Sessaja
Hi, Ab wann kann/sollte man Elterngeld beantragen? Wie viele Wochen vor der Geburt? Und woher bekommt man die Formulare und was muss alles mit eingereicht werden? Jahresabrechnung meines Arbeitgebers für 2013 habe ich z. B. nie vor April für de Steuer oder braucht man die einzelnen Lohnscheine der vergangenen Monate? Mein Freund will z. B. den ersten Monat mit mir zu Hause bleiben, welche Unterlagen braucht er da? Eventuell will er auch den letzten Monat des Elternzeit-Jahres nehmen, damit ich wieder Arbeiten gehen kann. Muss das alles gleich am Anfang beantragt werden oder kann er sich dann auch erst im Laufe des Jahres entscheiden? Geht überhaupt folgende Kombi: 1. Monat beide 2.-12. bzw. 2.-11. Monat ich alleine 12. bzw. 13. Monat er alleine Hier gibt's kaum Kitaplätze unter einem Jahr, daher müssen wir uns was einfallen lassen. Ich müsste eigentlich schon ab Februar 2015 wieder gehen, da nur bis Mai befristet und es dann zum Kampf SS - Vertretung und mir um die eine Festeinstellung ab Juni kommen wird :-( Hab meinen Job ja erst dieses Jahr im Juni angefangen und eh schon schlechte Karten, weil war im August krank geschrieben und ab September BV...
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=194764.html http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit-2013,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Offizielle Infos gibt es hier. Ich glaube, dass man das Elterngeld für bis zu 3 Monate rückwirkend bekommt. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann werden die Monate, in denen man noch das Mutterschutzgeld - also, die 8 Wochen nach der Geburt - vom Bezugszeitraum des Elterngeldes abgezogen bekommt. Schau dir mal das Beispiel im PDFauf Seite 17 an.
Das Elterngeld kannst du erst nach der Geburt beantragen, da du gewissen Unterlagen mit einreichen musst die du erst nach der Geburt vorliegen hast (z.B. Geburtsurkunde; Bescheinigung der KK über Mutterschaftsgeld etc.). Erfahrungsgemäß bearbeiten sie die Anträge recht schnell, also wenn man direkt nach der Geburt alles los schickt sitzt man auf jeden Fall nicht auf dem trockenem, wenn das Mutterschaftsgeld ausläuft. Jahresabrechnungen brauchen die gar nicht. Man muss die Gehaltsabrechnungen vom letzten Jahr (also 12 Monate) einreichen. Dein Freund muss die gleichen Unterlagen einreichen wie du und ihr könnt natürlich auch zusammen Elternzeit nehmen. Wann man sich entscheiden muss wie man es aufteilt, kann ich dir nicht beantworten, da es bei uns nicht in frage kommt, dass wir beide Elternzeit nehmen. Kannst dich aber mit der Frage auch an die 115 wenden. Das ist die kostenlose Behörden-Hotline, die können dir im Zweifel weiterhelfen.
Danke euch...
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