Happy086
Hallo Mädels,
ich hab da mal ne Frage, viell. hat jemand Erfahrungen. Ich bin seit September (16Ssw) im individuellen Beschäftigungsverbot. Ich liege nun seit 2,5 Wochen im KH und heute rief mich mein Chef an und informierte mich darüber, dass er von meiner Krankenkasse einen Brief erhalten hat. In dem Brief steht wohl das ich mich derzeit im KH befinde und damit das Beschäftigungsverbot aufgehoben ist und die Lohnfortzahlung nur 60% betrifft
Ich selbst habe solch einen Brief nicht erhalten und auch keine weitere Infos dazu. Ich werde morgen bei der KK anrufen und mal nachfragen aber vielleicht hat einer von euch ähnliche Erfahrungen!
Liebe Grüße
Frag doch mal im Expertenforum von rund-ums-baby beim Juristen nach. Würde mich auch interessieren. War vor dem BV wegen diverser SS Leiden auch schon oft krank geschrieben und bin dem Krankengeld nur entkommen, weil ich dann doch ein BV bekommen habe. Hab jetzt auch weichen Muttermund und müsste auch ins KH sobald der sich öffnet und Gebärmutterhals sich gefährlich verkürzt und würde dann nämlich auch vor dem Problem stehen wie du... LG und gute Besserung, Sessaja
Guten Morgen, ich habe gerade bei der KK angerufen. Die meinen das ein Berufsverbot nur vom Arzt selbst außer Kraft gesetzt werden kann und nicht von der Krankenkasse. Sie würde auch nichts von diesem Brief wissen, lediglich ist ein Brief wegen Mutterschutz an meinen Chef rausgegangen. Sie sieht jetzt jedenfalls nichts von eingeschränkter Lohnfortzahlung und ich solle mich nicht verrückt machen. Muss das wohl nochmal mit meinen Chef klären. Die Ärzte bei der Visite heut morgen haben den Vogel dann abgeschossen indem sie meinten, na solange sie bei uns sind befinden sie sich ja auch im Krankenstand und könnten ja ohnehin nicht arbeiten... Naja ich mach mich mal nicht verrückt jetzt, in zwei Wochen beginnt mein Mutterschutz und dann wäre ich etwas über fünf Wichen " krank" im KK gelegen... Lieben Gruß
Also, wenn du nun normales Krankengeld bekommst, dann tritt die 60%-Regelung ja erst nach 6 Wochen auf. Das Beschäftigungsverbot gilt ja nicht als Krankschreibung und somit müsstest du nun 6 Wochen erstmals dein normales Gehalt bekommen. Warum sollte das in dem Fall anders sein?! Da würde ich an deiner Stelle nochmal die KK anrufen. Bzw. dein AG muss für 6 Wochen dein Gehalt zum Krankengeld so aufstocken, dass du dein volles Gehalt erhältst und dann greift ja auch schon der MuSchu, oder? Ich kann mir schon vorstellen, dass du nun quasi "krank geschrieben" bist. Die KK zahlt ja schließlich deinem Chef die Umlage für das BV und somit dein Gehalt. Dann müssten die ja sonst doppelt zahlen, wenn du im KH bist. Das KH will ja schließlich auch sein Geld haben.
Nachtrag: Na, dann hat sich das ja geklärt. Dein Chef hat da sicherlich was nicht richtig gelesen. Warum die immer so einen Terz wegen der Zahlung im BV machen, verstehe ich nicht, denn da müssen sie 0,0000% aus eigener Tasche zahlen bzw. bekommen alles wieder. Erst im MuSchu müssen sie dann zum vollen Gehalt aufstocken, da die KK einen Satz von 13€ am Tag zahlt. Ich finde es unmöglich, dass so viele Chefs keine Ahnung von der rechtlichen Lage haben und man immer gezwungen ist, sich selbst zu informieren. Mein Chef ist da genauso.... Der hat sich ja sogar versucht, sich darum zu drücken, die Mutterschaft zu melden. Als hätte er es nicht gewusst, dass man sowas machen muss. Alles klar...wer's glaubt... Er kann froh sein, dass die bei der Berzirksregierung so nett waren und ihm kein Bußgeld abgeknöpft haben.
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