten 10 Jahre sondern wird alters- und umstandsentspsrechend anzupassen sein. Fixe Modelle gibt es da nicht, es sind stets Einzelfallregelungen.


Catmu

Antwort auf Beitrag von Catmu

Ich verstehe die gesamtsituation nicht so ganz. Seid ihr schon getrennt? Lebt ihr getrennt oder werdet ihr getrennt leben?


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von munito

Wir leben noch zu zusammen und sind auch noch nicht getrennt. Ändert sich hier aber nicht schnell was werde ich mich trennen müssen


Catmu

Antwort auf diesen Beitrag

Betreffend Deinen ärger über das Einrichten der gemeinsamen elterlichen Sorge kannst du dich vielleicht damit trösten, dass er Anspruch darauf hat und es gerichtlich hätte geltend machen können. Du hättest dann zustimmen müssen bzw. wäre deine Zustimmung durch eine gerichtlich Entscheidung ersetzt worden. Im Übrigen ist ein Umgangsrecht völlig unabhängig von der elterlichen Sorge.